Wenn es zu einer Niederschrift beim AMS kommt
ZUR UNTERSCHRIFTVERWEIGERUNG IM FALLE EINER ANGEDROHTEN ODER ANGEKÜNDIGTEN BEZUGSSPERRE BEIM AMS Die Unterschriftverweigerung soll vor der Unterfertigung eines Vertrages rechtliche Bedenken anmelden und sich ausbedingen, dass der Vertrag zuerst vom Verein ArbeitslosenprecherIn und dessen Rechtsanwalt avisiert wird. Oder und unterschreibt sie den Vertrag mit der vom Rechtsanwalt empfohlenen Formel: |
IN HINBLICK AUF DEN AUF MICH AUSGEÜBTEN DRUCK, DER IN DER ANKÜNDIGUNG DAS ARBEITSLOSENGELD / NOTSTANDSHILFE ALS EXISTENZERHALTENDE GRUNDLAGE ZU STREICHEN, BESTEHT, LEISTE ICH, OHNE DEN VORLIEGENDEN INHALT IN FRAGE STELLEN ZU KÖNNEN, KEINE UNTERSCHRIFT. |
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Wenn man das nicht auswendig lernen möchte, dann mitnehmen und abschreiben! Das genügt aber leider noch nicht. Ihr solltet anschließend zu Hause selbst eine Stellungnahme zur versuchten Niederschrift verfassen (und dann per Einschreiben schicken!), die wie folgt beginnt mit: |
| "DER/DIE BETREUERIN WAR NICHT IN DER LAGE, DAS VON MIR GEWÜNSCHTE ZU PROTOKOLL ZU BRINGEN, DAHER BRINGE ICH ES WIE FOLGT, DAR: . . . . " |
Antrag auf Feststellungsbescheid
Wenn Du Deine Arbeitslosenunterstützung/Notstandshilfe neu einreichst oder eine Mitteilung über Deinen Leistungsanspruch des Arbeitslosengeldes oder Notstandshilfe bekommst, verlange einen Feststellungsbescheid, um sicher zu gehen, dass keine Fehler passiert sind in 2-facher Form: Einen für Dich als Bestätigung beim AMS - abstempeln lassen - und einen für das AMS. |
Hier ein Muster
Frau/Herr Mona Muster
Datum Betreff: Antrag auf Feststellungsbescheid Sehr geehrte Damen und Herren, laut Ihrer Mitteilung über den Leistungsanspruch vom ...(Datum) habe ich Anspruch auf Arbeitslosengeld/Notstandshilfe (entsprechendes einfügen) in Höhe von €...täglich, voraussichtlich bis zum ...(Datum). Diese Höhe erscheint mir zu gering und die voraussichtliche Dauer ist meiner Meinung nach nicht korrekt angegeben. Ich beantrage daher einen Feststellungsbescheid über Dauer und Höhe meines/meiner Arbeitslosengeldes/Notstandshilfe (entsprechendes einfügen). Hochachtungsvoll Name |
Bei einer vorläufigen Einstellung Deiner Notstandshilfe
Susi Musterfrau An das AMS Datum Sehr geehrte Damen und Herren, Sie haben mir mit Schreiben vom....folgende Mitteilung zukommen lassen: "Da sich im Zusammenhang mit Ihrem Anspruch offene Fragen ergeben haben, mussten wir Ihren Leistungsbezug ab.....vorläufig einstellen." Sie begründen diese Ihre vorläufige Einstellung mit meinem.....Nichtantreten / Nichterscheinen....bei/von..... . Wie der VfGH erstmals in VfSlg 11.196/1986 ausgesprochen hat, geht es im Lichte des verfassungsrechtlichen Rechtsschutzsystems nicht an, "den Rechtsschutzsuchenden generell enseitig mit allen Folgen einer potentiell rechtswidrigen behördlichen Entscheidung solange zu belasten, bis sein Rechtsschutzgesuch endgültig erledigt ist."
Name |
Bei einer Sperre rät der Rechtsanwalt folgendes
Wenn Du entdeckst, daß Dein Konto um die Monatsmitte etwas Wichtiges vermißt, nämlich, daß Dein Arbeitslosengeld oder die Notstandshilfe gestrichen ist, verfasse unverzüglich eine Zahlungsaufforderung an das AMS in 2-facher Form: Einen für Dich als Bestätigung beim AMS - abstempeln lassen - und einen für das AMS, oder per Einschreiben. Hier ist ein Muster für eine Zahlungsaufforderung an das AMS, wenn es, ohne eine Mitteilung einfach das Geld zurückbehält. |
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Frau/Herr Mona Muster Straße / Ort / PLZ SVNR: 0000 tt mm jj
Datum
Nachdem Sie mir den Leistungsbezug der Notstandshilfe für den Monat x 2006 nicht fristgerecht angewiesen haben, ist anzunehmen, dass Sie meinen Leistungsbezug eingestellt haben. Ich ersuche Sie, mir umgehend die Notstandshilfe für den Monat x 2006 zur Anweisung zu bringen. Bei Nicht-Anweisung beantrage ich, diese Leistungseinstellung bescheidmäßig zu erledigen. Sollte mir durch diese Leistungseinstellung irgendein vermögensrechtlicher Nachteil entstehen (Klagen durch meinen Vermieter, etc.), werde ich Sie für den Schaden haftbar machen. Hochachtungsvoll Name |
Bitte, meldet Euch in der ersten Woche der Einspruchsfrist, später kann der Rechtsanwalt nichts mehr machen!
Gem. § 1 AHG haften Rechtsträger (z.B. Bund, Länder, Gemeinden) für den Schaden am Vermögen oder an der Person, den die als ihre Organe handelnden Personen in Vollziehung der Gesetze durch ein rechtswidriges Verhalten schuldhaft zugefügt haben. Der Schaden ist nur in Geld zu ersetzen. Dies bedeutet, dass jeder Nachteil, der einem Menschen durch ein Handeln aus der Gesetzesvollziehung entstanden ist, in Geld beziffert werden muss. Der Schaden ist, kurz gesagt, der Nachteil in Geld, der sich aus der Differenz der Vermögenssituation vor dem Schadensereignis und nach dem Schadensereignis ergibt (durch das Schadensereignis - z.B. Entzug des Arbeitslosengeldes - verursacht wurde). Wird beispielsweise rechtswidrig und schuldhaft Arbeitslosengeld/Notstandshilfe entzogen, kann es infolge des Fehlens dieser Einnahmequelle zu beträchtlichen Folgen kommen: Wenn einE ArbeitsloseR/NotstandshilfebezieherIn zum Beispiel deswegen nicht mehr in der Lage ist, die Wohnungsmiete zu bezahlen, kann es zu einer Mietzinsklage des Vermieters kommen oder unter Umständen sogar zu einer Räumungsklage. Wenn der/die Arbeitslose/NotstandshilfebezieherIn im Zusammenhang mit derartigen Klagen, die darauf zurückzuführen sind, dass er/sie kein Arbeitslosengeld/Notstandshilfe bekam, Verfahrenskosten zu bezahlen hat, ist dies ein konkreter Schaden. Wenn einE ArbeitsloseR/NotstandshilfebezieherIn unter Umständen deswegen sogar eine Wohnung verliert, sind sämtliche damit einhergehenden zusätzlichen Aufwendungen (gegenüber intakter Wohnsituation) Schaden (z.B. wenn ein höherer Mietzins zu bezahlen ist, Übersiedlungskosten usw.). Auch Kosten eines Inkassobüros zur Hereinbringung von Forderungen gegen den Arbeitslosen, die dieser infolge des Fehlens des Arbeitslosengeldes/der Notstandshilfe nicht erfüllen kann, sind Schaden. Auch zusätzlicher Kosten für Briefwechsel (insbesondere Porto), Straßenbahnfahrscheine beispielsweise zum Aufsuchen des Rechtsanwalts oder einer Arbeitsloseninitiative, um dort eine rechtliche Hilfestellung zu erlangen, sind Schaden. Ich kann naturgemäß, da im Einzelfall zahlreiche völlig unterschiedliche Nachteile eintreten können, nur eine beispielsweise Benennung von Schadenspositionen vornehmen.Ich empfehle, alle zusätzlichen Aufwendungen, die aufgrund eines Entzuges von Arbeitslosengeld / Notstandshilfe entstehen, penibel aufzuzeichnen und beweisbar zu halten (z.B. gelöster Straßenbahnfahrschein, auf dem vielleicht auf der Rückseite angemerkt wird: "Fahrt zum Rechtsanwalt."). Ich hoffe mit dieser Information behilflich gewesen zu sein. Mit freundlichen Grüßen Rechtsanwalt Dr. H. P. Ergänzung: Auch Telefonie gehört zu Aufwendungen, die aufgrund eines Entzuges von Arbeitslosengeld/Notstandhilfe entstehen und penibel aufzuzeichnen und beweisbar zu halten sind... zB., als Telefonrechnung mit detailliertem Gesprächsnachweis |