AKTUELLES
- BASISINFO ZUR BEDARFSORIENTIERTEN MINDESTSICHERUNG
- DIE NEUE BEDARFSORIENTIERTE MINDESTSICHERUNG / BMS - BROSCHÜRE vom Juli 2010
- DIE BEDARFSORIENTIERTE MINDESTSICHERUNG - DAS LANDESGESETZBLATT 2010
- AUS- UND WEITERBILDUNGSBEIHILFEN DES AMS 2011
Monatliche Höchstbeitragsgrundlage ab 1.1.2011 |
nach den ASVG € 4.200,00 Sonderzahlungen € 8.400,00 |
nach dem GSVG € 4.795,00 |
Monatlicher Ausgleichszulagenrichtsatz bei Alters- Invaliditätspensionen |
€ 793,40 brutto für Alleinstehende | € 1.189,56 brutto für Ehepaare |
| Witwen- und Waisenpensionen | Bis 24. Lebensjahr Halbwaisen: € 291,82 Ab 24. Lebensjahr Halbwaisen: € 518,56 |
Bis 24. Lebensjahr Vollwaisen: € 438,17 Ab 24. Lebensjahr Vollwaisen: € 793,40 Witwen- und Witwerpensionen: |
Selbstversicherung in der Krankenversicherung kann auf Antrag herabgesetzt werden |
grundsätzlicher Monatsbeitrag € 357,42 | Freiw. Kranken- und Pensionsversicherung bei geringfüg. Beschäftigung: € 52,78 pro Monat |
Rezeptgebührenbefreiung seit 1.1.2008 Höchstgrenze der Rezeptgebühren: 2 % des jährlichen Nettoeinkommens |
a.) für Personen deren monatliche Nettoeinkünfte für Alleinstehende € 793,40 b.) Personen, die infolge von Leiden oder Gebrechen überdurchschnittliche Ausgaben nachweisen und deren monatliche Nettoeinkünfte für Alleinstehende € 912,41 |
für Paare im gemeinsamen Haushalt für Paare € 1.367,99 Erhöhung pro Kind |
Kostenbeitrag bei Kuraufenthalt Der Kostenbeitrag beträgt ab 1.1.2011 pro Tag bei einem monatlichen Einkommen brutto |
Über € 1374,78 bis 1.95617 € 12,00 Bis €1.374.78 € 7,00 Über € 1.956,17 € 17,00 |
Personen deren Einkommen den Ausgleichzulagenrichtsatz für Alleinstehende (793,40 € für 2011) nicht übersteigt, sind von der Zahlung des Kostenbeitrages befreit. |
Monatliche einfache Freigrenze bei Notstandshilfe |
für den Partner Unter 50 Lj. € 501,00 Doppelte ab 50 Lj. € 1.002,00 Dreifach ab 54/55 Lj. € 1.503,00 |
pro Kind € 250,50 € 501,00 € 751,50 |
Pensionsvorschuß |
Für Berufsunfähigkeitspension bzw. Invaliditätspension € 28,20 täglich | für Alterspension € 34,17 täglich |
Erlaubtes Zusatzeinkommen bei Frühpension |
€ 374,02 brutto pro Monat | Berechnung: 374,02x12:14 ergibt € 320,59 |
Pflegegeld Das Pflegegeld wird nicht erhöht und beträgt daher ab 1.1.2011 |
Stufe 1 € 154,20 Stufe 2 € 284,30 Stufe 3 € 442,90 Stufe 4 € 664,30 |
Stufe 5 € 902,30 Stufe 6 € 1.260,00 Stufe 7 € 1.655,80 |
Monatliches Kinderbetreuungsgeld Einkommensabhäng (neu) für Geburten ab dem 1.1.2008 (LMon=Lebensmonat des Kindes, Teilung = bei Teilung mit Partner) |
bis 12. LMon (+2 Teilung) mind. € 33,00 max € 66,00 Kurzvariante 1: bis z. 20. LMon (+4 Teilung ): € 20,80 tgl |
Kurzvariante 2 bis z. 15. LMon. (+3 Teilung) € 26,60 tgl Kurzvariante 3 bis z. 12 LMon (+14 Teilung) € 33,00 tgl Bezugsdauer bis z. 30. Monat (+6 Teilung) € 14,53 tgl |
Die Zuverdienstgrenze stellt auf die Einkünfte desjenigen Elternteils ab, der Kinderbetreuungsgeld bezieht. Es ist also nicht das Familien Einkommen bzw. das Einkommen des (Ehe)Partners maßgeblich. Die Zuverdienstgrenze 2001 beträgt 60% des letzten Einkommens (individuelle Grenzbetrag) oder € 16.200,- (absoluter Grenzbetrag) Hinsichtlich des Einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeldes ist nur ein Zuverdienst von € 5.800,00 möglich. Entscheidung für eine Variante ist bei der ersten Antragsstellung zu treffen und ist bindet beide Elternteile. |
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Die Mindestsicherung monatlich Netto, die Beträge gebühren 12 x pro Jahr Seit 1.1.2011 In der Steiermark wurde eine Regreßpflicht von Angehörigen mitbeschlossen, die soll von Bundesseite jetzt beeinsprucht werden. Einzelperson € 752,94 / für Paare € 1.129,41 / Pro Unterhaltspflichtigem Kind € 135,53 Wien, NÖ, Salzburg, Burgenland für eine Einzelperson € 744,00 / für Paare € 1.116,00 Pro unterhaltspflichtigem Kind € 134,00 / NÖ € 171,10 / Wien € 200,00 / Salzburg € 156,24 / Burgenland € 143,00 Vermögensgrenze 2011: Euro 3.764,70 Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser die dem Wohnbedürfnis dienen müssen nicht veräußert werden. PKW darf die Person ebenfalls besitzen, wenn sie diesen zur Arbeitsplatzsuche, mangels Verkehrsverbindungen und Infrastruktur oder gesundheitlichen Gründen für die Lebensführung braucht. (Arbeitsuche, Besorgungen, Behördenwege, Arzt usw.) |
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Die Gesellschaft sollte den Arbeitslosen danken, schließlich fördern sie kräftig das wirtschaftliche Wachstum !
(Aus: Texte der Glücklichen Arbeitslosen)