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- DATENSCHUTZGESETZ
- Antrag auf Auskunft gemäß § 26 Datenschutzgesetz 2000 pdf-datei
- Das Bundesrechenzentrum errechnet im Auftrag des AMS die Arbeitslose. Zum Errechnen Deiner Bemessungsgrundlage für das Arbeitslosengeld kannst Du hier klicken:http://ams.brz.gv.at/ams/alrech
- BAGS Kollektivvertrag (Berufsvereinigung von Arbeitgebern für Gesundheits- und Sozialberufe und deren Arbeitnehmerinnen)
- Kollektivvertrag für Transitarbeiterinnen* (Jänner 2007)

BAGS - Verwendungsgruppen
* Transitmitarbeiterinnen (TMA gemäß §2 lit c), vierter Absatz) sind entsprechend der ausgeübten Tätigkeit in folgende Verwendungsgruppen eingeteilt - Arbeiterinnen und Angestellte:

A - Hilfskräfte: Arbeitnehmerinnen, die einfache, schematische Tätigkeiten unter Anweisung und Aufsicht verrichten
B - Angelernte: Arbeitnehmerinnen, die einfache Tätigkeiten teilweise selbständig verreichten
C - Arbeitnehmerinnen mit verwertbaren und branchenüblichen Berufskenntnissen, die wesentliche Arbeitsschritte selbständig durchführen
D - Arbeitnehmerinnen, die Personen koordinieren und Teile von Arbeitsaufträgen selbständig abarbeiten

Mit Wirkung vom 1. Jänner 2008 beträgt das monatliche Entgelt für TMA wie folgt:

A..........1.100,10 Euro
B..........1.152,60 Euro
C..........1.204,10 Euro
D..........1.256,60 Euro

Sieht der jeweilige "Branchenkollektivvertrag" jener Berufsgruppen, nach der die TMA (Transitmitarbeiterinnen) zu entlohnen wäre, wenn das Arbeitsverhältnis zu einem Gewerbebetrieb dieser Branche bestehen würde, eine niedrigere Entlohnung als 1.000,- inklusive kollektivvertraglicher Zulagen vor, so gebührt der TMA jedenfalls ein monatliches Entgelt von Euro 1.000,- (alle Angaben in Brutto).


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