AKTUELLES



- BASISINFO ZUR BEDARFSORIENTIERTEN MINDESTSICHERUNG

- DIE NEUE BEDARFSORIENTIERTE MINDESTSICHERUNG / BMS - BROSCHÜRE vom Juli 2010

- DIE BEDARFSORIENTIERTE MINDESTSICHERUNG - DAS LANDESGESETZBLATT 2010

- AUS- UND WEITERBILDUNGSBEIHILFEN DES AMS 2011

Monatliche Höchstbeitragsgrundlage

ab 1.1.2011

nach den ASVG € 4.200,00 Sonderzahlungen € 8.400,00

nach dem GSVG € 4.795,00

Monatlicher Ausgleichszulagenrichtsatz

bei Alters- Invaliditätspensionen

€ 793,40 brutto für Alleinstehende € 1.189,56 brutto für Ehepaare
Witwen- und Waisenpensionen

Bis 24. Lebensjahr Halbwaisen: € 291,82

Ab 24. Lebensjahr Halbwaisen: € 518,56

Bis 24. Lebensjahr Vollwaisen: € 438,17

Ab 24. Lebensjahr Vollwaisen: € 793,40

Witwen- und Witwerpensionen:
€ 772,40 brutto

Selbstversicherung in der Krankenversicherung

kann auf Antrag herabgesetzt werden

grundsätzlicher Monatsbeitrag € 357,42 Freiw. Kranken- und Pensionsversicherung bei geringfüg. Beschäftigung: € 52,78 pro Monat

Rezeptgebührenbefreiung seit 1.1.2008

Höchstgrenze der Rezeptgebühren: 2 % des jährlichen Nettoeinkommens

a.) für Personen deren monatliche Nettoeinkünfte für Alleinstehende € 793,40

b.) Personen, die infolge von Leiden oder Gebrechen überdurchschnittliche Ausgaben nachweisen und deren monatliche Nettoeinkünfte für Alleinstehende € 912,41

für Paare im gemeinsamen Haushalt
€ 1.189,56

für Paare € 1.367,99

Erhöhung pro Kind
€ 122,41

Kostenbeitrag bei Kuraufenthalt

Der Kostenbeitrag beträgt ab 1.1.2011 pro Tag bei einem monatlichen Einkommen brutto

Über € 1374,78 bis 1.95617 € 12,00

Bis €1.374.78 € 7,00

Über € 1.956,17 € 17,00

Personen deren Einkommen den Ausgleichzulagenrichtsatz für Alleinstehende (793,40 € für 2011) nicht übersteigt, sind von der Zahlung des Kostenbeitrages befreit.

Monatliche einfache

Freigrenze bei Notstandshilfe

für den Partner

Unter 50 Lj. € 501,00

Doppelte ab 50 Lj. € 1.002,00

Dreifach ab 54/55 Lj. € 1.503,00

pro Kind

€ 250,50

€ 501,00

€ 751,50

Pensionsvorschuß

Für Berufsunfähigkeitspension bzw. Invaliditätspension € 28,20 täglich für Alterspension € 34,17 täglich

Erlaubtes Zusatzeinkommen bei Frühpension

€ 374,02 brutto pro Monat Berechnung: 374,02x12:14 ergibt
€ 320,59

Pflegegeld

Das Pflegegeld wird nicht erhöht und beträgt daher ab 1.1.2011

Stufe 1 € 154,20

Stufe 2 € 284,30

Stufe 3 € 442,90

Stufe 4 € 664,30

Stufe 5 € 902,30

Stufe 6 € 1.260,00

Stufe 7 € 1.655,80

Monatliches Kinderbetreuungsgeld

Einkommensabhäng (neu) für Geburten ab dem 1.1.2008

(LMon=Lebensmonat des Kindes, Teilung = bei Teilung mit Partner)

bis 12. LMon (+2 Teilung) mind. € 33,00 max € 66,00

Kurzvariante 1: bis z. 20. LMon (+4 Teilung ): € 20,80 tgl

Kurzvariante 2 bis z. 15. LMon. (+3 Teilung) € 26,60 tgl

Kurzvariante 3 bis z. 12 LMon (+14 Teilung) € 33,00 tgl

Bezugsdauer bis z. 30. Monat (+6 Teilung) € 14,53 tgl

Die Zuverdienstgrenze stellt auf die Einkünfte desjenigen Elternteils ab, der Kinderbetreuungsgeld bezieht. Es ist also nicht das Familien Einkommen bzw. das Einkommen des (Ehe)Partners maßgeblich.

Die Zuverdienstgrenze 2001 beträgt 60% des letzten Einkommens (individuelle Grenzbetrag) oder € 16.200,- (absoluter Grenzbetrag)

Hinsichtlich des Einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeldes ist nur ein Zuverdienst von € 5.800,00 möglich. Entscheidung für eine Variante ist bei der ersten Antragsstellung zu treffen und ist bindet beide Elternteile.

Die Mindestsicherung

monatlich Netto, die Beträge gebühren 12 x pro Jahr

Seit 1.1.2011

In der Steiermark wurde eine Regreßpflicht von Angehörigen mitbeschlossen, die soll von Bundesseite jetzt beeinsprucht werden.

Einzelperson € 752,94 / für Paare € 1.129,41 / Pro Unterhaltspflichtigem Kind € 135,53

Wien, NÖ, Salzburg, Burgenland für eine Einzelperson € 744,00 / für Paare € 1.116,00

Pro unterhaltspflichtigem Kind € 134,00 / NÖ € 171,10 / Wien € 200,00 / Salzburg € 156,24 / Burgenland € 143,00

Vermögensgrenze 2011: Euro 3.764,70

Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser die dem Wohnbedürfnis dienen müssen nicht veräußert werden. PKW darf die Person ebenfalls besitzen, wenn sie diesen zur Arbeitsplatzsuche, mangels Verkehrsverbindungen und Infrastruktur oder gesundheitlichen Gründen für die Lebensführung braucht. (Arbeitsuche, Besorgungen, Behördenwege, Arzt usw.)



Die Gesellschaft sollte den Arbeitslosen danken, schließlich fördern sie kräftig das wirtschaftliche Wachstum !
(Aus: Texte der Glücklichen Arbeitslosen)