„!!! WARNUNG AN ALLE FRAUEN – Der Besuch am Arbeitslosenamt gefährdet Deine Existenz!“


So lautete die Headline auf einem Flugblatt der „Initiative FrauenLesben gegen Zwangsarbeit“ bereits 1993. Vor den Arbeitsämtern Wiens wurde diese Information als Aufruf zur Organisierung von Frauen gegen die verschärften Praktiken des AMS verteilt und fanden rege Aufmerksamkeit. Auch seitens der AMS-Verantwortlichen! Hurtig suchten sie nach den frechen FrauenLesben, um sie zu sanktionieren oder am besten gleich mittels „Aussteuerung“ (in Form von aneinander gereihten Bezugssperren) abzustrafen.


BASIC INSTINCT
Das sogenannte „Beschäftigungssicherungsgesetz“ war Anlass krasser Verschärfungen der Paragraphen 9 und 10 ALVG. Sie regeln die Zumutbarkeit und Arbeitswilligkeit bzw. „Vereitelung“, begründeten die heute so verhasste Pflicht, sich unter Bedrohung des Verlustes der Existenz in jede erdenkliche „Maßnahme“ des AMS einweisen zu lassen – und verschärften damit die Möglichkeit der Behörde, den Versicherungsbezug einfach brutaler zu sperren.
Damit war klar: JedeR Arbeitslose (jedeR Versicherte der AMV) war von vornherein verdächtigt, das Arbeitslosengeld zu Unrecht zu beziehen!
Ein Kommentar des BMAS drückte zum Arbeitsmarktförderungsgesetz § 9/1969 über Vermittlung und Arbeitszwang noch folgendes aus:
„Von Arbeitsvermittlung kann nur gesprochen werden, wenn die Arbeitskraft frei ist. Dies war nicht der Fall in der Zeit des sogenannten Arbeitseinsatzes nach dem ‚Anschluss’ Österreichs, die ja mit den Massendeportationen, den Zwangsarbeitslagern und der totalen Entrechtung des Einzelnen an die Sklaverei – wenn auch auf moderne Art verschärft – erinnern ließ. Der Mensch war nicht selbst entscheidendes Subjekt, sondern Objekt dessen, was als Staatsräson bezeichnet wurde. Die Möglichkeit der freien Wahl des Arbeitsplatzes bildet daher auch einen Prüfstein für die Demokratie und für eine Staatsordnung, bei der letztlich der Mensch das Maß aller Dinge ist.“
Zum Zeitpunkt der Aktionen der FrauenLesben vor den Arbeitsämtern, 1993, schien dieser Kommentar bezeichnenderweise nirgendwo mehr auf, denn der politische Kurs unter den SPÖ-Ministern Hesoun und Hums forcierte eine völlig konträre Richtung (wie auch heute insbesondere sich selbst so nennende „Sozialdemokraten“ mitsamt ihren nach wie vor von Männern geführten Gewerkschaften dem Weg in immer totalitäre Gangarten, Zwang- Überwachung und Kontrolle der „Bürger“ nichts entgegen setzen wollen...).
Die FrauenLesben sprachen in Anbetracht der kolportierten Gesetzesverschärfungen (Beschäftigungssicherungsgesetz, „Privatisierung“ der AMV in ein „Arbeitsmarktservice“ der Wirtschaft) den Terminus „Zwangsarbeit“ offen aus – und wurden von der Linken dafür heftig kritisiert, so als wäre Zwangsarbeit exklusiv Angelegenheit der Nazis. Da wurde Verharmlosung des Nationalsozialismus und Verhöhnung seiner Opfer unterstellt.
Dass Faschismus nicht im selben Gewand wie vor 80 Jahren daherkommen wird, sollte allen Denkenden klar sein. Ein neuer Faschismus braucht nicht unbedingt Lager, er hat Computer und Daten – um ganze Gruppen zu rastern, zu fahnden, zu zernieren, zu behandeln, zu kontrollieren und zu entsorgen... wir erleben gerade die Vorlaufzeit zu etwas, was noch eskalieren könnte.
Die Forderungen der Initiative war bereits 93 unter anderem:
„Keine Zwangsvermittlung in nichtexistenzsichernde Jobs! Keine Zwangsumschulung, Zwangs- und Scheinbeschäftigung, Keine Zangsmotivation und –psychologisierung! Keine Vermittlung unter ÖS 12.000,-- netto!“ Aber sie waren auch aus gutem Grund die ersten, die eine Forderung nach einem bedingungslosen Grundeinkommen, unabhängig von Lohnarbeit und/oder Ernährer forderten: “Garantiertes Grundeinkommen: ÖS 14.000,-- unabhängig von Erwerbsarbeit, 14 x jährlich! Wir lassen uns nicht individualisieren, dequalifizieren, auseinander dividieren und ausgrenzen – Wir spucken gegen den Sturm und leisten Widerstand!“
Die EDV des AMS wurde mit Millionenbeträgen ausgebaut, die Arbeitslosenämter- und Jobcenter u. dgl. ausgebaut, eigens beschäftigte Referentinnen wurden zur speziellen Behandlung Langzeiterwerbsloser losgeschickt und dementsprechend grassierte ein Sperrwesen, das sich gewaschen hat.
Die Initiative wies schon damals auf wohlbekannte Praktiken des AMS und seiner Durchführungsbestimmungen der Aufsichtsbehörde Ministerium hin (damals BM f. Arbeit und Soziales, heute im Wirtschaftsministerium von Bartenstein - ein Schmankerl, das ebenfalls auf die Nazizeit zurückgeht!):
„Während noch vor kurzem Berufungen gegen Bezugssperren wegen Ablehnung von Zwangsarbeit, Zwangsumschulung und –motivierung zumeist erfolgreich waren, Dienstaufsichtsbeschwerden gegen ReferentInnen wenigstens behandelt wurden, sind diese Grundrechte praktisch abgeschafft worden. Dieser Umstand wird auch von der Arbeiterkammer bestätigt! Oberstgerichtliche Urteile zugunsten von Arbeitlosen wurden durch die §§ 9 A.1 und 10 A.1 ALVG einfach außer Kraft gesetzt und ‚eine Gesetzeslücke geschlossen’ (Zitat aus den Durchführungsbestimmungen).“


DIE ALVG-NOVELLE 2008 – EINE MANIFESTATION DER SKLAVENTREIBER
Genau um die oben beschriebenen Themen dreht sich auch diese Novelle und ist nicht die einzige durch all die Jahre. Die Begutachtungsfrist war mit 14 Tagen extrem kurz angelegt, Einsprüche und Skrupel waren offensichtlich unerwünscht oder unerwartet. „Drüberg’fahren und Gemma“ ist ja nicht ein spezielles Motto von Schüssel/Haider, auch Gusenbauer und Vasallen fühlen sich da wohl! Eine Versicherungsleistung, also eine Leistung mit Rechtsanspruch, wird seit Jahrzehnten in sog. Salamitaktik nicht nur ausgehöhlt, sie wird systematisch im Prozess der Auflösung gehalten und erpresserisch eingesetzt, je mehr Menschen ohne Lohnarbeit dastehen und vorher in den Versicherungs-Topf eingezahlt haben. Abmarsch in die Drecksjobs unter jeder Bedingung. Die Krux: Den Menschen wird dieser Beitrag automatisch vom Lohn abgezogen, müssen diese aber – und das ist in herrschaftlichen Zeiten wie diesen häufig der Fall – aufs Arbeitsamt, dann sollen sie am besten sofort wieder verschwinden! 2006 mussten lt. AMS-Statistik 966.000 Personen einen Antrag stellen, 44.600 wurden abgelehnt; ein Jahresdurchschnitt von 311.100 Frauen und Männer war im Arbeitslosenbezug, bzw. im AMS zur Behandlung:
„Die Zahl der erstinstanzlichen Bescheide (insbes. zu Ablehnung, Einstellung, Ruhen und Rückforderungen von Leistungen sowie bei Sanktionen) erreichte 336.100, wogegen 7.181 Berufungen eingebracht wurden. Darunter wurden in Sanktionsfällen (inklusive Selbstkündigung) insgesamt 86.500 Bescheide erlassen.“ (Website AMS).
Diese Zahlen beschreiben das Jahr 2006 und führen drastisch vor Augen, wie wenige Leute überhaupt in Berufung gehen, wenn ihnen von diesem „Service“ die Versicherungsleistung, also ihr Privateigentum, einfach entzogen wird! Andererseits ist es aber auch kein Wunder, denn die Beratung der Arbeiterkammer im Rahmen des „Arbeitslosenreferates“ ist schon längst eingestellt, obwohl selbstverständlich auch Arbeitslose von dieser zu vertreten wären.
Und wo bewusst Desinformation und Einschüchterung in der Absicht der Versicherungsgesellschaft und auch der PolitikerInnen samt Gewerkschaften liegt, geht es halt ein bissel forsch zu. Was mit den Leuten, denen dieses Privateigentum einfach entzogen wird, passiert, haben diese „Volks- und ArbeiterInnen-in-den-Arsch-TreterInnen“ auch noch nicht erforschen lassen, das wär’ ihnen vermutlich zu peinlich! Da könnten ja auch Tote dabei sein. Apropos peinlich: Unter Viktor Klima wurde ein eklatanter Kahlschlag gegen die Langzeiterwerbslose durchgezogen! Unter dem Motto „WIR müssen sparen“ wurde die Notstandshilfe „gedeckelt“ – auf Höhe des ASVG-Richtsatzes, Armutsproduktion pur! Danke SPÖ! (Vorher wurde die Notstandshilfe auf Grundlage des Arbeitslosengeldbezuges berechnet).
Die Novelle 2008 ist eine Vorgangsweise gegen unliebsame oberstgerichtliche Entscheide, nachdem es von erwerbslosen Geprellten Widerstand, oftmals durch die Beratung und Unterstützung von Erwerbslosengruppen und entsprechend engagierten AnwältInnen gegeben hat. Diese Entscheide des VwGH oder sogar des VfGH sind ein Haar in der Suppe der Geschäftemacher mit den Arbeitslosen. Hier etabliert sich mit den Geldern der EU, des EFF, der Länder, der Ministerien, projektbezogen auch der Pensionsversicherungsanstalten und der Krankenkassen eine boomende Branche, mit den zwangsbehandelten Arbeitslosen, Leuten, die sich vor Armut kaum mehr erfangen. Hier will sich jemand ein lukratives Geschäft unter dem zynischen Vorwand der Schaffung von „sozialer Wärme“ absolut nicht entgehen lassen. Dass die Betroffenen allesamt nicht freiwillig, sondern unter der Akzeptanz der Existenzbedrohung in ihre tollen Firmen einsteigen müssen, findet weder Mitleid noch politische Vernunft oder gar Agitation. SPÖ- und gewerkschaftseigene/gewerkschaftsnahe Firmen, die in diesem Geschäft profitieren sind z.B.: Job-Transfair Gemeinnützige Arbeitskräfteüberlassung (BFI), Flexwork Gemeinnützige Arbeitskräfteüberlassung GmbH (WAFF), Itworks Personalservice gemeinnützige Arbeitskräfteüberlassung GmbH (mit Förderungen von AMS und Land) als Spinout der ÖSB Consulting.
Die ÖVP freut sich über das Geschäft der von ihnen vertretenen Arbeitskräfteüberlasser und privaten Vermittler! Die Gesellschaft für Aus- und Weiterbildung (gesaw) mit einem Geschäftsführer aus der WK ist besser unter dem Namen Phönix bekannt und betreibt Entmündigung und Überwachung der Zugewiesenen, der Praxis der „Bewährungshilfe“ für straffällig gewordene Personen nicht unähnlich. Die Aufzählung ist keineswegs komplett – dazu kommen noch diverse „Gemeinnützige Beschäftigungsprojekte“ und sog. „Sozialökonomische Betriebe“ sonder Zahl!
Ihnen wurde für ihre Geschäfte, die im großen und ganzen keinerlei neue, bzw. keine gut bezahlten Arbeitsplätze schaffen, sondern als Mittel der Unterdrückung und Aufstandsbekämpfung eingesetzt werden, freie Bahn gegeben – glauben Die.
Die Betroffenen werden sich diesen Wahnsinn auch weiterhin nicht gefallen lassen. Und verfassungswidrige Gesetze sind verfassungswidrig – das werden auch weiterhin oberste Gerichte feststellen, wenn sich insbesondere die Frauen – am besten gemeinsam organisiert - wehren! Selbst wenn dazu z.B. die Gründung einer parteiischen, feministischen Gewerkschaft erforderlich wäre, denn von den Männergewerkschaften hatten und haben Frauen sowieso nichts zu erwarten.


AUF WIDERSTAND!
Frauen sind die absoluten Underdogs des Trends schlechthin! Egal, ob Kinder oder keine, sie sind überwiegend von Normalarbeitsplätzen mit halbwegs akzeptablen Löhnen schon weitgehendst ausgeschlossen – prekäre Jobs und Halbtagsarbeit wider Willen sind an der Tagesordnung. Gar nicht zu reden von der Explosion des Menschenhandels/Frauenhandels in die EU Metropolen! Die Hausfrauisierung der Lohnarbeit trifft auch bereits Männer.
Wut, Reflexion und Solidarisierung sollte eine Antwort auf diese Zustände sein, statt des isolierten Blickes auf den in Flammen stehenden eigenen Arsch! Während die Einkommen von Supermanagern und sonstigen Bonzen in astronomische Höhen abdriften und niemand die explodierenden Gewinne aus den arbeitslosen Einkommen der Vermögenden in Frage stellt, aber die Schmarotzerhatz gegen Arme, in Elend Lebende wie aus der Pistole geschossen bei immer mehr Menschen aus den Mündern kommt.
Das derzeit zu konstatierende „kollektive Burnout“ radikaler Feministinnen und „der Linken“ muss Katharsis erfahren, weil die einzige „Alternative“ zu dieser in rasantem Tempo forcierten Entrechtung und Fremdbestimmung schon als Rute im Fenster steht: Offener Faschismus.


HÄNDE HOCH AM ARBEITSAMT? HA!!!
NIEDER MIT DEN AUSBEUTERN!


© FrauenLesben gegen Zwangsarbeit und strukturelle Gewalt, März 2008/mail: flgz at gmx.net


Wie entsteht ein gesamtösterreichisches Arbeitshaus?

Wer nicht kuscht und dient, ist draußen!

Menschen, die sich weigern, eine Arbeit anzunehmen oder eine "Maßnahme" zu besuchen, haben keinerlei Anspruch auf Unterstützung durch öffentliche Gelder. Die Plattform FrauenLesben gegen Zwangsarbeit und strukturelle Gewalt entlarvt das neue "Grundsicherungsmodell" für Österreich.

Gemein/nütziger Sozialdienst und Studiengebühren

Den widerständigen Studentinnen ist zu gratulieren, weil sie es - gemeinsam mit politisch Aktiven aus unterschiedlichen anderen Gruppen - geschafft haben ihren Widerstand breit in die Medien und auf die Strasse zu bringen. Gusenbauer erlebt ein böses Erwachen, weil er und seine Parteispitze sich mit den "Falschen" angelegt haben: mit einer entschiedenen Intelligenz, die sich nicht nur gegen Wahlbetrug, Vereinnahmung und Missbrauch in der Wahlpropaganda, sondern auch gegen den allgegenwärtigen Trend der "forced work", dem Arbeitszwang, erfolgreich wehren. Ihr lasst Euch nicht so einfach in die Zwangsarbeit treten! Aber ihr seid die "Vorhut" in einem beispiellosen "Pilotprojekt" der Gefügigmachung aller Menschen, welche nicht über ein privates Budget verfügen, um ihr Leben genau so zu gestalten und zu planen, wie sie es möchten - jenseits von Existenzangst und totaler Kontrolle. Deshalb, möchten wir in dieser so entscheidenden Situation, in der unserer Einschätzung nach nun ernsthaft und nachhaltig die politischen Weichen in eine Richtung gelenkt werden, die niemand von uns wollen kann, zur Situation von Erwerbslosen und SozialhilfeempfängerInnen Stellung nehmen.

Zwangsarbeit und "bedarfsorientierte Grundsicherung"

Die schöngefärbte "Grundsicherung" ist dezidiert das Gegenteil von dem, was sie verspricht und hat weitreichende Konsequenzen für alle Werktätigen im Land, und ganz besonders für jene, für die kein ausreichend bezahlter und arbeitsrechtlich intakter Lohnjob oder die Flucht in die (Schein)Selbstständigkeit (mehr) in Aussicht stehen. Sie steht im krassen Widerspruch zur weit verbreiteten Forderung nach einem bedingungslosen Grundeinkommen, welches Freiheit, freie Wahl von Ausbildung und Beruf, Kreativität und Kultur, politische Partizipation, etc. zulässt.
Um in Zukunft überhaupt zu einer sogenannten Sozialleistung zu kommen, ist die Bereitschaft der Betroffenen, jeden erdenklichen "Job" auf dem 1., 2. oder 3. Arbeitsmarkt zu sklavenhalterischen Bedingungen zu verrichten, Voraussetzung. Wer sich weigert, die zugewiesenen Arbeiten anzunehmen oder wer sich weigert, an einer vom Staat zugewiesenen "Maßnahme" teilzunehmen, hat keinerlei Anspruch auf Unterstützung durch öffentliche Gelder, die bis jetzt noch Rechtsanspruch sind (Arbeitslosenversicherungsgeld, Notstandshilfe, Sozialhilfe). Daran ändern auch schönfärberische Slogans wie "soziale Wärme", "neue Fairness", "neue soziale Frage", "Gerechtigkeit" und "Vollbeschäftigung" nichts. Es ist einfach stupid, wenn seitens der PolitikerInnen verkündet wird, dass hier Wahlfreiheit oder Freiwilligkeit bestünde, ganz nach dem Motto: "Sie wollen nicht essen? - dann brauchen Sie auch nicht zu arbeiten!"

Das AMS - die Zentralanstalt für Arbeitseinsatz

Laut AMS-Geschäftsbericht 2005 waren 800.000 "KundInnen" mindestens 1 Mal im Jahr von Erwerbslosigkeit betroffen. Durch die geplante "Grundsicherung" wird sich die Kundschaft des AMS vermehren, denn SozialhilfeempfängerInnen und Pleite gegangene "neue Selbständige"werden zur zusätzlichen Klientel der Arbeitszuweisungszentrale AMS. Alle sollen nun plötzlich mit Arbeit jeglicher Form versorgt werden! Bei gleichzeitiger Ausdehnung der wöchentlichen Arbeitszeit ohne Überstundenabgeltung auf 60 Stunden und einen 12-Stunden-Arbeitstag - also einer Konzentration von immer weniger Beschäftigten auf die vorhandene Lohnarbeit! Während immer weniger Beschäftigte am sogenannten 1. Arbeitsmarkt bis zum Umfallen hackeln müssen, sollen die BezieherInnen dieser unsäglichen "Mindestsicherung" den Frondienst für die "solidarische Gemeinschaft" übernehmen. Denn unbezahlte Arbeit ist in Hülle und Fülle vorhanden - sie soll nun gratis von den Opfern dieses "Grundsicherungsmodells" unter Strafandrohung und Kontrolle durch die Behörden erledigt werden - widrigenfalls sie aus dieser "solidarischen Gesellschaft" ins soziale Out fliegen! Wer nicht kuscht und dient, ist draußen!

Feminisierung der Arbeit

Zynisch lässt die nun als Frauenministerin angelobte Doris Bures einer Erwerbsloseninitiative auf Anfrage nach den Verschärfungen der Zumutbarkeit durch die "Grundsicherung" mitteilen: "Die Zumutbarkeitsbestimmungen werden gerechter und praxisnäher gestaltet. Langzeitarbeitslose werden in gemeinnützige oder private Arbeitsprojekte eingebunden und zur Weiterbildung verpflichtet." (Susanna Enk, Presse und Kommunikation, SPÖ-Bundesgeschäftsführung am 3.1.2007). Frau Bures wird als Frauenministerin starken Erklärungsbedarf haben: Das Subsidariätsprinzip in diesem "Grundsicherungsmodell" bedeutet für tausende Frauen die Abhängigkeit vom "Partner". Denn ein Hauptunterstützter bezieht beispielsweise 800,-- Euro monatlich, die "Zusatzunterstützte" bekommt nur mehr 400,-- Euro (Satz für 2 Erwachsene: 1.200,-- Euro. Ein Kind zusätzlich 240,-- Euro). Jegliches Zusatzeinkommen wird von der "Stütze" wieder abgezogen. Weder 800 Euro noch 400 Euro können existenzsichernd sein (laut Berechnungen des Statistischen Zentralamtes ist ein Betrag von mindestens 900,-- Euro erforderlich, um nicht in die Armut abrutschen). Und trotzdem: sämtliche Einkommen einer Familie, mit Ausnahme der Familienbeihilfe, werden für die Berechnung der "Mindestsicherung" laut Erwin Buchinger zusammengerechnet. Verdient der "Partner" mehr als diese Berechnungsgrundlage, geht die Partnerin vollkommen leer aus und ist Teilnehmerin an der unbezahlten Reproduktions- sprich Hausfrauenarbeit. Zusätzliche ehrenamtliche Tätigkeiten sind selbstverständlich wegen der "neuen sozialen Wärme" in dieser Gesellschaft erwünscht. Damit ist der Ausschluss der Frauen aus dem 1. Arbeitsmarkt programmiert.
Alleinerzieherinnen sind in diesem "Grundsicherungsmodell" von der Zwangsarbeit bedingt ausgenommen. Es wird jedoch von der Zentralanstalt für Arbeitszuweisung (AMS) ständig überprüft, wie viele Stunden an gemeinnützigen Tätigkeiten doch noch verrichtet werden müssen. Bereits jetzt sind Frauen und MigrantInnen vorwiegend in prekären bis unbezahlten Beschäftigungsformen zu finden, auch wenn zunehmend mehr Männer in diesen Sektor gedrängt werden. So wird sich die Lohnschere noch weiter öffnen und eine Verarmung breitester Bevölkerungsschichten zur Folge haben. Frauen sind besonders von der Zerschlagung des "Sozialsystems" betroffen, von einem "Rausholen aus der Armut" kann überhaupt keine Rede sein.

Vollbeschäftigung durch Zwangsarbeit

Der Multimillionär und Arbeitsminister Bartenstein sinniert: "Die Arbeitslosigkeit weiter verringern hilft beispielsweise die Mindestsicherung, eine Art Übergang von der Hängematte zum Trampolin, also mehr Jobchancen für Sozialhilfeempfänger, indem wir sie beim AMS andocken." (Der Standard, 13.1.07) Das Trampolin verwandelt sich allerdings rasend schnell in ein Katapult als Endlösung der seit Jahren forcierten SchmarotzerInnenhatz. Im selben Fahrwasser bewegt sich der Arbeitsspender und Kreateur dieses verschärften Sozialhilfemodells für Alle aus dem Buchinger-Clan, Erwin Buchinger, SPÖ: "Die meisten Leistungen des österreichischen Sozialsystems knüpfen an die Erwerbsarbeit an [...] Entscheidende Voraussetzung für die bedarfsorientierte Grundsicherung ist für alle arbeitsfähigen BezieherInnen bis zum Pensionsalter der Einsatz der eigenen Arbeitskraft.
Nur wer bereit ist zu arbeiten, kann Grundsicherung beziehen. Als Kriterium für die Bereitschaft sollen die Zumutbarkeitsbestimmungen des AMS [Anmerkung: Bisher wurden die Zumutbarkeitsbestimmungen durch das Gesetz und nicht durch das AMS bestimmt - zumindest auf dem Papier.] (sic!) herangezogen werden. Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten kann, muss diese Gründe nachweisen [....] Wer eine angebotene Arbeit nicht annimmt, kann die Grundsicherung verlieren. [...] wer arbeitswillig ist, für den soll sich das System auch lohnen [...]
Die bedarfsorientierte Grundsicherung bezieht sich nicht auf die einzelne Person, sondern auf das Haushaltseinkommen. Bei einem Paar, bei dem ein/e Partner/in gut verdient und der/die andere nicht, geht die Grundsicherung davon aus, dass das Haushaltseinkommen ausreicht" ... usw. (E. Buchinger, Die bedarfsorientierte Grundsicherung. Auf Basis des Papiers des SPÖ-Kompetenzteams Soziales und der Stellungnahmen dazu, Version 3, Stand 1.12.2006). Nachzulesen als PDF-Download Je weniger die Lohnarbeit wird, um so vehementer wird gegen "Schmarotzer" gehetzt. Die Spaltung in gute und böse Arbeitslose führt nicht nur zur völligen Entrechtung, sondern zur Entsolidarisierung und zu "selbstverschuldeten Einzel-"Schicksalen", zur Verrohung und Verblödung einer ganzen Gesellschaft.
Selbstverständlich rechnen die Versicherungsmathematiker schon jetzt damit, dass sich zahllose Menschen diesem Arbeitszwang und dieser Total-Kontrolle und dem Anschlag auf ihre Menschenrechte auf ein gewaltfreies Leben nicht aussetzen werden. Zahllose Menschen werden versuchen, irgendwie über die Runden zu kommen, um diesem Zwang zu entgehen. Schon bisher wurden Arbeitslose und NotstandshilfebezieherInnen durch Schikanen und sogenannten "Aktionen scharf" dazu gebracht, sich "freiwillig" vom Bezug abzumelden. Dieses kalkulierte "Einsparungspotenzial" steht den Arbeitslosen-Kontrolloren zur Verfügung, um Druck auf jene auszuüben, die überhaupt keine Chance haben, sich dieser Zwangsbehandlung zu entziehen = aktive Arbeitsmarktpolitik!

Massive Gesetzesänderungen stehen bevor!

Um diese geplante lückenlose und flächendeckende Arbeitseinsatzpflicht in der österreichischen Gesellschaft zu implementieren, bedarf es massiver Eingriffe in das geltende Arbeitslosenversicherungsrecht und auch ins Sozialhilfegesetz, das Arbeitsrecht und die Menschenrechte und die massive Einschränkung des Rechtsanspruches auf Versicherungs- und Sozialleistungen. Ein zentraler Punkt in dieser gesetzlichen Änderung ist die Absicht zum Ausbau der sogenannten "aktiven Arbeitsmarktpolitik", Forcierung sogenannter "sozial"ökonomischer Betriebe" sowie die "Forcierung der Zusammenarbeit mit gemein/nützigen und privaten Arbeitskräfteüberlassern und enge Verknüpfung von staatlicher und privater Arbeitsvermittlung" (Regierungsvereinbarung) und vieles mehr. Die Tatsache, dass die Arbeitsvermittlung von Erwerbslosen im Zusammenhang mit dem Bezug von Versicherungsleistungen dem AMS alleine obliegt, soll gesetzlich abgeschafft werden! Damit ist der bisher schon tausendfach illegal praktizierten schikanösen Zwangsbehandlung und Vernaderung und Aussteuerung der Erwerbslosen Tür und Tor geöffnet: die Verramschung von Menschen kann hemmungslos beginnen.

Entrechtung, Entmündigung und das Geschäft mit den Arbeitslosen

Das AMS im Auftrag der "sozialen Fairnessverteiler" war im Vorjahr massiv mit zahlreichen oberstgerichtlichen Urteilen des Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshofes konfrontiert, die allerlei Praktiken des AMS als nicht zulässig feststellten. [Weiterführende Informationen auf: www.soned.at] So existieren beispielsweise Projekte bzw. Programme wie IT-Works, Integra, Trendwork, und dergleichen mehr. Sie praktizieren Schulung, Coaching, Berufsorientierung, Praktikum und Arbeits- und Vermittlungsüberlassung in einem Brei, was gesetzwidrig ist, denn Vermittlung obliegt ausschließlich dem AMS. BezieherInnen von ALG und NH berichten permanent von der Willkür, dem permanenten Gesetzes- und damit Amtsmissbrauch, Nötigung, Erpressung, ungewünschte Einweisung in sinnlose Kurse und Maßnahmen, Aushöhlung und vorsätzliche Missachtung des Arbeitsrechts, über existenzvernichtende Maßnahmen des AMS im Namen der Staatsräson. Resultat: Mindestens 30.000 Sperren des Bezuges von ALG oder NH pro Jahr, womöglich noch ohne Bescheid und sorgfältige Prüfung - pure Willkür. Die permanente Rechtsbeugung soll nun durch diese Regierungsvereinbarung lapidar in legale Praxis umgemodelt werden.
Dreht und beugt Haider das Verfassungsrecht im Ortstafelkonflikt, so führt dies zur Aufwallung und öffentlichen Empörung. Maria Berger, die neue Justizministerin, bezeichnet Haiders Frotzelei der Gerichte und der Minderheit in Kärnten als Skandal. Der VGH-Präsident Korinek fordert eine bessere "Qualitätssicherung" für Gesetze. Wenn aber tausende Menschen vollkommen illegal unter Androhung der existenziellen Vernichtung von österreichischen Behörden wie dem AMS schikaniert werden, so müsste darüber ebensoviel Empörung entstehen. Derzeit herrscht allerdings leider ein übler Konsens: SchmarotzerInnen an die Arbeit - unter allen Umständen und unter jeder Bedingung. Die "Grundsicherung" ist ein Hartz IV-ähnliches Konstrukt und ein Ausdruck der Menschenverachtung. Sie muss verhindert werden. Ebenso die Verschärfung der "Zumutbarkeitsbestimmungen" und die Einweisung von Erwerbslosen in private und gemein/nützige Personalüberlassungsfirmen und "sozial"-ökonomische Betriebe.

Frauenrechte sind Menschenrechte - sie sind unteilbar.

Es lohnt sich, für ihren Ausbau und ihr Fortbestehen zu kämpfen - gehen wir's an - Widerstand, bevor es zu spät ist!

Plattform FrauenLesben gegen Zwangsarbeit und strukturelle Gewalt Kontakt: flgz@gmx.net
Quelle: http://www.wolfsmutter.com/artikel447?PHPSESSID=bdbff7f76e86467c12c6be9bd4323038
© FrauenLesben gegen Zwangsarbeit (17.01.07)


links links und adressen adressen
www.wolfsmutter.com helpline gegen männergewalt:
0800 222 555
beratungsstelle sexuelle belästigung und mobbing an der universität wien, maria theresienstrasse 3/1, stock12, 1090 wien, hotline 4277-18484
frauenrechte gegen radikale abtreibungsgegner verteidigen! www.die-abtreibung.at.tf
peregrina beratungsstelle für ausländische frauen frauenhaus 1- tag und nacht telefonisch: 545 4800
frauenhaus 2 - tag und nacht telefonisch: 408 3880
frauenhaus 3 - tag und nacht telefonisch: 202 5500
frauenhaus 4 - tag und nacht telefonisch: 743 1209

unterschriftenaktion / seit mehr als 30 jahren haben frauen in österreich endlich die freiheit, sich legal für oder gegen eine schwangerschaft zu entscheiden - zumindest theoretisch: www.schutzzone.at.tf

feministische migrantinnen femigra@gmx.at frauenberatungsstelle:
lehargasse 9/2/17, 1060 wien
seitenstättengasse 5/7, 1010 wien. telefon: 587 6750
fiber - werkstoff für feminismus und popkultur frauenhetz beratungsstelle der wiener frauenhäuser für gefährdete und misshandelte frauen und ihre kinder:
fleischmarkt 14/10, 1010 wien,
mo., die., mi., do. 9:00-13:00 uhr, mo., do. 15:00-19:00 uhr, fr. 9:00-12:00 uhr
forum für feministische gangart netz für frauen im internet drehungen - selbstbewußtsein, selbstbehauptung, selbstverteidigung für mädchen und frauen: postfach 1313, 1052 wien
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