Dienstag 25.11.08 Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen FrauenLesben Kundgebung: 16 Uhr Postgasse Ecke Fleischmarkt, 1. Bezirk
Essen + Trinken + Musik
anschl.(ca 18 Uhr) Demonstration FRAUENGEGENGEWALT
Mit unserer Wut brechen wir das Schweigen und schaffen uns unsere Freiheit selbst!!
GEWALT GEGEN FRAUEN HAT VIELE GESICHTER,
strukturelle, häusliche/familiäre oder
sexualisierte Gewalt erhält das System weltweit und hat System wenn Frauen zum
Beispiel
>...von Männern abhängig sind
>...für denselben Job 2/3 Lohn bekommen
>...beim Vorstellungsgespräch nach Kinderwünschen gefragt werden
>...im Berufsleben gegeneinander ausgespielt werden
>...und Mädchen über ihre Ausbildung nicht selber entscheiden dürfen
>...nicht lieben dürfen wen sie wollen
>... aufgrund ihrer Migrationsgeschichte rassistisch diskriminiert werden
>...nicht feministisch zu Wort kommen
>...unverhältnismäßig Reproduktionsarbeit verrichten, d.h. Kochen, Putzen
>...Kindererziehen und Beziehungsarbeit leisten
>...mit blöden Witzen und verbalen Attacken angegriffen werden
>...von sexualisierten Übergriffen betroffen sind
>...ausgeschlossen, vereinzelt und alleine alt werden
Dem Machtspiel mit Ängsten treten wir gemeinsam und entschlossen entgegen,
die Ketten sind da und wir Frauen werden sie sprengen!!!!
Vergewaltiger wir kriegen EUCH!!
Abtreibung ist Frauenrecht; Weg mit den KlerikalfaschistInnen!!
Männerbünde angreifen, Patriarchat abschaffen
Frauensolidarität sagt der Hausverstand!!!!
DRINGEND! Rechtshilfe für Frauen Gründung eines Rechtshilfe.Frauen-Fonds, für Jene, die durch das AMS von einer Sperre betroffen sind |
Überdies manifestiert sich die Verschlechterung der Situation aller Betroffenen auch über die geplante Weitergabe von sensiblen Daten (Gesundheitsdaten). Um diesen Frauen spontan Rechtshilfe verschaffen zu können, Berufungen und Einsprüche gegen die Verweigerungen von Versicherungsleistungen zu verfassen und einzureichen, bedarf es in erster Linie einer Summe von Euro 180,-, die eine Verwaltungsgerichtshofbeschwerde ohne Anwaltskosten für eine Person kostet, welche - bei positiver Entscheidung – an den Fonds zurückerstattet wird und für die nächste Betroffene zur Verfügung stehen soll. Hier ist ein Instanzenweg über den Verfassungsgerichtshof bis zur Europäischen Menschenrechtskommission geplant. Die Herausgabe der Broschüre „Rechtshilfetipps von Erwerbsarbeitslosen für Erwerbsarbeitslose“ hat zu einen steigenden Bedarf an Information über den Umgang mit und dem Verhalten bei der Behörde AMS bewirkt und bereits die 6. Auflage seit April 2006 erfordert. Die regelmäßig abgehaltene Rechtshilfe für arbeitslos gemeldete Frauen im Amerlinghaus ist das Resultat der rigiden Arbeitsmarktpolitik. Auf dieser Webseite sind alle Infos nachzusehen, die in diesem Zusammenhang relevant sind. Jeder positiv entschiedene Fall hat Auswirkungen auf alle, die von schikanösen Behörden in die gleiche Situation gebracht wurden und werden! |
Die Rechtshilfe.Frauen benötigt daher dringend Eure solidarischen Spenden für diesen Fonds auf das PSK-Konto, Nummer 214 017 078, BLZ 60 000.
Solidarität macht glücklich, wenn frau rechtzeitig drauf schaut, dass sie's hat, wenn sie's braucht! WIE KÖNNT IHR UNS UNTERSTÜTZEN?- DURCH SPENDEN - DURCH WEITERVERBREITUNG UND DRUCK DIESES AUFRUFES |
"Zur Grundlage für die Feststellung, ob eine Person "asozial" zu bezeichnen ist, wurde die im Erlaß Rmd I. vom 18.7.1940-Ivb-1446/40-1072c (abgedruckt im RMBliV. Nr.30 aus 1940, Abschnitt III, [NSDAP-Rassenpolitisches Amt - Wer ist gesellschaftsunfähig (asozial)?]) enthaltene Definition dieses Begriffs genommen." Aus: E-615/42 Bekämpfung der Asozialen, Wien, den 18. Juli 1942. Gemeindeverwaltung des Reichsgaues Wien, Hauptabteilung E-Gesundheitswesen und Volkspflege, An den Oberbürgermeister der Hauptstadt der Bewegung Wohlfahrtsamt, exp 23.7.1942
Solange sich eine Gesellschaft über die kapitalistische Form der Arbeit definiert, wird zu den Mitteln der Definitionsmacht und in der Folge zum gesetzlich festgelegten Arbeitszwang und
der Zwangsarbeit gegriffen. Seit Beendigung des 2. Weltkrieges sind Erwerbsarbeitslose
und Sozialhilfeempfängerinnen nicht einem derartigen Flexibilisierungszwang in Sachen
Arbeitskonditionierung ausgeliefert gewesen.
Nun hat sich über die Novellierung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes und des Arbeitsmarktservicegesetzes die dahinter stehende Absicht herausgeformt, Zwangsarbeit per Dekret einzuführen. Im Regierungsprogramm für die 13. Gesetzgebungsperiode ist vorgesehen, dass die Zumutbarkeitsbestimmung nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz (AlVG) in Sachen AMS-Zuweisungen zugunsten der Privatwirtschaft unter massiver Existenzbedrohung der Erwerbsarbeitslosen ausgetragen werden soll.
Die Tatsache, dass der Erwerbsarbeitsmarkt im Verhältnis zum Arbeitskräftepotential in einem eklatanten Widerspruch zueinander steht, wird durch diese Anlassgesetzgebung weitgehend ignoriert und darüber hinaus wird die Definitionsmacht ausgebaut, die es Behörden und bald auch DienstleisterInnen und Sozialökonomischen Betrieben erleichtern soll, Erwerbsarbeitslose existenziell zu bedrohen, ja diese gar ermächtigt, Existenzen zu zerstören.
In der Arbeitsmarktverwaltung und der ohnehin verschärften Kontrollmechanismen, denen Erwerbsarbeitslose und Sozialhilfebeziehrinnen ausgeliefert sind, wird im vorgegebenen Rahmen des Vermittlungsnotstands weder auf Qualifikation, Ausbildung, Wohnort und Bedürfnisse, auf familiäre Umstände noch auf gesundheitliche Zustände der Arbeit suchenden Menschen Rücksicht genommen. Dies obliegt damit auch weiterhin der Willkür deR einen oder anderN SachbearbeiterIn.
Die weiterhin forcierte Forderung, sich eine Existenzberechtigung im Arbeitsprozess zu den miesesten Arbeits- und Lohnbedingungen zu holen, kann durch Zahl und Verhältnis der Arbeitslosen zu den offenen Stellen leicht widerlegt werden. Anstatt das "Problem mit der Arbeitslosigkeit" als Interessenskonflikt im Ausbeutungsverhältnis von Kapital und Arbeit wahrzunehmen, wird in der AMS - Praxis den Erwerbsarbeitslosen unterstellt, dass sie schlecht motiviert, minder qualifiziert oder nicht arbeitswillig für den Arbeitsmarkt sind und bedroht diese mit Bezugssperren, beziehungsweise verhängt präventiv Bezugssperren in immer rascherer Abfolge.
Frauen, geht mit Euren FreunInnen aufs AMS - nehmt Eure Kinder mit, lasst Euch nichts gefallen!
Die Zumutbarkeitsbestimmung
Die Arbeitsbedingungen in der Vermittlung durch das AMS, wurden bis 31.12.2007 durch die alte Zumutbarkeitsbestimmung nach §9 im Arbeitslosenversicherungsgesetz (AlVG) reguliert und besagt,
- dass die zugewiesene Arbeitsstelle eine bestimmte Wegzeit
- in Relation zur Arbeitszeit gesetzt
- nicht (2 Std. täglich, bei einem Ganztagsjob) überschreiten darf,
- die vermittelte Arbeit nach Kollektivlohn entgolten werden muss, und
- dass aus dieser Zuweisung kein gesundheitlicher oder sittlicher Schaden für die vermittelte Person an dem zugewiesenen Arbeitsplatz entstehen darf.
Jetzt sieht die Sache anders aus: In Abs. 2 wird der zumutbare Weg von bisher 2 Stunden bei Vollerwerbstätigkeit auf unendlich ausgedehnt, auch bei Teilzeit und für den Fall, "dass besonders günstige Arbeitsbedingungen angeboten werden", was immer das bedeuten mag. Die Möglichkeit auf eine (Zwangs-)Vermittlung zu Arbeit nach einem allgemeinen geregelten Kollektivvertrag ist bei befristeten Transitarbeitsplätzen und bei Personalleasingfirmen nicht gegeben.
Abs. 7: Der befristete Transitarbeitsplatz gilt in den so genannten "sozialökonomischen Betrieben" und "gemeinnützigen Beschäftigungsprojekten" als zumutbar. Diese Einrichtungen sind dem Kreis der "Geschützten Werkstätten" zuzurechnen - die erforderliche Behinderung wird sich vermutlich im Zuge der Arbeitstherapie zuversichtlich einstellen. Zu diesem Zweck wird eine Behindertenbetreuung angeboten, das sind sachwalterschaftliche Vorkehrungen, oder eine "Bewährungshilfe für Langzeitarbeitslose" vorgesehen, wie sie in Form der"Aufsuchenden Betreuung" mit Hausbesuchen und Begleitung beim Bewerbungsgespräch schon praktiziert wurden. Damit dem Erklärungsnotstand, in den das AMS bei solchen Zuweisungen bisher häufig kam, Abhilfe geschaffen wird, braucht die Behörde jetzt nichts mehr anzugeben - der Willkür stehen also Tür und Tor offen!
Der Zwang zur "Verfügbarkeit" von Frauen mit Kindern für den Arbeitsmarkt und die Betreuungspflicht
"Frauen und mindereinsatzfähige Männer werden nach Entscheid der Asozialenkommission durch das Hauptwohlfahrtsamt zur Einweisung in eine gemeindliche Arbeitsanstalt beantragt. Die Einweisung wird durch das Rechtsamt der Stadt Wien durchgeführt. Sie erfolgt mittels Bescheides auf unbestimmte Dauer." (ebenda)
Frauen, fordert Gratis-Kinderbetreuungsplätze!
Als Auftakt zur weiteren Verschärfung der strukturellen Armut soll laut der neuen Zumutbarkeitsbestimmung (§9 Abs. 2) die Kinderbetreuungspflicht von bisher bis zum 12. Lebensjahr des Kindes willkürlich auf bis zum 10. Lebensjahr herabgesetzt werden! Ab diesem Alter werden nochmals 4 Stunden der Betreuung abgezogen. Die "Verfügbarkeit" einer Mutter für den Arbeitsmarkt ist mit 16 Stunden die Woche festgesetzt und für Mütter mit älteren Kindern bis zum 12. Lebensjahr mit 20 Stunden pro Woche. Dies alles lässt sich nun mal nicht mit den tatsächlichen Betreuungspflichten vereinbaren, zumal flächendeckend auch kein Angebot an leistbaren Kinderbetreuungsplätzen existiert! Für Kinder mit erhöhtem Betreuungsbedarf gilt übrigens auch weiterhin keine Rücksicht. Steht nun eine Kriminalisierungswelle den erwerbslosen Müttern und insbesondere den Alleinerzieherinnen ins Haus???
Für Frauen im ländlichen Raum, wo ein steter Mangel an adäquaten Kinderbetreuungsangeboten, bzw., die schlechte Infrastruktur evident ist, bedeutet diese Novelle einen ständiges Spießrutenlaufen um die Existenz und eventuell landen sie auf der Anklagebank: Männer bezichtigen die Mütter der Unterlassung der Aufsichtspflicht, wenn diese die Auflagen des AMS erfüllen!
Selbst das Bedürfnis nach einer selbst gewählten beruflichen Besserstellung durch höhere Qualifikation wird Frauen von Seiten des AMS durch Nichtanerkennen der Aus- oder Weiterbildung verunmöglicht. Denn während eines Studiums oder einer anderen Ausbildung sollen Frauen nur mehr erschwert mit dem Anspruch aus der Arbeitslosenversicherung rechnen können. Es genügt anscheinend nicht mehr, dass frau in unserem kapitalistischen System ohnehin generell weniger verdient als mann. Das Recht auf Bildung und/oder Qualifikation wird jedenfalls im §26 Abs. 1 durch die Verfügbarkeitsanordnung von 20 Wochenstunden verunmöglicht.
Der Anspruch auf Familienzuschlag in §20, Abs. 2 und 3 (von monatlich Euro 30,-) für Ehe - oder Lebenspartnerinnen, deren Verdienst um keinen Euro über der Geringfügigkeitsgrenze liegen dürfen, ist an das Vorhandensein eines Kindes geknüpft, aber selbst dann kriegen nicht alle den Familienzuschlag. Die Koppelung an den Bezug der Familienbeihilfe bedeutet den Ausschluss bestimmter Gruppen von MigrantInnen. Darüber hinaus wird das Recht auf ein eigenständiges Einkommen der Partnerin/des Partners auf eine Weise untergraben, die wir aus der Geschichte kennen; die Änderung des § 20 erinnert an den so genannten Frauenparagraphen der dramatischen AlV - Reform des Jahres 1931, das Frauen auf den Verdienst des Mannes zurückwarf.
Die Arbeitshäuser: Legalisierung der Auslagerung an SÖB's und ewiggestrige Gepflogenheiten im AMS
"Soweit es sich um volleinsatzfähige Männer handelt, verfügt die Asozialenkommission deren Einweisung in das Arbeitserziehungslager der SS in Oberlanzendorf, vonwo die Angehaltenen in 8wöchiger harter Arbeitserziehung an das Arbeitsamt zum freien Arbeitseinsatz überstellt werden. Die Nachkontrolle obliegt der Gestapo, Rückfällige werden in Konzentrationslager gebracht." (ebenda)
Das AMS setzte in den letzten Jahren massiv auf Auslagerung zu Personalüberlassern (in der Novellierung werden sie unter SÖBs subsumiert) und andere Gemeinnützige Beschäftigungprojekte (GBPs) "Gemeinnützige Beschäftigungsprojekte - GBP" genannt) und Sozialökonomische Betriebe (SÖBs).
Es handelt sich vorwiegend um Einrichtungen wie
- Job-Transfair Gemeinnütziges Integrationsleasing GmbH - eine Tochtergesellschaft des BFI
- Trendwerk - Verein zur Förderung der Integration am Arbeitsmarkt,
- It-Works - ein SpinOut der Österreichischen Studien- und Beratungsgesellschaft - ÖSB, sowie
- Flex-Work - ein Unternehmen des Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds - WAFF (und andere mehr)
im Zusammenspiel von AMS, Arbeiterkammer und des ÖGB.
Hat doch die GPA mit Jahresbeginn 2007 einen Kollektivvertrag für Transitarbeiterinnen rasch aus dem Boden gestampft, in welchem wiederum auf den jeweiligen Branchenkollektivvertrag zurückverwiesen wird und in Summe Euro 1000.- Mindestbruttolohn für 40 Std. Wochenarbeitszeit vorsieht. Auch das weist auf eine gezielte Entwertung der Ware Arbeitskraft hin. Flankierend dazu haben ÖGB und Arbeiterkammer mit Anfang Jänner 2007 ein passendes rechtliches Kleid dafür geschneidert und verkündet, dass das AMS berechtigt sei, Arbeit suchende Menschen zu Personalüberlassen zu schicken. Da wird die "Maßnahme", bzw., "Einstiegsphase" als "Workshops" bezeichnet und seit Jahresbeginn 2007 Alibi halber vorangesetzt, anschließend war eine Vertragsübernahme durch den Überlasser vorgesehen.
Mit der Novellierung des AlVG (Arbeitslosenversicherungsgesetz) soll das mangelnde Angebot an offenen Stellen einerseits, mittels Zwangsvermittlung unter Androhung von Sanktionen andererseits auf dem Rücken der Erwerbslosen kompensiert werden: Denn wer mit deR "DienstleisterIn" zu keiner einvernehmlichen Vertragslösung kommt, kann von ihm/ihr jederzeit in das Sperrverfahren geschickt werden (was im Erstfall eine 6- wöchige Sperre des Arbeitslosengeldes bedeutet, danach wird fü 8 Wochen das Arbeitslosengeld gestrichen). Bei der Ausstattung solcher Arbeitshäuser sind Datenübermittlungen in größerem Stil zu erwarten. Darüber hinaus werden nun alle "anderen vom AMS beauftragten DienstleisterInnen" laut Sanktionsparagraph 10, Abs. 1, Z 1 für zukünftige Sanktionen legitimiert werden.
Für Jene, die in die PersonalüberlasserInnen, bzw. jetzt DienstleisterInnen-Falle hinein geraten, heißt das unterm Strich, dass sie während der Stehzeit und Praktika einen Bruttolohn von Euro 843,16 (Job-Transfair, Juli 2007) erhalten und bei Neuantragstellung auf Arbeitslosengeld entsprechend heruntergesetzt werden, weil die Bemessungsgrundlage zu niedrig ist; damit sind diese Menschen zusätzlich auf Sozialhilfe angewiesen, um überhaupt eine Existenzgrundlage zu haben. Aber im Verhältnis dazu ist eine längst überfällig gewordene Erhöhung der Versicherungsleistung trotz aller Teuerungen noch immer nicht in Aussicht. Die permanente Aushöhlung der ArbeitnehmerInnenschutzgesetze hat verheerende Folgen, denn eine derartige Lohnpolitik wirkt sich natürlich nachhaltig auf die Höhe der Pensionen der heutigen Erwerbsarbeitslosen aus.
Das AMS vermittelt Arbeitsuchende per Sanktionsandrohung an geringfügige Jobs oder zu Saisonjobs oder in andere prekäre Arbeitsverhältnisse: Die "offiziell beschäftigten"Erwerbsarbeitslosen fallen für diesen Zeitraum aus der Arbeitslosenstatistik.
Laut "Kurier"-Artikel vom 5.3.2008 ("Kein Einkommen zum Auskommen") ist die Frauenerwerbsquote in Wien die höchste in Österreich, dafür dürfen mehr als 20% der Frauen unter dem Existenzminimum in Teilzeitjobs arbeiten. Das AMS trägt wesentlich dazu bei, dass sich die Lohnspirale weiter nach unten bewegt.
Als ob das alles noch nicht ausreichen würde, verschärft sich der Zwang zur Sklaverei per Sanktionsandrohung von Seiten der SchulungsanbieterInnen: Zusätzlich verrichten Praktikantinnen Gratisarbeit in Betrieben, die im Zuge von Schulungs-, oder Qualifizierungsmaßnahmen aufgenötigt wird!
Das AMS als größte ArbeitgeberIn Österreichs ist als eine willige Vollstreckerin vom Arbeitszwang zur Zwangsarbeit per laufender Existenzbedrohnung anzusehen, daher gleichermaßen für das Entstehen von Lohndumping und dem Aushebeln von Arbeitsrechten zustä;ndig und daher auch mitverantwortlich.
Die so genannte "Wiedereingliederungsbeihilfe" ist eine Form davon - das AMS bezahlt den ArbeitgeberInnen ca. ein halbes Jahr lang die halben Lohnnebenkosten dafür, damit Menschen zu schlechten Arbeits- und Lohnbedingungen eingestellt werden, (Personalüberlassern wird wesentlich mehr Geld zugeschossen). Maßnahmen werden vom AMS für den "vorgeschriebenen" Zeitraum mit einer Beihilfe zu den Kursnebenkosten von Euro 1,02 täglich bezuschusst, selbst nach der Tariferhöhung der Wiener Linien seit Anfang Juni 2007 hat sich daran nichts geändert.
Das AMS ist dem Wirtschaftsministerium unterstellt, daher setzt Herr Bartenstein verstärkt auf Finanzierung und Stärkung der Privatwirtschaft - gerne auch über legale Schranken hinaus: Völlig konzentriert auf die guten Geschäfte mit der Auslagerung von Arbeitskräften, ignorierte das AMS kontinuierlich zahlreiche Verwaltungsgerichtshof-Urteile welche aussagen, dass es weder sanktionieren noch auslagern, noch zu Job-Coachings verweisen durfte und zur Aufklärung/Beratung in Sachen Zuweisungen verpflichtet, etc.
ähnlich mittelalterlich verhält es sich auch bei vom AMS vermittelten Jobs mit Aus- oder Weiterbildungsmöglichkeiten, die über Implacement-Stiftungen ohne arbeitsrechtliche Grundlage angeboten werden, und sich in der Praxis meist als relativ gut oder eben weniger gut getarnte Ausbeutungsfallen erweisen.
Ohnehin wird mit Sanktionen gedroht was das Zeug hält: Nahezu jede Zuschrift des AMS an eineN ErwerbsarbeitsloseN enthält eine Sanktionsdrohung nach §49 AlVG - egal, ob es sich dabei um eine "Zuweisung" zu einer Arbeitsstelle, zu einem Personalüberlasser, eine "Zuweisung" zu einer Kursmaßnahme oder bloß um ein Job-Coaching inklusive entbehrlicher Gehirnwäsche handelt.
Schließlich gab es im Jahr 2006 Österreichweit 336.100 Sperren, 29.625 waren Frauen (davon angeblich 86.500 Sanktionsfälle).
Auch offen rassistische Übergriffe am AMS durch BeamtInnen sind unter den gegebenen
Voraussetzungen keine Seltenheit: Hat erst kürzlich eine "Betreuerin" in einem AMS
in Wien einem Afrikaner der mit einem Kleinkind im Warteraum saß, gedroht, dass sie
ihn rausschmeißen lässt (jedes AMS hat eigene Sicherheitswachen angestellt) und er
dann kein Geld mehr bekommt, wenn er das Kind nicht daheim lässt, weil er ja dem
Arbeitsmarkt nicht ausreichend zur Verfügung steht(!). Der Mann teilte ihr mit, dass
seine Frau gerade im Spital sei, weil sie ein Baby bekommt und er in der Zwischenzeit
sein Kind betreut. Erst durch hartnäckiges Intervenieren einer anderen wartenden Frau
hat sich die Beamtin später beruhigt.
Das neue Arbeitsmarktservicegesetz §25 hält was es verspricht: Das Untergraben des Datenschutzes
"Die Erfassung der Asozialen im Reichsgau Wien erfolgt in engster Zusammenarbeit von Parteidienststellen, (Ortsgruppe, Kreisleitung, Gauleitung) der Polizei, (Gestapo und Kripo) dem Arbeitsamte und den gemeindlichen Dienststellen (Gesundheits-, Wohlfahrtsund Jugendamt)."(ebenda)
Der Flexicuity-Schmäh dient der Abnötigung von privaten Daten über Erwerbsarbeitslose und SozialhilfeempfängerInnen - insbesondere bei BBRZ REHA GesmbH - und hat bereits unüberschaubare Ausmaße angenommen.
Nun soll eine Datenübertragungserweiterung durch die Zusammenarbeit des AMS mit den PersonalüberlasserInnen / SÖBs, sowie privaten Betrieben weit über den Rahmen der legalen oder vermittlungsrelevanten Datenansammlung und Datenweitergabe hinausgehen. Einem kollektiven Datenmissbrauch steht nun nichts mehr im Wege.
Nun steigen "DienstleisterInnen"(PersonalüberlasserInnen) und Sozialökonomische Betriebe zur Rechtshoheit auf: Das Gesetz ernennt die vom AMS beauftragten, die Vermittlung im Einklang mit den Vorschriften der §§ 2-7 des Arbeitsmarktförderungsgesetzes (AMFG) durchführenden "DienstleisterInnen" zu Herren der Erwerbsarbeitslosen (Im Abs. 2 heißt es da: "Überdies dürfen diese Daten an Einrichtungen, denen Aufgaben des Arbeitsmarktservice übertragen sind, soweit sie für die Erfüllung der übertragenen Aufgabe eine unabdingbare Voraussetzung bilden, im Wege der automationsunterstützten Datenverarbeitung überlassen werden.").
Das BBRZ, Berufliches Bildungs- und Rehabilitationszentrum: Ein gefundenes Fressen für die Datenschutzkommission
"Soweit die Bekämpfung Asozialer nicht auf Grund spezieller gesetzlicher Vorschriften durchgeführt werden kann, (Asylierung offen Tuberkuloser, zwangsweise Unterbringung Geschlechtskranker in Heilanstalten, Einweisung in Trinkerheilstätten usw.) wurde das Augenmerk besonders auf die Arbeitserziehung gerichtet, da das allen Asozialen gemeinsame Merkmal die Arbeitsscheu ist." (ebenda)
Das mit dem AMS verbundene BBRZ hat fast in jeder Bundeshauptstadt in Österreich seine entsprechenden Filialen. Dorthin werden vom AMS jene Arbeitslosen geschickt, die aus gesundheitlichen Gründen nicht auf der gewünschten Leistungshöhe sind. Sie werden medizinisch durchgecheckt und psychologisch durchleuchtet, um sie nach Bedarf sogar für arbeitsunfähig zu erklären. Damit sind diese PatientInnen natürlich aus der Arbeitslosenversicherungsleistung herausgenommen und auf Sozialhilfe angewiesen (SozialhilfeempfängerInnen z.B. haben keine e-Card, sie bekommen einen Krankenschein, damit die Öffentlichkeit bei einem Arztbesuch auch gleich sehen kann, dass sie beim Sozialamt sind).
Die mit solchen Screenings und Untersuchungen verbundenen Befunde werden grundsätzlich nicht den betroffenen PatientInnen ausgehändigt, sondern von BBRZ und AMS unter Verschluss gehalten. Warum wohl?! Selbst auf wiederholte Datenanfragen der beim BBRZ Untersuchten wurden die Untersuchungsergebnisse nicht herausgegeben, niemand von den Betroffenen kann also nachvollziehen, was über wen, wie lange personenbezogene Daten gespeichert, aufgehoben, oder an wen sie zu welchem Zwecke weitergeleitet werden. Umgekehrt werden jedoch externe ärztliche Befunde von den dem BBRZ zugewiesenen Menschen abverlangt.
Im Zuge von Reha-Maßnahmen werden TeilnehmerInnen zB., genötigt, sich mit ihrer Unterschrift einverstanden zu erklären, ohne Vorankündigung einem Alkohol- oder Drogentest zu unterziehen.
Fazit: Erzählt beim AMS besser nichts über Euren Gesundheitszustand!
Zur bedarfsorientierten Mindestsicherung als Existenzvernichtungswaffe
"Die Anzeigen der Polizeidienststellen und des Arbeitsamtes werden an die Gauleitung, jene der Polizei und der gemeindlichen Dienststellen an das Hauptwohlfahrtsamt geleitet. Nach Überprüfung und Ergänzung des Erhebungsmaterials legt das Hauptwohlfahrtsamt dieses Material zur Entscheidung an die am Sitze der Gauleitung bestellte Asozialenkommission vor." (ebenda)
Für jene Menschen, die die bedarfsorientierte Mindestsicherung (BOMS, voraussichtliches Inkrafttreten Jänner 2009) erhalten werden, ist die Grundvoraussetzung bei einer Inanspruchnahme unbedingte Arbeitswilligkeit. Ähnlich wie beim Arbeitslosengeld II in Deutschland seit 2005, bedeutet das, jeden billigen Job (hier auch 1 Euro-Jobs) anzunehmen, auch wenn dieser den Interessen und den Fähigkeiten, bzw., dem Wohnort oder den Lebensinteressen der Erwerbsarbeitslosen nicht entspricht - im Billiglohnsektor, im Pflegebereich, im Katastropheneinsatz, wo und wie halt gerade Bedarf ist.
In so genannten "One Stop Shops" des AMS soll die "Betreuung" der arbeitsfähigen LeistungsbezieherInnen zur "Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess" erfolgen. (Es wurde über die Bereitschaft des AMS, bestimmten Lebensmittelketten für kürzere Zeit kostenlos Arbeitskräfte zu Verfügung zu stellen, schon 2006 breit in der Öffentlichkeit diskutiert.)
Regressforderungen die ab einer 3500 Euro-Grenze liegen, sollen nur bei Arbeitsaufnahme entfallen! Was hat das nun aber mit der Bedeutung einer Grundsicherung zu tun?
Wieder wird es Sanktionen geben, aber diesmal geht’s ans Eingemachte: Bei Ablehnung eines zugeteilten Jobs soll der Betrag von 690 Euro dann auf die Hälfte gekürzt werden (!), was besonders Alleinerziehende im ländlichen Raum treffen wird, da diese durch den strukturellen Mangel an qualitativ hoch stehenden Kinderbetreuungsstellen der abverlangten Flexibilisierung gar nicht Folge leisten können! Sollen sie dann die halbe Miete zahlen, die Hälfte Essen einkaufen, halbe Kinderbetreuungsplatze bezahlen, die halbe Stromrechnung leisten, nur halbtags heizen, usw.?
„Kriterien in Hinblick auf die Zumutbarkeit werden dahin entwickelt, den Gesundheitszustand, das Lebensalter, familiäre Aufgaben wie die Kindererziehung oder die Pflege eines Angehörigen von LeistungsbezieherInnen zu berücksichtigen. Voraussetzung für den Einsatz der Arbeitskraft ist in jedem Fall die Arbeitsfähigkeit, die im Zweifelsfall von AMS und dem zuständigen Sozialamt gemeinsam festgestellt werden soll.“ heißt es da in der Presseunterlage Buchingers. Wozu gibt es noch Ärzte, wenn jetzt schon jedeR dahergelaufene ArbeitsmarktberaterIn feststellen darf, ob wir arbeitsfähig sind oder nicht?
Oder, wie es dort unter dem salbungsvollen Titel „Der Armut begegnen“ weiter heißt: „Personen, welche mit ihrem (Ehe)Partner in einer Bedarfsgemeinschaft leben, erhalten je € 517,50 netto.“
Die e-Card soll ab nächstes Jahr allen zugänglich sein: Ja, dass aber die e-Card bei einer Sperre nichts nützt da diese dann wochen- und monatelang deaktiviert ist, weil die Krankenkasse dann die Versicherungsleistung einstellt, bleibt nach wie vor unangesprochen im Raum stehen, so kann Herr Buchinger nur noch hoffen, dass er nicht in Wirklichkeit der Armut begegnet...
Auch Bartensteins ehrgeiziges wie dummdreistes Ziel, für 2008/2009 eine Vollbeschäftigung einzuführen, wird für alle Erwerbsarbeitslosen oder/und SozialhilfebezieherInnen zum Albtraum: „Bedarfsorientiert“ heißt für Regierung und AMS in erster Linie, dass Kapital und Wirtschaft auf Kosten der Erwerbsarbeitslosen zufrieden gestellt werden sollen. Dass auch Sozialminister Buchinger damit eine bedarfsorientierte Existenzvernichtung vorantreibt, liegt auf der Hand - hat er sich seinerzeit beim Salzburger AMS seine Lorbeeren für Streichungen von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe verdient.
In einer im April ausgestrahlten TV-Reportage wird veranschaulicht, wie das Nachbarland Deutschland präventive Aufstandsbekämpfung betreibt: Dort existiert nämlich neuerdings eine Hartz IV-Schule, wo Kids von langzeitarbeitslosen Eltern zum Freiwild des Sklaventums im 21. Jahrhundert erzogen werden, so etwa werden Schuleschwänzen oder Beschimpfungen mit drastischen Maßnahmen wie wochenlangen Gefängnisstrafen sanktioniert! Es werden ganz offen rechte Methoden als politische Disziplinierungsmittel an sozial Schwachen angewendet. Ghettoisierung ist wesentlicher Teil des Unterrichts, wo arme Jugendliche auf ein stigmatisiertes Erwachsenenleben als Erwerbsarbeitslose regelrecht hingedrillt werden.
Vieles deutet auch darauf hin, dass erwerbslose Eltern aufgrund ihrer eigenen perspektivlosen Situation nicht mehr in der Lage sind, ihre Kinder ausreichend zu versorgen, daher delegieren sie unfreiwillig ihre Verantwortung dafür an den Staat
(„Die Hartz IV-Schule“, 14.4.2008, 3sat).
.
Auf österreichisch sieht es zurzeit nicht viel besser aus: Im 4. Abschnitt, Artikel 17 (2) im Ministerialentwurfs (Gesetzestext) „Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B-VG über eine bundesweite Bedarfsorientierte Mindestsicherung“ ist gar eine Sozialanamnese vorgesehen, was gleichermaßen bedeutet, dass Arbeitsfähigkeit mittels sozialer Datensammlungen bestimmbar „gemacht“ werden soll!
Aus all den aufgezählten Missständen heraus ergeben sich unweigerlich Forderungen, die nach Belieben ergänzt werden sollten
-- Für eine sofortige Einführung des bedingungslosen Grundeinkommens!
-- Schützt Eure Daten!
-- Schafft die Sanktionsmacht AMS und des BBRZ ab!
-- Für die Herausgabe aller gesammelten personenbezogenen Daten des AMS, insbesondere die Gesundheitsdaten des BBRZ bei Antrag auf Auskunft gemäß § 26 Datenschutzgesetz!
-- Geht nie alleine aufs AMS!
April 2008
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Quellenhinweise:
- Regierungsprogramm für die 13. Gesetzgebungsperiode (Quelle: http://www.austria.gv.at/DocView.axd?CobId=19542)
- Novellierung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes und des Arbeitsmarktservicegesetzes (Quelle: AlVG)
- Sperren Österreichweit (Quelle: http://www.ams.at/geschaeftsbericht.html)
- Mehr zur bedarfsorientierten Mindestsicherung (Quelle:http://www.ots.at/presseaussendung.php?schluessel=OTS_20080208_OTS0082)
- Arbeitslosengeld II:(Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitslosengeld_II#Ziele)
- Bedarfsorientierte Mindestsicherung, Presseunterlage Buchinger, BMSK Soziales und Konsumentenschutz vom 2.8.2007
- Kurier vom 5.3.2008, Seite 11, Printausgabe
- Jobtransfair (Quelle: http://www.jobtransfair.at/admin/upload/1174560345_TAK-FAQ.pdf)
- Ö1 am 3.4.2008, Nachrichten über die bedarfsorientierte Mindestsicherung
- TV-Sendung vom 14.4.2008 „Die Hartz IV Schule“ im 3sat
- Zitatesammlung (Quelle: http://www.gedenkstaettesteinhof.at/index.shtml?lang=de;)
- Ministerialentwurf: 188/ME XXIII. GP - Ministerialentwurf – Gesetzestext (wurde am 15.5.2008 im Nationalrat beschlossen)
Untenstehender Artikel ist auch unter http://www.heise.de/tp/r4/artikel/26/26670/1.html zu lesen
Der Anfang vom Ende des "unbefristeten" französischen Eisenbahnerstreiks ist, nach bisher achttägiger Dauer, mutmaßlich am Donnerstag früh eingeläutet worden. Am Vorabend hatten 50 von rund 100 Vollversammlungen der Streikenden in Bahnhöfen und besetzten Bahndepots, die am Mittwoch abgehalten wurden, einer vorläufigen Wiederaufnahme der Arbeit zugestimmt. Auch wenn es mehrere Tage dauern wird, bis der Eisenbahnverkehr wieder halbwegs den Normalzustand erreichen wird, schien damit eine wichtige Wende herbeigeführt zu sein.
Die CGT, mit rund 40 Prozent der Stimmen bei den letzten Personalratswahlen stärkste Gewerkschaftsorganisation bei den französischen Eisenbahnern, rief am Mittwoch Abend nicht zur Fortführung des Ausstands auf. Dies erklärte der Generalsekretär der Eisenbahner-Sektion der CGT, Didier Le Reste, der zugleich darauf hinwies, dass die Vollversammlungen der Streikenden souverän über die Fortsetzung oder Aussetzung des Arbeitskampfs entschieden.
Jeder einzelne Streiktag wird aus der eigenen Tasche bezahlt
Ohne das Gewicht der CGT als solcher wird es den Streikteilnehmern jedoch schwer fallen, ihren Ausstand fortzusetzen, da die Gesamtbeteiligung ohnehin in den letzten Tagen allmählich abzubröckeln begann. Insbesondere infolge der wachsenden Lohnverluste, da es in Frankreich keine Bezahlung der Arbeitskampftage durch gewerkschaftlichen Streikkassen gibt, sondern die abhängig Beschäftigten jeden einzelnen Streiktag aus ihrer eigenen Tasche bezahlen.
Zu Anfang der Woche waren laut Bahndirektion knapp 30 Prozent der Gesamtzahl ihrer Beschäftigten im Ausstand, wobei diese Durchschnittsziffern jedoch täuschen und besser eine Aufschlüsselung nach Beschäftigtenkategorien vorgenommen werden müsste. Denn für die Auswirkungen eines Streiks ist das fahrende Personal von höherer Bedeutung als die Schalterbediensteten, und auch die höheren und leitenden Angestellten in den Büros sind in diese Gesamtziffer miteinbezogen. Zumindest vorübergehend ist daher, ab Ende dieser Woche, mit einem Abflauen des Arbeitskampfs zu rechnen.
Formelkompromiss
Möglich geworden war dies dadurch, dass am Mittwoch früh Verhandlungen "ohne Vorbedingungen" bei der Bahngesellschaft SNCF eröffnet worden waren, denen die Regierung – nachdem sie anfänglich darauf beharrt hatte, dass der Rahmen der Verhandlungsspielräume von ihr abgesteckt worden sei und nur innerhalb davon Vereinbarungen getroffen werden könnten – im Prinzip auch zustimmte. Dabei handelt es sich zwar vorwiegend um Rhetorik, denn das konservative Regierungslager ist zugleich äußerst fest entschlossen, an den Kernsätzen der geplanten "Reform" und insbesondere an der Verlängerung der Lebensarbeitszeiten (auch für die Eisenbahner und andere Beschäftigungsgruppen) nicht rütteln zu lassen.
Denkbar geworden ist nun aber zumindest ein Formelkompromiss, dem zufolge die Regierung zwar einen Sieg in diesem Kernpunkt ihres Anliegens vermelden kann - aber zugleich durch finanzielle Kompensationen und Anrechnungsmodalitäten die konkreten Auswirkungen auf die Eisenbahner begrenzt bleiben.
Konturen eines sich abzeichnenden Kompromisses
Zumindest in den kommenden Jahren würden demnach Anhebungen des Grundlohns der Eisenbahner dafür sorgen, dass die "Strafbeträge" für fehlende Beitragsjahre zur Rentenkasse im Moment der Pensionierung genügend abgefedert werden, um real weiterhin eine relativ frühe Verrentung zu ermöglichen. Denkbar wird dies etwa durch die Einbeziehung von Nacht-, Wochenend- und anderen Zuschlägen, die bisher nicht in die Pension der Eisenbahner mit einberechnet wurden, doch einen Gutteil ihrer Entlohnung ausmachen, sowie einen Zuschlag von maximal 5 Prozent – die Rede ist im Moment eher von 2,5 Prozent - auf den Grundlohn in den letzten Monaten vor der Pensionierung.
Da die Pension der Eisenbahner auf der Grundlage der letzten sechs Monate vor der Verrentung kalkuliert wird, hätte auch eine solche zeitlich begrenzte Lohnerhöhung beträchtliche Auswirkungen auf die Rentenhöhe. Dieser Anrechnungsmodus ist relativ günstig, da die Pensionen für die Privatbeschäftigten früher auf der Basis des Durchschnittslohns der letzten 10 Jahre vor dem Abgang in die Renten berechnet wurden, seit einer "Rentenreform" von 2003 jetzt aber sogar auf der Grundlage des Einkommensdurchschnitts in den vorausgegangenen 25 Jahre – was eine klare Absenkung bedeutet. Dennoch sind die Pensionen der Eisenbahner, bei gleichem Qualifikationsniveau, bislang um durchschnittlich 9 Prozent niedriger als jene der Privatbeschäftigten. Und dies, eben weil bislang die Lohnzuschläge aus dem Kalkül außen vor blieben, obwohl sie einen wichtigen Bestandteil des Eisenbahnerlohns ausmachen. Das könnte sich nun ändern.
Allerdings fordern die Regierung sowie die Bahndirektion im Gegenzug ein Ende der Anpassung der Pensionen an die durchschnittliche Lohnentwicklung zugunsten ihrer Anpassung an die offizielle statistische Preisentwicklung. Dies käme wiederum einer klaren Absenkung im Laufe eines Rentnerdaseins gleich. Auch haben sie gestern Pläne für eine drastische Verschlechterung der Lohnbedingungen für alle künftig neu eingestellten Bahnbeschäftigten auf den Tisch gelegt. Verhandlungsbedarf wird es also noch genügend geben.
Drohungen
Der Zeitrahmen der Gespräche ist nun auf einen Monat angesetzt worden, bis zum 20. Dezember. Im Falle eines Scheitern des Verhandlungen droht die Regierung damit, einseitig die Bestimmungen der "Rentenreform" für die Transportbediensteten bei Eisenbahn und den öffentlichen Nahverkehrsbetrieben festzulegen. Für denselben Fall hat die Transportföderation des Gewerkschaftsbunds CFDT (FGTE-CFDT) bereits eine Streikwarnung für den 20. Dezember hinterlegt.
Im Gegensatz zur Privatindustrie und dem privaten Dienstleistungssektor müssen Streiks in Frankreich in den öffentlichen Diensten fünf Tage vor ihrem Beginn durch Hinterlegen einer Arbeitskampfwarnung angemeldet werden. Dies war im Jahr 1963 beschlossen worden, nachdem ein unerwartet ausgebrochener Métro-Streik spektakuläre Ergebnisse hervorgerufen hatte.
Neben der Eisenbahn betrifft die geplante "Reform" auch die Energieversorgungsunternehmen EDF und GDF – öffentliche Unternehmen, deren zweitgenanntes sich aber trotz früherer anderslautender Ankündigungen der Regierung in der Privatisierung befindet – sowie die Nahverkehrsbetriebe - insbesondere die im Raum Paris tätige RATP (Régie autonome des transports parisiens).
Am kommenden Montag sollen die Verhandlungen beginnen. Der Métro- und Busverkehr war am Donnerstag noch immer stark beeinträchtigt. Nur circa jeder dritte bis vierte Métrozug verkehrte - am neunten Tag in Folge, wobei große Unterschiede zwischen den 14 Einzellinien der Pariser Métro und den verschiedenen Buslinien bestanden, je nach gewerkschaftlichem Organisationsgrad sowie dominierender gewerkschaftlicher Couleur der jeweils dort Beschäftigten. Der Arbeitskampf bei der RATP hatte am vergangenen Mittwoch früh, wenige Stunden nach dem Ausstand der Eisenbahner ab dem Abend des 13. November, begonnen. Bei den Pariser Nahverkehrsbetrieben wies die CGT am Mittwoch Abend darauf hin, dass die Vollversammlungen souverän entschieden, und bezog insofern nicht offen Position zur Frage einer Beendigung des Streiks.
Unterschiede in der Streitkultur
Das bisherige Szenario des Streiks erscheint als nicht untypisch für französische Verhältnisse, wo Streikbewegungen in der Regel anders ablaufen als in den deutschsprachigen Ländern. Insbesondere ist auffällig, dass ein Arbeitskampf durchgeführt wird und notwendig ist, um überhaupt das Kräfteverhältnis herzustellen, das es den Beschäftigtenorganisationen erlauben wird bzw. soll, am Verhandlungstisch halbwegs substanzielle Zugeständnisse herauszuholen.
Anders als etwa in der Bundesrepublik, wo die Aushandlung von Kompromissen zwischen den "Tarifspezialisten" beider Seiten – Arbeitgeber und Gewerkschaften – zunächst "Expertensache" ist und lange Zeit über bleibt. Erst wenn am Verhandlungstisch keinerlei Einigung erzielt werden kann oder die Gespräche blockiert sind, ruft das Gewerkschaftslager in der Regel als "ultimatio ratio" ("letztes Mittel", so die Formulierung der gültigen Rechtsprechung) ihre Basis zu Aktionen auf.
Die Unterschiede bleiben freilich nicht dabei stehen, da diese unterschiedliche "Streikkultur" auch andere wesentliche Unterschiede automatisch impliziert. Insbesondere auch die Tatsache, dass die französischen Gewerkschaftsapparate zumindest über lange Phasen hinweg real gar nicht "Herren der Lage" sind, sondern die Beschäftigten an der Basis in hohem Maße selbst die Initiative besitzen. Wie es auch jüngst wieder der Hinweis der CGT auf die Souveränität der Vollversammlungen beweist. Auch wenn dieser ausdrücklich platzierte Verweis zugleich offenkundig taktischer Natur ist – denn wenn die CGT einen Streik abwürgen oder umgekehrt anfachen möchte, wissen ihre Funktionsträger in aller Regel, wie sie sich in den Vollversammlungen jeweils zu verhalten haben. Selbst dann, wenn sie es nicht offen ankündigen.
Der Verweis mit dem Daumen über die Schulter auf die Vollversammlungen, die erst noch durch die CGT von der Qualität eines (vorläufigen) Verhandlungsergebnisses "überzeugt" werden müssen, ist insofern auch ein Mittel, um auf den Fortgang der Gespräche einzuwirken. Freilich stimmt es zugleich auch, dass im aktuellen Konflikt erhebliche Unterschiede in der Einschätzung der Spielräume etwa zwischen, dem Apparat der CGT und ihrer Basis, sowie den Teilnehmern an den Streikversammlungen, bestehen. Doch dazu später mehr.
Unterschiedlich verlaufende Sozialgeschichte
Woher rühren aber diese, allem Anschein nach strukturellen Unterschiede? Angeboren, gar "im Blut liegend" sind sie selbstverständlich nicht. Es handelt sich vielmehr um den Ausdruck, um die Widerspiegelung einer Sozialgeschichte, die in den jeweiligen Ländern unterschiedlich abgelaufen ist. Der in deutschen Medien doch recht häufig platzierte Hinweis auf die (angeborene?) "Kultur" oder auch "Mentalität" der Franzosen – in den 1970er Jahren waren es noch die, damals als besonders streikfreudig geltenden, Italiener - hilft da nicht weiter. Ein materialistisch fundierter Blick auf die Geschichte schon eher.
Zunächst ist es banal, aber eben auch richtig, darauf hinzuweisen, dass sich das (wirtschaftlich dominierende) Bürgertum bzw. die Bourgeoisie im französischen Falle selbst anders konstituiert hat, als dies in Deutschland oder Österreich zu beobachten war. Die vorherige feudale bzw. monarchische Macht schüttelte die Bourgeoisie, sich selbst zur führenden gesellschaftlichen Kraft konstituierend, in Frankreich aus eigener Initiative ab. Dazu hat es das wirtschaftlich tätige Bürgertum in Deutschland zur selben Zeit nicht gebracht, jedenfalls nicht auf erfolgreiche Weise: Es gab einen breit angelegten Versuch dazu in den Jahren 1848/49, der aber blutig scheiterte.
Die feudalen und monarchischen Mächte waren in deutschen Landen noch zu stark, und vor allem wich ein Teil des Bürgertums zum damaligen Zeitpunkt vor der eigenen historischen Kühnheit zurück. Unter anderem auch deshalb, weil in Frankreich in der im Februar 1848 begonnenen Revolution bereits sozialistische Forderungen und Elemente einer Selbsttätigkeit der Arbeiterschaft aufzuscheinen anfingen. Die, im Vergleich zu Frankreich, historisch spät kommenden bürgerlichen Revolutionäre in Deutschland bekamen es daraufhin mit der Angst zu tun: Könnte "ihre" Periode nicht glatt übersprungen werden, und die Initiative auf die Arbeiterschaft übergehen, die auf die historische Bühne nachzudrängen begann?
Die nationale Bourgeoisie
Und so konstituierte dieses wirtschaftlich aktive Bürgertum sich zu Bismarcks Zeiten lieber unter den Fittichen des autoritären Staates zur nationalen Bourgeoisie. Damals wurde das Monstrum des "Nationalliberalismus" geboren, das Franz Neumann in seinem berühmten Werk "Behemoth" explizit mit zu den (indirekten) politischen Vorläufern bzw. den Wegbereitern des Nationalsozialismus zählt. Einsatz für die Expansion der nationalen Ökonomie ja, Kampf um die Durchsetzung der Bürgerrechte nein so lautete der damals abgeschlossene Deal mit der Obrigkeit, der für dieses politisch-ideologische Phänomen die Grundlagen legte.
Nicht, dass die Bourgeoisie in Frankreich stets den Zielen der menschlichen und gesellschaftlichen Emanzipation verbunden geblieben wäre – weit gefehlt! Im Gegenteil wirkte die Erinnerung an das, was Revolutionen in Frankreich bewirken können, auf einen Teil der einmal an politische und wirtschaftliche Macht gekommenen Großbürger derart einschüchternd, dass sie sich zu veritablen Reaktionären wandelten. Sympathisanten der (1871 definitiv untergegangenen) Monarchie, ultrakatholische Moralapostel und Vichy-Unterstützter machten immer einen Teil dieser Bourgeoisie aus.
Liberalismus und Libéralisme
Aber der Preis dafür war eine veritable Aufspaltung in zwei unterschiedliche Figuren, die schon nicht auf den gleichen Begriff hören. In Deutschland antwortet sowohl der wirtschaftliche Sozialdarwinismus, die Apologie des "freien Markts", als auch das Engagement für ein nicht gar zu sehr von überkommenen Konventionen beengtes Zusammenleben, für die Bürgerrechte, für Freiheiten des Einzelnen jeweils auf den Codenamen "Liberalismus". Oft muss man erst einmal nachfragen, welcher Liberalismus denn nun wirklich gemeint ist.
In Frankreich hingegen bezeichnet der Begriff des "libéralisme" im handelsüblichen politischen Sprachgebrauch nur die erstgenannte Variante, und für eine klare Mehrheit der Gesellschaft ist er eher eindeutig negativ besetzt: Hier kommt das nackte wirtschaftliche Dominanzstreben zum Vorschein, der Wunsch nach einer "Befreiung des Marktes" von staatlichen, gesetzlichen und gesellschaftlichen Fesseln. Der Rüstungsindustrielle, Zeitungsmogul, tendenzielle Rassist und auf eine zeitweilige gute Zusammenarbeit mit dem rechtsextremen Front National zurückblickende Flugzeugbauer Serge Dassault gilt so allgemein als "libéral" im französischen Sinne, obwohl er absolut nichts von einem Bürgerrechtler hat.
Die zweitgenannte Variante dagegen hört auf das Adjektiv citoyen – üblicherweise äußerst grobschlächtig mit "staatsbürgerlich" ins Deutsche übersetzt, aber das trifft es nicht. Eine "gauche citoyenne" etwa ist (in einer dem Sinn nach korrekten Übersetzung) eine Linke, die sich für die Freiheitsrechte des Einzelnen, für die Bürgerrechte einsetzt. Der eigene Anspruch, der den Aufstieg der Bourgeoisie historisch begleitete – der Einsatz für Aufklärung, Vernunft und die In-Recht-Setzung der Einzelnen gleichermaßen wie für wirtschaftliche Betätigungsfreiheit – tut sich so als Widerspruch auf, und die zuerst bezeichneten Aspekte können unter Umständen gegen die Praxis der Bourgeoisie selbst gekehrt werden.
Inwiefern die progressiven Kräfte dabei selbst noch ursprünglich bürgerlichen Konzeptionen verhaftet bleiben, in denen insbesondere die Rechte des Einzelnen von seiner Zugehörigkeit zu einer Staatsbürgerschaft wie im republikanischen Nationalismus – oder aber seinem "legalen" Aufenthaltstitel als "Ausländer", den der republikanische Staat verleiht – abhängen, steht auf einem anderen Blatt. Diese Frage verdient tatsächlich eine kritische Erörterung.
Die Idee der Rebellion gegen die Obrigkeit
In der Praxis hat allerdings auch der von der Staatsbürgerschaft weitgehend abgelöste Universalismus, der in jüngster Zeit u.a. in der Stärke der Bewegung für die Rechte der "Sans papiers" (illegalisierten Einwanderer) vor allem in den neunziger Jahren zum Ausdruck kam, eine relativ breite Verankerung in der französischen Gesellschaft. Jüngst drückte sich dies im Erfolg der Petitionen und Großveranstaltungen gegen das neue verschärfte Ausländergesetz ("Loi Hortefeux"), und insbesondere gegen die darin enthaltene Legalisierung von Gentests für Visumsbewerber im Rahmen der Familienzusammenführung bei Einwanderern, im Laufe des Oktober aus. Allerdings hat das französische Verfassungsgericht, anders als zunächst vermutet, jetzt am 14. November diese Bestimmung für rechtens erklärt. Die gesellschaftliche Opposition dagegen bleibt jedoch bestehen.
Dass Rebellion gegen die Obrigkeit prinzipiell möglich und sogar ein "gutes Recht" darstellt (das im übrigen durch die Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte von 1789, die Bestandteil der französischen Verfassung ist, ausdrücklich als Widerstandsrecht gegen jede Form von Unterdrückung festgeschrieben ist), bleibt vor dem Hintergrund der Geschichte eine stark im kollektiven Gedächtnis Frankreichs verhaftete Idee.
Integration, "institutioneller Kanal", und Gegenmacht
Nun kommen allerdings noch andere historische Faktoren hinzu, die erklären, dass Gewerkschaft und Arbeiterbewegung in Frankreich in der Regel anders funktionieren, als man das aus Deutschland kennt – wo man heutzutage oft einer Gewerkschaft beitritt wie einer Versicherung oder Krankenkasse, "für den Fall, dass man's mal braucht, wenn man Probleme im Job bekommt". Und wo die Gewerkschaft über den Beginn und vor allem auch das Ende des Streiks entscheidet, die Lohnabhängigen dazu aufruft und während ihrer Arbeitsniederlegung auch – anstelle des Lohns, freilich mit Abschlägen - bezahlt.
Das wäre in Frankreich heute undenkbar: Streikgeld gibt es keines, den Ausstand bezahlen die abhängig Beschäftigten aus eigener Tasche in Gestalt der Lohnverluste, die sie hinnehmen müssen. Im Gegenzug werden sie gewissermaßen nicht entmündigt, sondern entscheiden höchstpersönlich über die Nutzung ihres Rechts auf Streik und darüber, wann sie dessen Ausübung wieder zu beenden gedenken.
Dabei ist das (heutige) positive Recht, wie so häufig, nur das zu kodifizierten Regeln "geronnene" Endergebnis einer unterschiedlich verlaufenen Geschichte und unterschiedlicher sozialer Kräfteverhältnisse. In Deutschland wurde "das Soziale" schon früh, mit den Bismarck'schen Sozialversicherungsgesetzen von 1883/84, ins "große Ganze" des politischen Systems integriert: Der preußisch-autoritäre Kanzler war klug genug gewesen zu erkennen, dass die Sprengkraft der "sozialen Frage" wenigstens ein Stück weit entschärft werden müsse, um die Stabilität seines Ordnung zu gewährleisten, ohne deswegen grundsätzlich an der Ausbeutung (und zum damaligen Zeitpunkt durchaus auch politischen Unterdrückung) der "Unterklassen" etwas ändern zu müssen.
Und zudem war derselbe Kanzler so klug, neben dem von ihm verhängten Betätigungsverbot für die Sozialdemokratie mit den "Sozialistengesetzen" (von 1878 bis 1890 in Kraft) gleichzeitig den Parlamentsfraktionen der späteren SPD etwa im damaligen Reichstag ihre Betätigungsfreiheit zu belassen. Der "institutionelle Kanal" wurde schon früh in der deutschen Arbeiterbewegung als scheinbar gangbarer Weg betrachtet.
Anders in Frankreich: Auf das frühsozialistische, auf Selbstverwaltung (im städtischen Rahmen) basierende "Experiment der Commune de Paris" vom März – Mai 1871 folgten zehn Jahre harter Repression und die zeitweise organisatorische Zerschlagung, jedenfalls Schwächung der damals Sozialdemokratie. Das hinderte Gewerkschaften und Arbeitervereine nicht daran, sich kurz darauf ebenfalls zu entwickeln – aber eben nicht unter Führung einer Partei, die ihrerseits an den Staat angebunden blieb, sondern eher als "Gegenmacht" zum Staat wie dem Kapital.
"Revolutionärer Syndikalismus"
Das nannte man im frühen 20. Jahrhundert in Frankreich den "revolutionären Syndikalismus", der damals hegemonial war und sich etwa in der "Charta von Amiens" (charte d'Amiens) von 1906 als Grundsatzprogramm französischer Gewerkschaften – auf das sich manche von ihnen noch heute theoretisch beziehen - niederschlug.
Später gab ihm die französische KP, die noch bis in die 1980er Jahre (über die CGT) einen Großteil der Gewerkschaftsbewegung des Landes dominierte, auch wenn dies heute eindeutig vorbei ist, zwar etatistische Formen. Gegenüber dem vorhandenen bürgerlichen Staat blieb dennoch das Prinzip aufrecht erhalten, dass konsequente Interessenvertretung nur durch Aufbau einer Gegenmacht im Betrieb und auf der Straße vor der Eröffnung von möglichen Verhandlungen zu erreichen sei – nicht durch "Mitsprache" innerhalb der Institutionen, die von vornherein vom Aufbau eines Kräfteverhältnisses innerhalb der Gesellschaft entkoppelt bleibt.
Einbindung und Gemeinwohl
Und auch nicht innerhalb eines ritualisierten und im Prinzip "partnerschaftlichen" Gegenübers mit den Repräsentanten des Kapitals, bei dem der Staat den "Sozialpartnern" einen Teil seiner Regelungsmacht abtritt wie mit der so genannten Tarifautonomie in Deutschland. Letztere besteht im Kern ja darin, dass der Staat manch "unpopuläre" Entscheidungen und schmerzhafte soziale Einschnitte nicht selbst in Form eines expliziten politischen Akts durchzusetzen braucht (jedenfalls solange ein Konsens, und sei er mühsam, zwischen den Interessenverbänden noch erzielt werden kann): Die in eine institutionalisierte "Sozialpartnerschaft" eingebundenen Gewerkschaften besorgen ihre Durchsetzung schon selbst, in ihrem eigenen sozialen "Lager", also gegenüber den abhängig Beschäftigten.
Notwendige Gegenleistung dafür, dass der Staat ihnen so eine eigene (beschränkte) Regelungsmacht – im Zusammenwirken mit ihrem sozial- und ordnungspolitischen Gegenspieler – gewährt, ist es dabei für die Gewerkschaften, nicht aus dem Rahmen der "Partnerschaft" auszubrechen und zu härteren Methoden der Konfliktaustragung zu greifen. Oder jedenfalls nicht den Interessenkampf als grundsätzlich antagonistischen, der nicht aufgelöst, sondern nur zu vorübergehend "Waffenstillständen" geführt werden kann, aufzufassen.
Juristisch umstritten ist, ob deutsche Gewerkschaften in ihren Verhandlungen mit dem Arbeitgebern auch rechtlich einem "Gemeinwohl" verpflichtet sein sollen - was de facto den Interessenkonflikt von vornherein still legen und ihm nur noch symbolische bzw. technokratische Austragungsformen belassen würde – oder ob der Interessengegensatz zumindest vor dem Abschluss der Verhandlungen anerkannt werden darf.
Im einen Falle bleibt immer noch der Streik als "ultimatio ratio", als letzte Möglichkeit, die aber eng begrenzten Zielen dienen und nach deren Einsatz der "soziale Friede" wieder einkehren muss. Im anderen, erstgenannten Falle aber bleibt nur das zwanghaft konstruktive Plauschen am "Runden Tisch", ein Modus der "Konfliktaustragung", der sich in Deutschland – je nach politische Konjunktur – immer wieder einmal wachsender Beliebtheit zu erfreuen scheint. Von der karikaturhaften Form der heimeligen "Kaminrunde" beim Kanzler – wie es sie beim damaligen "Bündnis für Arbeit" n den Jahren 1995/96 zeitweilig gab – einmal gar nicht zu reden...
Eine Zeit lang neidisch auf das reibungslose Funktionieren..
Die aus diesem Gegenüber der "Tarifexperten" als (theoretischen) Repräsentanten von Arbeit und Kapital letztendlich resultierenden Entscheidungen stellen sich so dem Publikum als "notwendige", im Konsens getroffene, letztlich überwiegend technische Entscheidungen dar. Anders in der Regel als in Frankreich, wo zuerst die Staatsmacht durch einen politischen Kraftakt einen Beschluss mit unter Umständen negativen sozialen Folgen für die Mehrheit der Gesellschaft verkünden muss. Danach hat sie ihn gegenüber den aufflammenden gesellschaftlichen Widerständen durchzusetzen. Die Entscheidung zu sozialen Verschlechterungen erscheint so als bewusste, politisch "gewollte" Weichenstellung, die auch als solche in Frage zu stellen ist.
Gewerkschaften und Betriebsräte wurden in Deutschland zu Inhabern einer Stellvertretermacht aufgebaut, denen deshalb – im Rahmen der rechtlich anerkannten und institutionalisierten Tarifautonomie – gewisse (freilich in jüngerer Vergangenheit mehr und mehr begrenzte) Vollmachten abgetreten worden sind. Dies war deshalb möglich und aus Sicht der wirtschaftlich und politisch dominierenden Kräfte sogar sinnvoll, weil diese "Stellvertreter" ohnehin im Prinzip dem Konsens mit ihren Gegenüber und der politischen Macht verbunden sind.
In Frankreich blickte man, je nach Standpunkt, eine Zeit lang neidisch auf dieses scheinbar so reibungslose Funktionieren: In den Jahren von 1995 bis 2005 trommelten westlich des Rheins der Arbeitgeberverband MEDEF (Mouvement des entreprises de France), die sozialliberale Richtungsgewerkschaft CFDT und auch führende bürgerliche Politiker – unter ihnen zeitweise auch Expräsident Jacques Chirac, etwa im Jahr 2002 - für die Einführung einer "Tarifautonomie" (unter Zurückdrängung der Rolle des Gesetzgebers, dessen Beschlüsse zu hohem politischen und gesellschaftlichen Druck zu unterliegen schienen) und einer "Sozialpartnerschaft" à la française. Dieses Programm taufte man zu Anfang dieses Jahrzehnts auf den Namen "Refondation sociale", ungefähr: "Neubegründung der sozialen Beziehungen".
In der Krise nicht hinreichend belastbar
Bisher hat sich der auf diesem Wege vermeintlich neu begründete Konsens aber nicht als genügend tragfähig erwiesen. In der Krise ist er nicht hinreichend belastbar. Und die jüngst geplanten negativen Veränderungen etwa in Form einer Einschränkung des Kündigungsschutzes – für die Frankreich am 14. November durch die International Labour Organisation (ILO) gerügt worden ist – mochten die regierenden Konservativ-Liberalen dann doch lieber als autoritäre politische Entscheidung denn auf dem Weg von Konsensgesprächen mit den "ollen Gewerkschaften" durchsetzen.
Dies geschah sogar unter weitgehender Ausschaltung des Parlaments mitsamt seiner bürgerlichen Abgeordnetenmehrheit: Die ersten Bestimmungen zu den Einschnitten beim Kündigungsschutz wurden Anfang August 2005 als hochsommerliche Verordnung der Regierung, am Parlament vorbei, durchgezogen. Es handelte sich um die Einführung des Contrat Nouvelle Embauche (CNE, "Neueinstellungsvertrag", nicht zu verwechseln mit dem einige Monate später projektieren "Ersteinstellungsvertrag" CPE für Berufsanfänger, der alsbald politisch scheiterte), der jetzt durch die ILO als unvereinbar mit internationalem und damit höherrangigem Recht erklärt worden ist.
Der politische Preis für ein solches Vorgehen ist jedoch mitunter hoch: Die in breiten Kreisen als bewusste (ja willkürliche, obwohl natürlich in Wirklichkeit von ökonomischen Rahmenbedingungen diktierte) Entscheidung der Politik, die gegen die eigenen Interessen gerichtet sei, verstandene Weichenstellung rief des Öfteren massive soziale und politische Widerstände auf den Plan. Und sogar die rechtssozialdemokratische und im Grunde pro-neoliberale Richtungsgewerkschaft CFDT, die sich unter anderen Umständen noch dazu bereit fände, so manche "notwendige Anpassung an die wirtschaftlichen Realitäten" durch ihre Unterschrift unter ein Abkommen abzunicken – Hauptsache, man fragt die CFDT vorher, und sie kann vielleicht noch ein paar Abmilderungen an Detailpunkten durchsetzen! – war etwa am Punkt der Einschränkung des Kündigungsschutzes 2005/06 dieses Mal richtig stocksauer auf die konservative Regierung. Hatte diese ihr doch soeben bewiesen, dass es auf die CFDT nicht mehr im Geringsten ankommt, wenn es denn mal hart auf hart kommt.
Worum geht es bei der aktuellen Auseinandersetzung?
An dem Versuch, die ‚Régimes spéciaux' genannten Sonderregelungen zur Rente bestimmter Berufsgruppen, insbesondere aber der französischen Transportarbeiter abzuschaffen, hat sich schon manche Pariser Regierung die Zähne ausgebissen. Der damalige Premierminister Alain Juppé und - hinter ihm stehend – Sarkozys Amtsvorgänger Jacques Chirac mussten im Winter 1995/96 ein entsprechendes Vorhaben ersatzlos zurückziehen.
Zuvor hatte ein dreiwöchiger Streik in allen öffentlichen Diensten den Betrieb des Landes teilweise lahm gelegt. Die damalige Periode, von manchen Linken auch poetisch als "ein Mai im Dezember" bezeichnet – unter Anspielung auf 1968, obwohl beide historische Situationen sehr unterschiedlich waren – sorgte nicht nur dafür, dass die Juppé-Regierung fortan in der Defensive stand. Kein Vorhaben konnte sie mehr ankündigen, ohne dass sich sofort massive Widerstände dagegen regten. Denn nachdem eine Streikbewegung unterstrichen hatte, dass die Regierung auch verlieren konnte, war die Phase der Resignation für die soziale und politische Opposition auf einmal zu Ende.
Im Frühsommer 2003 dann konnte Premierminister Jean-Pierre Raffarin - wiederum mit Chirac im Rücken - zwar eine regressive "Reform" der Renten im privaten Industrie- und Dienstleistungssektor sowie für die unmittelbar vom Staat angestellten öffentlich Bediensteten durchsetzen. Darauf, die Pensionsregelungen auch für die Lohn- und Gehaltsempfänger in bestimmten öffentlichen Unternehmen wie der Bahngesellschaft SNCF und der Pariser Verkehrsgesellschaft RATP – die nicht unmittelbar dem Staat unterstellt sind, sondern deren Arbeitsbedingungen und Rentenregelungen von einem besonderen "Personalstatut" geregelt werden – zu "reformieren", verzichtete Raffarin 2003 hingegen. Diese Maßnahme wurde zunächst noch zurückgestellt. Um sich nicht die Finger zu verbrennen, und um die Eisenbahner und RATP-Beschäftigten aus der damaligen allgemeinen Protestfront herauszubrechen.
Tatsächlich konnte die damalige Regierung die Transportbediensteten zum Teil aus der damaligen Streikfront herauslösen: Die SNCF- und RATP-Beschäftigten traten zwar im Anschluss an die erste Großdemonstration vom 13. Mai 2003 gegen die allgemeine "Rentenreform" spontan in den Solidaritätsstreik. Aber die Regierungs- und Medienpropaganda stellte darauf ab, dieser Ausstand sei illegitim, da doch diese Beschäftigten "gar nicht von der Reform betroffen" seien. Das war zwar fadenscheinig, da allen ehrlichen Betrachtern klar sein musste, dass die "Reform" für diese Beschäftigtengruppen nur aufgeschoben, aber eben nicht aufgehoben sein würde.
Hellsichtige Beobachter sagten aber bereits damals voraus, dass die Angelegenheit selbstverständlich einige Jahre später auch für die Mitarbeiter der SNCF und RATP wieder aufs Tapet gebracht werden würde, wenn diese dann allein für ihre Interessen kämpften müssten – isoliert von den übrigen Lohn- und Gehaltsempfängern im Lande, deren Rentenregelungen bereits Jahre zuvor verschlechtert worden sein würden. Doch die bürgerliche Propaganda verfing in Teilen der Öffentlichkeit.
Selbstmord aus Angst vor dem Tode
Zudem trugen damals auch die Gewerkschaftsapparate dazu bei, den Streik der Transportbediensteten abzuwürgen. Aus Furcht, deren Ausstand könne in Teilen der Öffentlichkeit unpopulär wirken, wurden die Streikenden wurden namentlich durch die CGT-Leitung zurückgepfiffen. Letztere hatte damit Selbstmord aus Angst vor dem Tode begangen: Einmal der Kampfkraft der Transportbeschäftigten beraubt – deren Ausstand es zumindest potenziell vermag, die Alltagsroutine auch für andere Beschäftigtengruppen zu unterbrechen und dadurch zum Kristallisationspunkt für einen allgemeinen Ausstand zu werden - , fiel der sonstige Streik kläglich in sich zusammen.
Zwar mobilisierte die CGT noch über mehrere Wochen hinweg alle acht Tage hindurch ihre Truppen auf dem Pariser Asphalt. Erreichen konnte sie dadurch allerdings nichts. Die "Rentenreform" wurde verabschiedet. Zwar wurde versprochen, sie im Jahr 2008 nochmals zu "überdenken". Das Ergebnis dürfte aber von vornherein feststehen, denn der damalige "Reformmacher" und Sozialminister François Fillon amtiert nun als Premier.
Dereinst mussten die meisten Lohnabhängigen in Frankreich 37,5 Beitragsjahre hindurch in die Rentenkasse einbezahlen, um eine volle Pension zu beziehen. Erstmals wurde diese Regel 1993 durch die konservativ-reaktionäre Regierung von Edouard Balladur abgeändert: Die Beschäftigten im privaten Industrie- oder Dienstleistungsgewerbe mussten künftig 40 Jahre einbezahlen. Für die Staatsbediensteten blieb es zunächst noch bei 37,5 Jahren.
Die Ungleichzeitigkeit bei der "Reform" resultierte daraus, dass die Privatbeschäftigten während der tiefen Rezension der Jahre 1992/93 – die von einem extremen Anstieg der Arbeitslosigkeit begleitet war – weitgehend in die Defensive gedrängt waren. Die öffentlich Bediensteten und ihre Gewerkschaften flößten der Regierung zunächst noch Furcht ein. Aber das Kabinett Balladur hatte dadurch eine Zeitbombe platziert, die nur darauf wartete, gezündet zu werden.
Ausdehnung der Lebensarbeitszeit bis auf 42,5 Beitragsjahre
Denn zehn Jahre später versuchte seine konservative Nachfolgeregierung unter Raffarin, kräftig den Sozialneid anzufachen, indem es die öffentlich Bediensteten – Lehrer, Krankenschwestern, Postbedienstete – als "Privilegierte" hinzustellen, die nur für ihre Besitzstandswahrung streikten. Zum Teil ging diese Rechnung auf, auch wenn die 2003er Reform real für alle Lohn- und Gehaltsempfänger – auch jene im Privatsektor – erhebliche Verschlechterungen mit sich brachte. Denn für alle Beschäftigtengruppen soll die Anzahl der obligatorischen Beitragsjahre nun bis auf 42,5 angehoben werden, bis zum Jahr 2020.
Im Moment sind die meisten abhängig Beschäftigten jetzt bei 40 Jahren obligatorischer Beitragsdauer angekommen, aber infolge der "Bilanz" – welche die Regierung im kommenden Jahr aus der Reform ziehen wird – ist als nächste Etappe der Übergang zu 41 Beitragsjahren längst vorgesehen. Diesen Plan, obwohl er schwarz auf weiß im Gesetz und im Ankündigungstext zur "Reform" François Fillons von 2003 steht, haben die Mehrzahl der Franzosen im Moment aber verdrängt. Sollte sich die konservative Regierung aber nun in den nächsten Tagen und Wochen bei der Rentenfrage durchsetzen können, dann dürfte es für so manchen im Jahr 2008 in dieser Hinsicht noch ein böses Erwachen geben – wenn die Gesellschaft an das strategische Vorhaben einer Ausdehnung der Lebensarbeitszeit bis auf 42,5 Beitragsjahre erinnert werden wird.
Sonderregelungen
Es blieben bislang jene Lohn- und Gehaltsempfänger "übrig", die unter Sonderregelungen fallen. Diese ‚Régimes spéciaux' resultieren zum Gutteil aus der Periode unmittelbar nach der Befreiung 1944, als im Rahmen des "historischen Komprisses" zwischen Kommunisten und Gaullisten – der in der Führung der Résistance geschlossen worden war – entschieden wurde, bestimmte Sektoren wie Transport und Energieversorgung dem Privatsektor und den Marktgesetzen zu entziehen.
Zudem rechtfertigte sich die Regelung, dass etwa die Eisenbahner früher – mit 55, die Lokführer schon ab 50 – in Rente gehen durften, mit den damals besonders extremen Arbeitsbedingungen auf den Dampflokomotiven. Später dienten die in den öffentlichen Diensten errungenen Arbeitsbedingungen den Gewerkschaften in anderen Sektoren dazu, ähnliche Bestimmungen als in Arbeitskämpfen und Verhandlungen zu erreichendes Ziel zu fixieren. So sollten alle Berufsgruppen, durch "Anpassung nach oben hin", ihre Lage verbessern können.
Heute hat die Regierung sich zum Ziel gesetzt, das Gegenteil zu vollführen, also für alle Lohnabhängigen durch "Anpassung nach unten hin" die Bedingungen zu nivellieren. Wer sich dem widersetzt, wird als "Verteidiger ungerechtfertiger Privilegien" gescholten. Nur zwei Gruppen, die – neben Eisenbahner, Métrobeschäftigten, den Mitarbeitern von Pariser Operhäusern und den aussterbenden Bergleuten – ebenfalls von Sonderregelungen bei der Rente profitieren, bleiben dabei zur Zeit völlig ausgeklammert. Es handelt sich um hauptberufliche Militärs und Abgeordnete.
Die Arbeitsbedingungen auf den Dampflokomotiven seien historisch überholt, verkündet die Regierung. In ihrer Rhetorik taucht hin und wieder die Ankündigung auf, man solle sich stattdessen überlegen, wer "wirklich unter erschwerten Bedingungen hart arbeitet" und dadurch eine Sonderregelung verdiene. Bisher funktioniert die Berufung darauf allerdings nur als Einbahnstraße: Den Eisenbahnern soll ihre günstigere Rentenregelung weggenommen werden - dass stattdessen andere hart arbeitende Gruppen ihrerseits neu in den Gunst früherer Renten kämen, hat man allerdings bisher noch nie vernommen.
Seit 2003 findet allerdings eine Verhandlungsrunde zwischen Arbeitgeber und Gewerkschaft zu diesem Thema statt, die durch die damalige "Reform" obligatorisch vorgesehen war. Aber bisher hat sie keinerlei Ergebnisse gezeitigt. Den Arbeitgebern waren reale Schritte in dieser Richtung schlicht zu teuer.
Nutznießer von Privilegien
Die bürgerliche Politik und die Medien rühren unterdessen die Trommel und stellen die Transportbediensteten als Nutznießer "ungerechtfertigter und überkommener Privilegien" hin, für die "wir alle" finanziell aufkämen. Dass "die Steuerzahler" oder "alle sonstigen Beitragszahler zu den Sozialkassen" für die Renten beispielsweise der Eisenbahner aufkommen würden, ist dabei freilich eine Legende, um deren Verbreitung die neoliberale Propaganda tunlichst bemüht ist.
In Wirklichkeit sind es allein die Beiträge der aktiven Eisenbahner/innen, die rund 40 Prozent ihres Lohns und Gehalts statt im Durchschnitt 26 Prozent für die sonstigen Beitragszahler betragen, aus denen die Renten finanziert werden. Zwar stimmt es, dass der Staat der Bahngesellschaft SNCF jährlich über zwei Milliarden Euro überweist – jedoch nicht, um den früheren Abgang der Eisenbahner/innen in die Rente zu finanzieren (im Gegenteil, die Renten unter 60 Jahren werden vom Staat bei seinen Zahlungen systematisch nicht berücksichtigt), sondern um die "demographischen Folgen" des vom Staat in den letzten Jahrzehnten vorgenommenen systematischen Stellenabbaus zu bewältigen.
Der "Überschuss" an Rentnern
Die französische Bahngesellschaft SNCF beschäftigte früher bis zu 400.000 Mitarbeiter, gegenüber heute rund 170.000 - und ein weiterer Abbau im Güterfrachtverkehr steht bevor, trotz Sarkozys Ende Oktober lautstark angekündigter "ökologischer Revolution". Um die Auswirkungen seiner eigenen Entscheidungen zur Personalpolitik zu bewältigen, in deren Folge die Anzahl der Rentner jene der aktiv Beschäftigten in den betroffenen Sektoren spürbar übersteigt, muss der Staat – logischer Weise – Ausgleichszahlungen vornehmen.
Zugleich fließt aber auch Geld, ein paar Hundert Millionen, aus der Rentenkasse der Eisenbahner/innen in das "allgemeine Rentenregime". Denn aufgrund höherer Beiträge weist, wenn die "demographischen Folgen" der Personalabbaupolitik einmal durch Ausgleichszahlungen bewältigt sind, die Rentenkasse der Eisenbahner einen "Überschuss" (in schwarzen Zahlen) gegenüber den sonstigen Rentenkassen auf.
Insgesamt betreffen die ‚Régimes spéciaux' zur Zeit 500.000 aktive Beschäftigte (bei Eisenbahn, RATP und Energieversorgungsunternehmen insbesondere, daneben auch bei den Bühnenarbeitern in den Pariser Operhäusern und bei der Comédie française zuzüglich Abgeordneten und Berufsmilitärs, wobei die letzteren beiden Gruppen von der geplanten "Reform" nicht betroffen sind) und 1,1 Millionen Rentner. Der "Überschuss" an Rentnern erklärt sich allein aus der Politik systematischer Personalreduzierung in den vergangenen Jahrzehnten sowie des "Aussterbens" der Bergleute, die heute in Frankreich nur noch als Rentner, nicht jedoch als aktive Berufsgruppe vorkommen. Historisch gehörten die Bergmänner in den Kohleminen zu den wichtigsten Berufsgruppen, bei denen ein ‚Régime spécial' zur Rente erkämpft werden konnte.