| Wie entsteht ein gesamtösterreichisches Arbeitshaus? © FrauenLesben gegen Zwangsarbeit (17.01.07) Wer nicht kuscht und dient, ist draußen! Menschen, die sich weigern, eine Arbeit anzunehmen oder eine "Maßnahme" zu besuchen, haben keinerlei Anspruch auf Unterstützung durch öffentliche Gelder. Die Plattform FrauenLesben gegen Zwangsarbeit und strukturelle Gewalt entlarvt das neue "Grundsicherungsmodell" für Österreich. Gemein/nütziger Sozialdienst und Studiengebühren Den widerständigen Studentinnen ist zu gratulieren, weil sie es - gemeinsam mit politisch Aktiven aus unterschiedlichen anderen Gruppen - geschafft haben ihren Widerstand breit in die Medien und auf die Strasse zu bringen. Gusenbauer erlebt ein böses Erwachen, weil er und seine Parteispitze sich mit den "Falschen" angelegt haben: mit einer entschiedenen Intelligenz, die sich nicht nur gegen Wahlbetrug, Vereinnahmung und Missbrauch in der Wahlpropaganda, sondern auch gegen den allgegenwärtigen Trend der "forced work", dem Arbeitszwang, erfolgreich wehren. Ihr lasst Euch nicht so einfach in die Zwangsarbeit treten! Aber ihr seid die "Vorhut" in einem beispiellosen "Pilotprojekt" der Gefügigmachung aller Menschen, welche nicht über ein privates Budget verfügen, um ihr Leben genau so zu gestalten und zu planen, wie sie es möchten - jenseits von Existenzangst und totaler Kontrolle. Deshalb, möchten wir in dieser so entscheidenden Situation, in der unserer Einschätzung nach nun ernsthaft und nachhaltig die politischen Weichen in eine Richtung gelenkt werden, die niemand von uns wollen kann, zur Situation von Erwerbslosen und SozialhilfeempfängerInnen Stellung nehmen. Zwangsarbeit und "bedarfsorientierte Grundsicherung" Die schöngefärbte "Grundsicherung" ist dezidiert das Gegenteil von dem, was sie verspricht und hat weitreichende Konsequenzen für alle Werktätigen im Land, und ganz besonders für jene, für die kein ausreichend bezahlter und arbeitsrechtlich intakter Lohnjob oder die Flucht in die (Schein)Selbstständigkeit (mehr) in Aussicht stehen. Sie steht im krassen Widerspruch zur weit verbreiteten Forderung nach einem bedingungslosen Grundeinkommen, welches Freiheit, freie Wahl von Ausbildung und Beruf, Kreativität und Kultur, politische Partizipation, etc. zulässt. Das AMS - die Zentralanstalt für Arbeitseinsatz Laut AMS-Geschäftsbericht 2005 waren 800.000 "KundInnen" mindestens 1 Mal im Jahr von Erwerbslosigkeit betroffen. Durch die geplante "Grundsicherung" wird sich die Kundschaft des AMS vermehren, denn SozialhilfeempfängerInnen und Pleite gegangene "neue Selbständige"werden zur zusätzlichen Klientel der Arbeitszuweisungszentrale AMS. Alle sollen nun plötzlich mit Arbeit jeglicher Form versorgt werden! Bei gleichzeitiger Ausdehnung der wöchentlichen Arbeitszeit ohne Überstundenabgeltung auf 60 Stunden und einen 12-Stunden-Arbeitstag - also einer Konzentration von immer weniger Beschäftigten auf die vorhandene Lohnarbeit! Während immer weniger Beschäftigte am sogenannten 1. Arbeitsmarkt bis zum Umfallen hackeln müssen, sollen die BezieherInnen dieser unsäglichen "Mindestsicherung" den Frondienst für die "solidarische Gemeinschaft" übernehmen. Denn unbezahlte Arbeit ist in Hülle und Fülle vorhanden - sie soll nun gratis von den Opfern dieses "Grundsicherungsmodells" unter Strafandrohung und Kontrolle durch die Behörden erledigt werden - widrigenfalls sie aus dieser "solidarischen Gesellschaft" ins soziale Out fliegen! Wer nicht kuscht und dient, ist draußen! Feminisierung der Arbeit Zynisch lässt die nun als Frauenministerin angelobte Doris Bures einer Erwerbsloseninitiative auf Anfrage nach den Verschärfungen der Zumutbarkeit durch die "Grundsicherung" mitteilen: "Die Zumutbarkeitsbestimmungen werden gerechter und praxisnäher gestaltet. Langzeitarbeitslose werden in gemeinnützige oder private Arbeitsprojekte eingebunden und zur Weiterbildung verpflichtet." (Susanna Enk, Presse und Kommunikation, SPÖ-Bundesgeschäftsführung am 3.1.2007).
Frau Bures wird als Frauenministerin starken Erklärungsbedarf haben: Das Subsidariätsprinzip in diesem "Grundsicherungsmodell" bedeutet für tausende Frauen die Abhängigkeit vom "Partner". Denn ein Hauptunterstützter bezieht beispielsweise 800,-- Euro monatlich, die "Zusatzunterstützte" bekommt nur mehr 400,-- Euro (Satz für 2 Erwachsene: 1.200,-- Euro. Ein Kind zusätzlich 240,-- Euro). Jegliches Zusatzeinkommen wird von der "Stütze" wieder abgezogen. Weder 800 Euro noch 400 Euro können existenzsichernd sein (laut Berechnungen des Statistischen Zentralamtes ist ein Betrag von mindestens 900,-- Euro erforderlich, um nicht in die Armut abrutschen). Und trotzdem: sämtliche Einkommen einer Familie, mit Ausnahme der Familienbeihilfe, werden für die Berechnung der "Mindestsicherung" laut Erwin Buchinger zusammengerechnet. Verdient der "Partner" mehr als diese Berechnungsgrundlage, geht die Partnerin vollkommen leer aus und ist Teilnehmerin an der unbezahlten Reproduktions- sprich Hausfrauenarbeit. Zusätzliche ehrenamtliche Tätigkeiten sind selbstverständlich wegen der "neuen sozialen Wärme" in dieser Gesellschaft erwünscht. Damit ist der Ausschluss der Frauen aus dem 1. Arbeitsmarkt programmiert. Vollbeschäftigung durch Zwangsarbeit Der Multimillionär und Arbeitsminister Bartenstein sinniert: "Die Arbeitslosigkeit weiter verringern hilft beispielsweise die Mindestsicherung, eine Art Übergang von der Hängematte zum Trampolin, also mehr Jobchancen für Sozialhilfeempfänger, indem wir sie beim AMS andocken." (Der Standard, 13.1.07) Das Trampolin verwandelt sich allerdings rasend schnell in ein Katapult als Endlösung der seit Jahren forcierten SchmarotzerInnenhatz.
Im selben Fahrwasser bewegt sich der Arbeitsspender und Kreateur dieses verschärften Sozialhilfemodells für Alle aus dem Buchinger-Clan, Erwin Buchinger, SPÖ: "Die meisten Leistungen des österreichischen Sozialsystems knüpfen an die Erwerbsarbeit an [...] Entscheidende Voraussetzung für die bedarfsorientierte Grundsicherung ist für alle arbeitsfähigen BezieherInnen bis zum Pensionsalter der Einsatz der eigenen Arbeitskraft. Massive Gesetzesänderungen stehen bevor! Um diese geplante lückenlose und flächendeckende Arbeitseinsatzpflicht in der österreichischen Gesellschaft zu implementieren, bedarf es massiver Eingriffe in das geltende Arbeitslosenversicherungsrecht und auch ins Sozialhilfegesetz, das Arbeitsrecht und die Menschenrechte und die massive Einschränkung des Rechtsanspruches auf Versicherungs- und Sozialleistungen. Ein zentraler Punkt in dieser gesetzlichen Änderung ist die Absicht zum Ausbau der sogenannten "aktiven Arbeitsmarktpolitik", Forcierung sogenannter "sozial"ökonomischer Betriebe" sowie die "Forcierung der Zusammenarbeit mit gemein/nützigen und privaten Arbeitskräfteüberlassern und enge Verknüpfung von staatlicher und privater Arbeitsvermittlung" (Regierungsvereinbarung) und vieles mehr. Die Tatsache, dass die Arbeitsvermittlung von Erwerbslosen im Zusammenhang mit dem Bezug von Versicherungsleistungen dem AMS alleine obliegt, soll gesetzlich abgeschafft werden! Damit ist der bisher schon tausendfach illegal praktizierten schikanösen Zwangsbehandlung und Vernaderung und Aussteuerung der Erwerbslosen Tür und Tor geöffnet: die Verramschung von Menschen kann hemmungslos beginnen. Entrechtung, Entmündigung und das Geschäft mit den Arbeitslosen Das AMS im Auftrag der "sozialen Fairnessverteiler" war im Vorjahr massiv mit zahlreichen oberstgerichtlichen Urteilen des Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshofes konfrontiert, die allerlei Praktiken des AMS als nicht zulässig feststellten. [Weiterführende Informationen auf: www.soned.at]
So existieren beispielsweise Projekte bzw. Programme wie IT-Works, Integra, Trendwork, und dergleichen mehr. Sie praktizieren Schulung, Coaching, Berufsorientierung, Praktikum und Arbeits- und Vermittlungsüberlassung in einem Brei, was gesetzwidrig ist, denn Vermittlung obliegt ausschließlich dem AMS. BezieherInnen von ALG und NH berichten permanent von der Willkür, dem permanenten Gesetzes- und damit Amtsmissbrauch, Nötigung, Erpressung, ungewünschte Einweisung in sinnlose Kurse und Maßnahmen, Aushöhlung und vorsätzliche Missachtung des Arbeitsrechts, über existenzvernichtende Maßnahmen des AMS im Namen der Staatsräson. Resultat: Mindestens 30.000 Sperren des Bezuges von ALG oder NH pro Jahr, womöglich noch ohne Bescheid und sorgfältige Prüfung - pure Willkür. Die permanente Rechtsbeugung soll nun durch diese Regierungsvereinbarung lapidar in legale Praxis umgemodelt werden. Frauenrechte sind Menschenrechte - sie sind unteilbar. Es lohnt sich, für ihren Ausbau und ihr Fortbestehen zu kämpfen - gehen wir's an - Widerstand, bevor es zu spät ist! Plattform FrauenLesben gegen Zwangsarbeit und strukturelle Gewalt Kontakt: flgz@gmx.net Quelle: http://www.wolfsmutter.com/artikel447?PHPSESSID=bdbff7f76e86467c12c6be9bd4323038 |