Ein neues Kleid für alte Rechtswidrigkeiten oder:
WIE DIE ARBEITERKAMMER DIE SCHIKANEN DES AMS UNTERSTÜTZT
Seit 1.1. 2007 hat das AMS über die AK verlautbaren lassen, dass Zuweisungen zu Arbeitskräfteüberlassern, wie Trendwork, IT-Works und Jobtransfair nicht mehr rechtswidrig sein sollen. Die Behörde will damit das Arsenal Existenz vernichtender Maßnahmen ausbauen. Auf der Homepage der Arbeiterkammer wird die zweifelhafte Vorgangsweise des AMS publiziert und als rechtlich integer deklariert. Somit sind nicht nur die Möglichkeiten, Rat oder Hilfe zu bekommen weiter eingeschränkt, sondern darüber hinaus soll durch diese Vorgangsweise vermittelt werden, dass Unrecht zurecht besteht.
Im Rahmen von fingierten Weiterbildungskursen, die als Abrichtungszirkus dienen, sollen Menschen auf prekäre, unzumutbare (Schein-)Arbeitsverhältnisse vorbereitet werden. Dies alles ohne sozial- und arbeitsrechtliche Absicherung und ohne Kollektivvertrag! Erwerbsarbeitslose und NotstandshilfebezieherInnen, die sich ihrer Rechte nicht berauben lassen wollen, werden mit Bezugssperren und Abmeldungen von der Krankenkasse schikaniert. Prinzipiell ist festzuhalten, dass Arbeitslosengeld und Notstandshilfe keine Almosen sind.
Das Recht auf Arbeitslosengeld/Notstandshilfe ist in Artikel 1 des 1. Zusatzprotokolls der Menschenrechtskonvention festgehalten: Es gilt als Eigentum und darf vom Staat nicht angetastet werden. Jede Leistungssperre muss Bescheid mäßig erfolgen und rechtlich begründet werden: Eine bloße Mitteilung ist kein Bescheid. Selbst bei „rechtlich fundierten Bezugssperren“ besteht während der Sperre über den Zeitraum von 8 Wochen Krankenversicherungspflicht!
Die gängige Praxis, die Betroffenen bei einer Sperre von der Krankenversicherung abzumelden, ist ebenfalls rechtswidrig!!! Zuweisungen können nicht beliebig erfolgen, sondern müssen folgenden Voraussetzungen genügen: Der/Die BeraterIn muss erklären, welche Defizite die erwerbsarbeitslose Person hat und warum die Maßnahme dazu geeignet ist, die Defizite zu beseitigen.
Zum Beispiel ist Coaching keine zumutbare Maßnahme: Hier ein Auszug aus: VwGH-Erkenntnis: Geschäftszahl: 2004/08/0208 "Dass "Coaching" eine solche Maßnahme wäre, ist jedenfalls auf den ersten Blick ebenso wenig erkennbar, wie fraglich ist, ob es - anders als bei Schulungen und sonstigen Lehrgängen - mit den Methoden und Zielsetzungen des "Coaching" überhaupt vereinbar wäre, Personen zur Annahme einer solchen Maßnahme unter der Sanktion des § 10 AlVG zu zwingen, also auf das Element der Freiwilligkeit der Inanspruchnahme einer solchen Unterstützung zu verzichten. Der angefochtene Bescheid enthält dazu auch keine Begründung..." Generell ist die Auslagerung der hoheitlichen Vermittlungsbefugnisse des AMS rechtswidrig, ob es sich nun um Trendwerk, IT-Works oder Jobtransfair handelt: VwGH Erkenntnis: Geschäftszahl: 2004/08/0037, Auszug: "§ 9 Abs. 1 erster Teilstrich AlVG ermächtigt nur die regionale Geschäftsstelle, Arbeitsgelegenheiten mit der Sanktionsmöglichkeit des § 10 AlVG zu vermitteln, nicht aber auch außerhalb der regionalen Geschäftsstelle stehende Dritte . . .
Auch ermächtigt das Gesetz das AMS nicht, seine besonderen hoheitlichen Befugnisse an Private (wie etwa vom AMS mitfinanzierte Vereine) zu delegieren . . ." Was tun, um Rechtssicherheit über den Leistungsbezug zu erhalten? - Verlangt einen Feststellungsbescheid über die Höhe und Dauer des Arbeitslosengeldes, bzw., der Notstandshilfe (eine Mitteilung ist kein Bescheid)!
Bei Verletzung dieser Eigentumsrechte (bei einer Bezugssperre) durch das AMS muss man dann nicht erst die Instanzen durchlaufen, sondern kann sich gleich im Falle einer Sperre zur Durchsetzung der Ansprüche direkt an den Verwaltungsgerichtshof wenden. -
Keine Niederschrift unterschreiben, in der eine Bezugssperre angedroht wird, stattdessen sollte man folgenden Wortlaut verwenden: IN HINBLICK AUF DEN AUF MICH AUSGEÜBTEN DRUCK, DER IN DER ANKÜNDIGUNG DAS ARBEITSLOSENGELD (oder) NOTSTANDSHILFE ALS EXISTENZERHALTENDE GRUNDLAGE ZU STREICHEN, BESTEHT, LEISTE ICH, OHNE DEN VORLIEGENDEN INHALT IN FRAGE STELLEN ZU KÖNNEN, KEINE UNTERSCHRIFT.
- Um Sicherheit oder Rechtshilfeinformationen zu erhalten empfehlen wir www.amsandstrand.com / www.soned.cc / www.arbeitslosensprecherin.at
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