18. NOVEMBER 2006: VORTRAG VON RECHTSANWALT DR. POCHIESER

Beim Recht auf Arbeit geht es um ein Menschenrecht. Es gibt eine Kategorisierung von Menschenrechten, wie sie in der Europäischen Menschenrechtskommission stattgefunden hat.

Man hat letztes Jahr 50 Jahre Menschenrechtskommission gefeiert; feiern tun wir es, sie einzuhalten ist dann wieder eine andere Frage. Gerade im Arbeitslosenrecht haben wir ein Menschenrecht auf Arbeit. Das Menschenrecht auf Arbeit, also das Grundrecht auf Arbeit ist ein Menschenrecht.

Oder das Recht auf Wohnung .. Da sagt man "ja, wir billigen das den Menschen zu, sie sollen auf dem Papier diese Rechte haben" und die Umsetzung ist dann eben noch eine zweite Sache, die lässt auf jeden Fall zu wünschen übrig.

Da kann man nicht wirklich sagen, dass es ein einklagbares Recht auf Arbeit gibt. Das wäre nämlich gerade in unserem Zusammenhang sehr wichtig und interessant; nämlich auch auf ein Recht auf Vermittlung von Arbeit. Da gibt es - obwohl es vom Gesetz her schon vorgesehen ist - beim Arbeitsmarktservice die Auffassung "ja so ein Recht auf eine Vermittlung haben die Menschen eigentlich nicht". Es ist an uns, die Menschen mit Vermittlung zu beglücken und zu betreuen oder wie immer zu bedenken, aber vice versa ein Recht des Betroffenen auf Vermittlung...

Vor Allem einer zweckmäßigen, vernünftigen Beschäftigung, sagen wir das einmal so ungenau, haben wir nicht. Das wäre Etwas, was auf der politischen Ebene zu fordern ist und das muss man gleich vorweg einmal als Forderung definieren, auch der Arbeitslosenbewegung. Vielleicht kriegen wir wieder einen Wahlkampf, also jetzt schaut's ja wieder nicht so ganz danach aus, aber dass das Recht auf Arbeit zumindest insoweit etwas konkretisiert wird, als ein Rechtsanspruch auf eine Vermittlungstätigkeit, durch das Arbeitsmarktservice ganz explizit im Gesetz nämlich auch so formuliert wird, dass Beschäftigungslose ein Recht auf Vermittlungstätigkeit, auf Vermittlung einer Beschäftigung durch den Staat haben.

Zwischenruf - Recht auf Arbeit ja, aber Recht auf Vermittlung bitte nein, weil das widerspricht dem Gedanken des Grundeinkommens und außerdem gibt es Leute, die die Zeit der Arbeitslosigkeit für etwas anderes nutzen. Da spielen wir nur der ÖVP in die Hände.

RA: Ach ja, ok.

Zwischenruf - Das Recht auf Arbeit würde hinten nach sich ziehen, eine Pflicht zu arbeiten. Weil wer Rechte hat, hat auch Pflichten.

RA: Na, na, also das ist ok, sollen wir da einen Diskussionsteil einschieben zu dem Thema?

Zwischenruf - Wahrscheinlich ist nicht Zeit, hier das auszudiskutieren.

RA: Da gibt's natürlich Einwände

Zwischenruf - Aber bitte nicht Recht auf Vermittlung; auf das wartet die ÖVP nur.

RA: Ganz kurz: Einen Rechtsanspruch, Menschen die eine Vermittlung wollen, sollen auch ein Recht darauf haben. Es ist ja auch so, man hat ein Recht auf Arbeitslosengeld, aber man muss es nicht geltend machen. Es steht Ihnen auch frei, es geltend zu machen, oder auch nicht. Sie können jederzeit auch darauf verzichten. Es heißt noch nicht, dass man eine Pflicht hat, das Arbeitslosengeld in Anspruch zu nehmen oder auch eine Vermittlungstätigkeit in Anspruch zu nehmen.

Aber ich habe jetzt den Artikel 3 der Menschenrechtskonvention, wo es um das Recht auf eine menschliche Behandlung bzw. darum geht, nicht unmenschlich und erniedrigend behandelt zu werden, eingefügt. Ich hab das im ursprünglichen Konzept noch nicht drinnen gehabt, weil es gerade vor Kurzem ein sehr dramatischer Fall, ein sehr dramatisches Schicksal an mich herangetragen wurde, indem es darum ging, das eine Beschäftigungslose geringfügig beschäftigt war, zwischendurch, dies dem AMS meldete und das AMS herging und das Arbeitslosengeld vorläufig einstellte, von dem die Betroffene vorderhand einmal noch nichts gewusst hat, sondern erst dann davon erfahren hat, als sie mit der E-Card eine ärztliche Leistung in Anspruch nehmen wollte und es geheißen hat, "Ja, Sie sind gar nicht krankenversichert, Sie sind da draußen". Und da geht es um das Recht auf Gesundheit, auf körperliche Integrität. Und die Verletzung und Gefährdung dieses Rechtes nach Artikel 3 der Menschenrechtskonvention, keiner, nicht der Folter, nicht unmenschlicher und erniedrigender Behandlung unterzogen zu werden, ist da einmal grundsätzlich verletzt, weil da eine erhebliche Gesundheitsgefährdung eintrat, weil die Betroffene eben aufgrund einer sehr schweren Erkrankung sehr dringend und rasch ärztliche Hilfe, Medikamente vor Allem, um eine lebensgefährdenden Zustand abzuwenden, gebraucht hat. Also Sie sehen, ich lerne; gerade in den letzten Tagen musste ich noch dazulernen, dass es im Verhältnis, oder vor dem AMS schon darum geht, seine Gesundheit zu schützen, und dass das AMS die Gesundheit von Menschen gefährdet. Und das verletzt Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention.

Also ich habe das erste Zusatzprotokoll zur Menschenrechtskonvention oben angeführt, da ist eben das Arbeitslosenversicherungsrecht, das Arbeitslosengeld als Rechtsanspruch, als Eigentumsanspruch definiert, in diesem Menschenrecht, aber wir müssen jetzt schon weiter vorne in der Menschenrechtskonvention anfangen, nämlich beim Art. 3, der Artikel drei wird kurz mit dem Folterverbot auch bezeichnet. Und beim AMS gehen die Dinge schon in diese Richtung, eben die Menschen in der Gesundheit zu gefährden. Abgesehen jetzt einmal von der Mobbing - Problematik, die da auch stattfindet, die auch medizinische Implikationen hat, also dass Menschen in sehr schwierige psychische Situationen kommen, die dann teilweise bei Menschen, die bereits in psychiatrischer oder psychologischer Behandlung sind, ein Überlaufen des Fasses verursachen können. Da haben wir auch mittlerweile schon derartige Situationen, also auch die Herbeiführung psychischer Erkrankungen oder, wenn psychische Erkrankungen da sind, die ärztlich betreut sind, einen Akutzustand durch Mobbing am Arbeitsamt eben zutage zu fördern, sagen wir einmal so: Verwirklicht eine Verletzung dieses Menschenrecht, nicht gefoltert und keiner unmenschlichen und erniedrigenden Behandlung unterzogen zu werden.

Zwischenfrage - Wäre das einklagbar beim Verfassungsgerichtshof dieser Art. 3, als Bürger, wo würde ich anfangen diesen Instanzenzug?

RA: Es gibt verschiedene Möglichkeiten; wir kommen dann auch zur Rechtsschutz-Seite wie man den Rechtsschutz, welche Rechte man, erinnern Sie mich an die Frage. Die Rechtsschutz-Seite hat einen Schwerpunkt, der dann gleich nach diesen menschenrechtlichen Aspekten kommt, wo wir eben versuchen zu entwickeln, wie wir uns wehren können. Wie sich der Bürger eben und der Betroffene da eben zur Wehr setzen kann und welche rechtlichen Möglichkeiten er hat zur Rechtsdurchsetzung.

Zwischenruf - Wir haben heute Vormittag beim Seminar "Durchsetzung von Rechten" von der Armutskonferenz dieses Schriftstück "Sichtbar werden" bekommen -das ich Ihnen gerne zur Verfügung lassen kann, dann. Da steht "Wichtige Grundgerechtsquellen des österr. Verfassungsrechtes: keine wirtschaftlichen und sozialen Menschenrechte in der Verfassung verankert". Also, wir sind praktisch schutz- und rechtlos.

RA: Ganz so ist es nicht.

Zwischenruf - Von der Verfassung her schon.

RA: Ganz so ist es nicht. Eben, es gibt natürlich Umwege.

Zwischenruf - Bei den Internationalen Menschenrechten, die UNO-Menschenrechte gelten für Österreich nicht.

RA: Nein, sie gelten schon.

Zwischenruf - Also, können Sie mit uns machen, was sie wollen!?

RA: Nein, damit können sie noch nicht machen was sie wollen. Aber es erleichtert gewisse Dinge und erschwert die Rechtsverfolgung.

Zwischenruf - Ich möchte noch kurz zu folgendem Punkt mit dem Arzt sagen: ein Arzt ist zur Hilfeleistung verpflichtet.

RA: Ja, schon, so wurde die Betroffene auch gerettet. Aber man kann sich, das ändert Nichts daran, dass das AMS durch die rechtswidrige Abmeldung aus dem Bezug und bei der Sozialversicherung grundsätzlich einmal den Gefährdungstatbestand verwirklicht hat. Ja, man kann natürlich immer sagen, ja, ein Arzt, es gibt Ärzte, wie es damit ausschaut, und wo sie einem über den Weg laufen, und wie sie grad Zeit haben, das ist noch die andere Frage. Es wird immer Jemand da sein, und das ist ja die derzeitige Politik. Ja, die Caritas ist jetzt verstärkt in Anspruch genommen, weil das AMS-System teilweise auslässt bzw. ausgelassen wird. Man kann natürlich auch sagen, dass ist eine gute Anregung und ein wichtiger Punkt, den Sie da erwähnt haben. Es war ja so, dass das Armenrecht früher im Bereich der Kirche war, schwerpunktmäßig dort angesiedelt war und jetzt geht es wieder in die Richtung zurück. Eine Zeit lang hat sich der Staat verantwortlich gefühlt - und er tut auch noch so, als ob er sich verantwortlich fühlt. Beispielsweise in Form des Arbeitslosenversicherungsgesetzes ist eine Verantwortlichkeit da, aber diese Verantwortung wird zunehmend zurückgenommen, durch gesetzliche Restriktionen. Also beispielsweise durch die Verschärfung von Zumutbarkeitsbestimmungen. Dann durch eine rechtswidrige Praxis, usw. usf. Das ist natürlich nie ein Einwand, auf den sich der Staat stützen kann: "Es gibt eh Ärzte, die helfen müssen, bevor die Leute krank werden oder bevor sie dannüberhaupt versterben".

Zwischenruf - Ich würde gerne etwas dazu sagen, und zwar, bezüglich derAbmeldung von der Krankenkasse. Das ist mir nämlich jetzt auch passiert. Hr. Dr. Pochieser weiß Bescheid; ich bin bereits bei ihm. Und zwar ist jetzt die Situation so, dass man mit diesen ständigen Bezugssperren, mit diesen rechtswidrigen, einfach nicht mehr durchkommt. Jetzt denkt man sich so, jetzt meldet man die Leute von der Sozialversicherung ab, damit die nicht krankenversichert sind. Da stellt sich natürlich die Frage, ob nicht der Tatbestand der Erpressung vorliegt, weil die einfach in ein anderes System eingreifen, das damit überhaupt nichts zu tun hat. Weil die Krankenversicherung und Sozialversicherung mit dem AMS in keinster Weise in Zusammenhang steht. Die setzen sich aber über bestehende Gesetze hinweg, und melden einfach ab. Die Krankenkasse übernimmt das, ohne die genaue Begründung oder sonst irgendetwas zu überprüfen und da müsste man einfach einen Riegel vorschieben und sagen: Das Arbeitsamt kann nicht auf andere Sozialversicherungssysteme zugreifen.

RA: Ja, aber die Verantwortlichkeit ist beim AMS, das eben den Schlüssel zur Sozialversicherung in der Hand hält. Und das ist natürlich der Punkt.

Kommen wir jetzt einmal zum Art 1 des ersten Zusatzprotokolls: Also, zuletzt habe ich wieder einmal nachlesen müssen - es war sogar ein Verwaltungsgerichtshof-Erkenntnis - dass die Notstandshilfe so was Ähnliches sei "sie sei eine Sozialleistung". Oder war's die Ausgleichszulage, irgendetwas in diese Richtung. Jedenfalls falsch. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat bereits im Jahre 1996 im Fall Gaygusuz gegen Österreich festgestellt, dass das österreichische Arbeitslosengeld, aber auch die Notstandshilfe, da ist es um die Notstandshilfe gegangen, als Sonderform des Arbeitslosengeldes, eine Versicherungsleistung ist. Und keine Sozialleistung. Die Arbeitsämter haben das immer noch nicht verstanden, und wollen das einfach nicht akzeptieren. Und das ist natürlich auch ein Grundproblem. Man müsste gewissermaßen das AMS von oben herab einer Schulung unterziehen, dass sie verstehen, und nachvollziehen, dass es um eine Versicherungsleistung geht und nicht um eine Sozial- oder Sozialhilfeleistung, die ihnen hinsichtlich welcher es ihnen irgendwie freisteht, da Gnade walten zu lassen. Das Wesen des Versicherungsrechtes ist, dass jemand Prämien in ein System einzahlt, also ich vergleiche das immer mit der Kfz-Haftpflichtversicherung. Das sind private Versicherungen, aber das ist auch eine Pflichtversicherung. Jeder Autofahrer braucht, oder muss haftpflichtversichert sein, er zahlt Prämien ein, und wenn es einen Schadensfall gibt, dann muss eben dieser Schadensfall gedeckt werden. Das ist das Wesen des Versicherungssystems. Das hat der Europäische Menschenrechtsgerichtshof im Jahre 1996 Österreich bereits klipp und klar gesagt, in dem Fall Gaygusuz gegen Österreich. Und es wird und wird einfach nicht nachvollzogen, sondern man ist immer noch der Meinung, dass ist so ein Fall wie Notstandshilfe; sie sei eine Sozialleistung im Sinne einer Sozialhilfeleistung. Abgesehen davon, dass es auch Rechtsansprüche auf Sozialhilfe gibt. Also dort schaut's dann noch einmal schlechter aus, aber es gibt auch Ansprüche auf Sozialhilfe, also einen echten Rechtsanspruch. Aber das ist einfach aus den Köpfen, auch der Ministerialbürokratie, nicht herauszubekommen. Also man müsste die wirklich einmal, ich weiß nicht, da scheint eine Verweigerungshaltung da zu sein, die einfach unglaublich ist, und das ist menschenrechtlich verankert.

Ja also, im Art. 1 des ersten Zusatzprotokolls steht, dass jeder Mensch den Schutz seines Eigentums genießt. Eigentum ist aber nicht nur so ein Eigentum in österreichischem Sinne, das menschenrechtliche Eigentum ist umfangreicher und wird umfangreicher verstanden, also nicht nur Eigentum "wer ist Eigentümer dieses physischen Gerätes oder dieses Laptops", sondern wer ist, das entspricht sogar dem alten österreichischen ABGB. Aber beim AMS ist man natürlich dessen schon ziemlich stark entwöhnt, dass es ein Eigentum an Forderungen gibt. Wenn jemand einen Anspruch auf Kaufpreiszahlung hat. Ich verkaufe diesen Laptop irgend jemanden von Ihnen und vereinbare übermorgen oder in 14 Tagen ist der Kaufpreis zu bezahlen. Dann ist dieser Anspruch auf die Bezahlung des Kaufpreises ein Eigentum in umfangreicherem, in umfassenderem Sinne, sogar nach dem Österreichischen Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch, dass ein Eigentum an Forderungen kennt. Die kann man auch abtreten. Also wenn, da könnt ich meine Kaufpreisforderung jemanden von Ihnen abtreten, einem Dritten abtreten, und sagen ja, ich verkaufe dir die Forderung und der Dritte, ich mein der Käufer des Laptops bezahlt den Kaufpreis an dich.

Zwischenfrage - Welches war jetzt die Bestimmung, die das Recht auf Eigentum garantiert?

RA: Das ist Art. 1 des ersten Zusatzprotokolls zur europäischen Menschenrechtskonvention.

Zwischenfrage - Darf ich zu dem noch was sagen? Man will da wahrscheinlich österreichisches Recht an deutsches Recht angleichen. Die haben nämlich die Problematik mit Hartz4, das Arbeitslosengeld 2, wo die ja dort bereits in die Sozialhilfe abgedrängt werden. Das ist in etwa mit unserer Notstandshilfe zu vergleichen.

RA: Diese Diskussion, ich hoffe, sie ist einmal zwischenzeitig durchgestanden. Da komme ich wieder zurück auf das, was Sie am Vormittag gelernt haben. Es ist schon richtig, dass es nicht unmittelbar verankert ist, aber das, das erste Zusatzprotokoll zur MRK verbrieft ein Eigentumsrecht an Ihrem Anspruch auf Arbeitslosengeld. Ja, das ist genauso wie die Kaufpreisforderung, die ich da genannt habe, das ist exakt das Gleiche. Arbeitslose haben ein Eigentum, ein Eigentumsrecht an ihren Ansprüchen auf Arbeitslosengeld und Notstandshilfe. Auch Notstandshilfe, wie das im Jahre 1996 bereits der Europäische Menschenrechtsgerichthof judiziert hat. Allerdings geht die Judikatur - da wird man sich in Österreich auch ein bisschen "schneiden". Es geht der Europäische Menschenrechtsgerichtshof - das ist jetzt ein kurzer Ausflug - schon weiter. Ich habe immer die Auffassung vertreten, dass das für die Sozialhilfe genauso gilt, und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat mittlerweile auch in einem Sozialhilfefall schon ausgesprochen, dass auch Sozialhilfe mit Rechtsansprüchen versehen ist, und das ist in Österreich der Fall, es sei denn, es sind diese Dinge auf Privatrechtsträger verwiesen; aber wo Ansprüche im Sozialhilferecht vorhanden sind, genießen die auch, nach einer neueren Judikatur des Menschenrechtsgerichtshofes den Eigentumsschutz. Und das ist wichtig.

Zwischenruf - Und warum haben wir dann noch immer die E-Card nicht, die Sozialhilfeempfänger?Wenn wir den Anspruch haben?

RA: Ja, das ist ein Spezialproblem. Stellen Sie einen Antrag auf E-Card. Den müssen Sie bescheidmäßig abweisen lassen und dann werden wir das Recht auf Gleichbehandlung, auch was die E-Card anlangt, durchsetzen. Weil das diskriminatorisch ist. Es widerspricht auch, machen wir da einen kleinen Ausflug ins Datenschutzrecht - das ist auch menschenrechtlich verankert - wenn Sie mit der E-Card oder bzw. als "Nicht-E-Card-Mensch" zum Arzt gehen, dann haben sie andere Leute da, auch beim Empfang heißt es "wie schaut's mit der E-Card aus?". Damit ist offengelegt, sind Ihre persönlichen Umstände offengelegt, dass Sie nicht in einem aufrechten Beschäftigungsverhältnis bzw., die Sozialhilfe-Bezieher betrifft das, dass Sie Sozialhilfe-Bezieher sind, und damit sind persönliche, sensible Daten über Sie preisgegeben. Diese Offenbarung, in die Sie da immer wieder reinkommen, widerspricht dem Datenschutzgesetz. Ist daneben auch noch diskriminatorisch, weil eben der Gleichheitsgrundsatz verletzt ist. Aber ich will, wir können nicht in alle Details hineingehen.

Art. 6 der Menschenrechtskonvention gibt Verfahrensgarantien für Straf- und Zivilrechtssachen und sagt, in Straf- und Zivilrechtssachen muss ein unabhängiges, unparteiisches Gericht in einem fairen Verfahren entscheiden. So sag ich's jetzt einmal ganz kurz. Die Ansprüche nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz sind dem Charakter nach zivilrechtliche Ansprüche, das hat auch der Europäische Menschenrechtsgerichtshof bereits erkannt, aber es gibt kein justizförmliches Verfahren. Das AMS ist nur eine Behörde und entspricht nicht den Verfahrensgarantien der Europäischen Menschenrechtskonvention. Und das mache ich auch regelmäßig geltend. Um eine Verurteilung Österreichs in diesem Bereich durch den Europäischen Gerichtshof zu vermeiden, verhandelt der Verwaltungsgerichtshof in Arbeitslosenversicherungsgesetzsachen sehr viel mü;ndlich. Und muss mündlich verhandeln, um dem Anspruch nach Art. 6 der Menschenrechtskonvention auf eine mündliche und öffentliche Verhandlung durch ein Gericht gerecht zu werden. Also geht der Verwaltungsgerichtshof her und er fängt gewissermaßen diese Menschenrechtswidrigkeit als letzte Instanz vor Strassburg ab. Und ich muss sagen, das ist nur eine Notlösung. Es wäre allerdings auch anzudenken, da eine Forderung aufzustellen, ob nicht Gerichtszuständigkeit geschaffen werden sollte. Aber wenn ich an das Sozialgericht denke, wie dort die Dinge laufen, muss ich sagen, also ich bin da nur mit halbem Herzen dabei. Weil wie die Sozialgerichte die Leute behandeln, und vor allem die Sachverständigen dort, die wirklich auch, jetzt haben wir die allererste Sache in der Kanzlei, wo wir auch die Möglichkeit haben werden, einen Sachverständigen, der vor dem Sozialgericht tätig ist, auch aufgrund der Sachverständigenhaftung einmal zu belangen, weil er ein Falschgutachten gemacht hat. Nebenbei: das Bundesasylamt schätzt diesen Sachverständigen auch - bei der Beurteilung der psychiatrischen Probleme, die Traumatisierungsprobleme die Flüchtlinge haben, weil er tendenziell restriktiv ist und tendenziell nichts findet. Also, Sozialgericht und Bundesasylamt bedienen sich desselben Sachverständigen.

Wir haben jetzt einen Auftrag, eben die Sachverständigenhaftung aufgrund Falschgutachtens einmal geltend zu machen und dann gegebenenfalls auch einzuklagen. Also da ist, da haben wir auch große Probleme. Ich sag, es ist leider nicht Alles gut, was vor Gerichten geschieht, weil die österreichische Zivilrechtspflege mittlerweile auch sehr an Qualität verloren hat in den letzten zwanzig Jahren, muss man sagen.

Rechtsmittelgerichte überprüfen Entscheidungen der Erstgerichte, die einfach zum Teil willkürlich sind, überhaupt nicht mehr. Ich muss sagen: immer wieder feststellen, dass Urteile von Zivilgerichten, wenn sie als Bescheid erlassen würden, beim Verwaltungsgerichtshof nicht halten würden, aber von den Zivilgerichten in der Rechtsmittelinstanz gehalten werden. Also, es ist nicht Alles gut, was Gerichte machen. Das sag ich halt dazu, wenn man die politische Forderung vielleicht erheben wollte.

Zwischenfrage - Vor welcher Instanz wird dieses Sachverständigenhaftung eingebracht?

Das wird vor dem Zivilgericht eingeklagt; dass ist ein ganz normaler Schadenersatzprozess. Weil meine Mandantin ein sozialgerichtliches Verfahren verloren hat, aufgrund eines falschen Sachverständigengutachtens. Das war ein Invaliditätspensionsverfahren, das sie verloren hat aufgrund eines offensichtlichen Falschgutachtens, wie das schon aufgrund von Äußerungen zweier namhafter Universitätsprofessoren festgestellt ist. Allerdings innerhalb des Verfahrens sagen die Sozialgerichte: "Wir haben unsere Gutachter; die machen das häufig, und wir können uns auf die verlassen". Ein Privatgutachten, oder private Stellungnahmen, noch so großartiger Koryphäen vermögen daran nichts zu ändern. Ich habe jetzt ein Verfahren in Strassburg vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof, wenn ich Strassburg sage, ist das immer Synonym für den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof, in dem geltend gemacht wird, dass es im österreichischen sozialgerichtlichen Verfahren keine Kontrolle der Sachverständigentätigkeit gibt. Wenn ein Sachverständiger ein Falschgutachten macht, haben Sie den Prozess verloren und Sie können nichts dagegen tun. Und weil eben die Sozialgerichte sagen "wir glauben den von uns ständig beschäftigten Sachverständigen, auf die verlassen wir uns, blind". Justitia - kennen wir eh - das Sinnbild: auf einem Auge blind, und so wollen wir auch bleiben. Und die Zivilrechtspflege sagt ganz offen, also wenn es um die Frage der Beweiswürdigung geht, glaubt man dem Zeugen A oder B, die jeweils für die eine oder für die andere Partei günstige Aussagen machen. Wenn ein Gericht sogar der unwahrscheinlicheren Variante glaubt, ist das dennoch in Ordnung. Also, es kann ein Gericht sogar einer unwahrscheinlicheren Variante von Beweismitteln folgen. Nur wenn es zwingend ist, dass diese Meinung, dass diese Variante falsch ist, ist das Berufungsgericht bereit, eine Entscheidung zu korrigieren. Also so weit, man hat also in der österreichischen Zivilrechtspflege nur noch eine Tatsacheninstanz. Also wenn der Erstrichter sagt, also, obwohl vielleicht eine Wahrscheinlichkeit von 80% für Variante A ist, und er folgt der 20% Wahrscheinlichkeits-Variante B, ist das in Ordnung. Und Sie haben den Prozess verloren und ein Rechtsmittelgericht überprüft das nicht.

Zwischenruf - Ja, aber das ist das Gleiche bei uns, bei den Sozialhilfeempfängern, mit den Amtsärzten. Ich hab drei Gutachten von renommierten Ärzten und der Amtsarzt sagt "Nein, Sie haben das, was ich sage".

Wir werden diese Missstände in der Rechtspflege eben über die Sachverständigenhaftung hoffentlich klären können. Aber da sind wir am Anfang. Wenn die Sachverständigen dann Klagen bekommen, Schadenersatzklagen, dann werden sie auch sorgfältiger arbeiten müssen. Das geht nur über diese Schiene.

Zum EU-Recht ganz kurz: Es gibt die Gleichbehandlungsrichtlinie und das Antidiskriminierungsgesetz, das in der Ausführung der Gleichbehandlungsrichtlinie ergangen ist; ich sag nur Stichworte, wir kommen dann inhaltlich noch dazu. Verpönt und verboten sind: Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts, also speziell sag ich jetzt, es gibt eine breite Palette von Diskriminierungsverboten. Aber was ich hervorheben möchte ist: Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts, aufgrund der Herkunft (Staatsbürgerschaft, bzw. ethnische Herkunft), Hautfarbe, aber auch aufgrund des Alters - Altersdiskriminierung. Und da, ü;ber die Altersdiskriminierung können auch die einen oder anderen Jobangebote kritisch unter die Lupe genommen werden.

Zwischenfrage - Die Diskriminierung, was jetzt Bildung z.B. betrifft, das ist eigentlich auch ein wichtiges Thema.Die Bildung von dem Einzelnen sag ich jetzt einmal, von Arbeitssuchenden z.B. Das es heißt, "ja du wirst nur so vermittelt, weil du hast den Bildungsstand", dass da eigentlich auch Diskriminierung, dass der Markt nicht offen ist für Jeden sozusagen, weil eben Bildung so oder so eingestuft wird.

RA: Das Problem ist, es gibt zwar ein Recht - auch menschenrechtlich abgesichert - ein Recht auf gleichen Zugang zu den Bildungsinstitutionen. Ich hab' versucht, das bei den Studiengebühren geltend zu machen, und gesagt "das widerspricht diesem Menschenrecht". Ich glaub' das ist das vierte Zusatzprotokoll zur Menschenrechtskonvention, das einmal Schülern und Studenten einen gleichen Zugang zu den Bildungsinstitutionen gewährleistet. Der Verfassungsgerichtshof hat sich damit leider nicht beschäftigt und die Beschwerde abgelehnt.

Da ist es um eine Alleinerzieherin gegangen, die Studiengebühren bezahlen muss, die daneben gejobbt hat. Also, nicht einmal da haben wir die Studiengebühren zu Fall gebracht. Es ist leider auch ein Dilemma, dass der Verfassungsgerichtshof da teilweise sehr träge ist und relativ viel den jeweiligen Regierungen an sich offensichtlich verfassungswidrigen Regelungen auch hält.

Zwischenfrage - Ich glaube, die Frage ist eher gemeint, dass Qualifikationen verlangt werden, die nicht notwendig sind oder ein Schulabschluss, obwohl vielleicht ein HAK-Abschluss reicht. Das ist ja heute am Arbeitsmarkt so. Ich glaub, so war das gemeint, also überqualifiziert oder unterqualifiziert.

RA: Ah so, gegenüber dem einzelnen Arbeitgeber, bei konkreter Beschäftigungsaufnahme. Da können Sie natürlich die Menschenrechte, das ist eine Frage der Drittwirkung der Menschenrechte. Gegen einen Hö;herqualifizierten kommen Sie da nicht an. Ich hab das so verstanden, im Sinne eines Ausbildungsanspruches gegenüber dem AMS. Das man spezielle Kurse, die man bekommen sollte, um die Anforderungen zu verwirklichen, eben menschenrechtlich irgendwie in den Griff bekommen sollte. Aber da ist das Menschenrecht auf Bildung zu schwach, um damit arbeiten zu können.

Zwischenfrage - Bezüglich AMS, ich war beim AMS und habe gefragt, ob ich die Matura nachholen darf als AMS-Maßnahme. Ich finde, das wäre eine Forderung, die sehr berechtigt ist. Das alle Personen, die Matura nachholen wollen, oder die eine höhere Berufsausbildung wollen, dass sie die grundlegenden Bildungssituationen wirklich im Rahmen von AMS-Kursen echt nachholen dürfen; das wäre interessant.

RA: Ja, stellen Sie eine Forderung auf, und finden Sie eine Lobby dafür. Wenn Sie eine Lobby finden dafür, dann ..

Zwischenfrage - Die bezahlen schon weit wenigere Ausbildungsmöglichkeiten als die Matura, nicht.

RA: Ja, das weiß ich, aber sozusagen das von Grund auf

Zwischenfrage - Das ist ja nicht Aufgabe vom AMS

RA: Ja, Alles kann man dem AMS natürlich ...

Zwischenfrage - Mir kam zu Ohren, dass z.B. Akademiker, die zum AMS kommen, ein Jahr automatisch einen geschützten Job haben, damit sie schon auf einer höheren Schiene des Arbeitsmarktgeldes sind, wie das gemeinsame Volk. Gibt's das?

RA: Kann ich jetzt nicht beurteilen. Wäre interessant, das zu wissen.

Wie funktioniert Recht? Ich möchte Ihnen jetzt den so genannten Stufenbau der Rechtsordnung vorstellen. Auf der höchsten Stufe befindet sich das EU-Recht.

Das EU-Recht wirkt in alle staatlichen Rechtsbereiche ein und ist unmittelbar verbindlich. Auch wenn es in Österreich kein Gesetz gibt darüber. Also, wenn EU-Recht in Österreich noch nicht in ein Gesetz gekleidet wurde, wirkt es dennoch wie innerstaatliches Recht, greift sogar dem österreichischen Gesetzgeber vor. Und dem österreichischen Verfassungsgeber. Es könnte sogar, verfassungsrechtlich -wir haben in Österreich schon Problemzonen - das Verfassungsrecht durch EU-Recht außer Kraft gesetzt werden. Also, das EU-Recht ist auf der höchsten Stufe, es steht sogarüber dem österreichischen Verfassungsrecht, und sogar der Verfassungsgerichtshof ist an das EU-Recht gebunden. Und der deutsche Bundesverfassungsgerichtshof hat sich zwar auf eine Auseinandersetzung eingelassen, aber der österreichische Verfassungsgerichtshof nicht.

Auf der zweiten Stufe steht das Verfassungsrecht. Im Verfassungsrecht sind diverse Detailrechte, eben wie Recht auf Gleichbehandlung, das kennt man jetzt glaube ich, recht allgemein, eben unter anderem auch Art. 3, oder die Menschenrechtskonvention als Solche, speziell den Art. 3, den wir vorhin schon genannt haben.

Im Art 6, im ersten Zusatzprotokoll, das ist alles da drinnen. Dann kommen die Gesetze, die einfachen Gesetze, Bundes- oder Landesgesetze. Diese Bundes- oder Landesgesetze müssen sich im Rahmen der Verfassung bewegen. Wenn ein Bundesgesetz der Verfassung oder dem EU-Recht widerspricht, ist es verfassungswidrig und die Verfassungswidrigkeit letztlich durch den Verfassungsgerichtshof auch festzustellen. Wenn es dem EU-Recht widerspricht, ist das österreichische, innerstaatliche Recht, sowohl das Gesetzesrecht, wie auch das Verfassungsrecht unbeachtlich, bzw. gegebenenfalls aufzuheben. Nochmals: die alles überragende Bedeutung des EU-Rechts. Im EU-Recht sind auch diverse menschenrechtliche Bestimmungen, aber jetzt von unseren Bereich besonders interessant ist das Diskriminierungsverbot, das aus dem EU-Recht kommt. Mit der Altersdiskriminierung, der Geschlechtsdiskriminierung, haben wir es ja tagtäglich am AMS zu tun.

Unterhalb der Gesetze sind die Verordnungen. Die Verordnungen müssen in einem Gesetz begründet sein. Verordnungen, es gibt nur wenige Ausnahmen davon, können nicht einfach nur irgendwo erzeugt werden, ohne das es ein Gesetz gibt, das Verordnungen ermöglicht. Es muss im Gesetz drinnen stehen, dass eine Verordnung erlassen werden kann. Wenn das nicht der Fall ist, also grad beim AMS haben wir, bzw. auch die Ministerialbürokratie erzeugt im Arbeitslosenversicherungsrecht immer wieder so genannte Richtlinien, die teilweise gar nicht im Gesetz gedeckt sind. Da wird einfach irgendetwas angeordnet, beispielsweise.

Im Beweisverfahren, wenn es darum geht, Zumutbarkeitsbestimmungen zu überprüfen, ist ein Gehalt, das angeboten wird, zumutbar. Gibt es die Richtlinie, entweder des Ministeriums oder des AMS: Der Beschäftigungslose müsse beweisen, dass das angebotene Entgelt nicht marktkonform ist, sagen wir einmal so, bisserl einfacher ausgedrückt. Das AMS oder das Ministerium, ich kann es jetzt nicht definitiv sagen, von welcher Stelle es kommt, sind der Auffassung, der Beschäftigungslose müsse so eine Art Markterhebung durchführen, in der jeweiligen Branche, und das übliche Honorar, das übliche Entgelt feststellen, und dann sagen "Jetzt hab ich ein Jobangebot, das ist darunter". Das ist natürlich eine gesetzwidrige Verordnung diese Richtlinie. Und wir haben jetzt auch Verfahren beim Verwaltungsgerichtshof unterwegs, wo wir das geltend machen. Denn Geldschutz ist leider auch beim Verwaltungsgerichtshof relativ schwach ausgebildet bzw. wird sehr schwach judiziert. Meistens sagt man, der Verwaltungsgerichtshof hat bisher gesagt, aufgrund der Rechtslage, die sich allerdings geändert hat, dass der Kollektivvertrag OK ist. Wenn der Kollektivvertrag angeboten wird, ist das immer in Ordnung von der Entgeltseite. Was vom Gesetz her nie so vorgesehen war und jetzt nach der neueren Rechtslage eben nicht mehr so ist. Aber da haben wir noch keine Judikatur. Aber da sagt diese Richtlinie, auf die ich da gestoßen bin, die sogar in den Kommentaren erwähnt wird, "Ja, der Arbeitslose müsse beweisen, dass das Entgelt unterhalb des marktkonformen Entgelts sei". Das ist natürlich ein Ding der Unmöglichkeit. Das haben wir jetzt auch einmal beim Verwaltungsgerichtshof geltend gemacht. Das ist eine unzulässige Beweislastumkehr. Wenn man das massenhaft macht eben, das wird vom AMS wie ein Gesetz behandelt, diese Beweislastumkehr. Abgesehen davon, dass eine Beweislastumkehr zum Nachteil des Bürgers sowieso verpönt ist nach dem Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetz. Also da bitte auch, in den Branchen schauen bei den Jobangeboten, wie sind die marktüblichen Entgeltangebote und wird dem gegenüber unterhalb angeboten, wenn ein Angebot vom AMS kommt. Soviel einmal zum Verhältnis der Verordnungen.

Zwischenfrage - Dann ist es z.B. in Ordnung, wenn ich € 25,--/Tag Notstandshilfe bekomme und ich muss dann für € 20,--/Tag arbeiten? Ist das dann in Ordnung so gesehen?

Zwischenfrage - Noch, wenn man den Blick auf Deutschland z.B. richtet, nach Hartz4 und diesen neuen Regelungen, ist es zulässig nach der deutschen Rechtsprechung, dass ein Hartz4-Arbeitslosengeld, wenn eine Beschäftigung wieder kommt, auch eine zumutbare Beschäftigung aufnehmen muss, die unter Kollektivvertragsniveau entlohnt wird. Das blüht uns in Österreich wahrscheinlich auch.

RA: Na ja, was wir teilweise schon haben, und das müssen wir eben prüfen, dass das AMS Vereine gründet, die - wie Trendwork, etc., oder sozialökonomische Betriebe, was da sozial und ökonomisch ist. Na ja gut, ökonomisch ist es schon, weil jeder Arbeitgeber will möglichst wenig zahlen, dass ist natürlich super-ökonomisch für den. Das hat man natürlich immer gern von der Seite her. Also sparen helfen auf der Arbeitgeber-Seite. Aber da werden natürlich die Kollektivverträge beinhart unterlaufen.

Diese Frage haben wir noch zur Prüfung beim Verwaltungsgerichtshof offen, Diese Arbeitsverträge und Vermittlungen in sozialökonomische Betriebe sind mittlerweile, zwischenzeitig oder bisher immer vom Verwaltungsgerichtshof aus anderen Gründen aufgehoben worden. Und zwar, weil da Bestimmungen drinnen waren, der Arbeitsnehmer bekommt entweder so viel oder so viel. Also, entweder Kollektivvertrag oder je nachdem - KV in der Höhe des AL-Geldes, ich glaub', zwei oder drei Varianten waren da drinnen. Und da hat der Verwaltungsgerichtshof gesagt, wenn in einem Arbeitsvertrag keine eindeutigen Entgeltsregelungen drinnen sind, ist ein solcher Arbeitsvertrag natürlich überhaupt nichtig bzw. arbeitslosenversicherungsrechtlich unzumutbar. Also, so undurchsichtige Entgeltbestimmungen, wie auch sonstige undurchsichtige Bestimmungen über Arbeitszeit oder sonstige Umstände der Arbeitserbringung. Diese Frage haben wir noch offen: Ist es zulässig, durch diese sozialökonomischen Betriebe die KV zu unterlaufen. Und das durch das AMS selber! Weil diese Betriebe durch das AMS gegründet werden und unterstützt werden. Ich mein', in der öffentlichen Diskussion hab' ich davon auch noch relativ wenig gehört. Also in der politischen Diskussion, auch die Gewerkschaft, die ja, abgesehen davon, dass sie jetzt in einem schlechten Zustand ist, die hat sich auch bevor diese Probleme da waren, nicht dazu geäußert.

Zwischenruf - Diese Betriebe werden ja nicht nur vom AMS, sondern vom Bundesministerium für Gesundheit und Soziales subventioniert.

RA: Ja, ja, da gibt es ja ein Konglomerat von Unterstützungen.

Zwischenruf - Projekt Unik.at

RA: Gut, das gehört auf der politischen Ebene angeprangert. Wer da solche Betriebe gründet, die letztlich die Entgeltbedingungen unterlaufen.

Zwischenruf - Aber das ist doch gewollt, dass ist ja nicht zufällig, um Himmels willen, die AK ist dabei, das BFI, der ÖGB, Trendwerk, dass ist alles dabei.Weil das Arbeitsrecht sagt ja z.B., wenn ich einen Arbeitsvertrag eingehe, der zu meinem groben Nachteil verfasst ist, dann ist der höher zustehende Betrag sehr wohl einklagbar. Also ist es da nicht sittenwidrig, den Kollektivlohn für die gleiche Tätigkeit um ein Wesentliches zu unterlaufen, eben in solchen Vereinen.

RA: Ja, natürlich, meines Erachtens ganz klar. Also, das müssen wir halt einmal von der anderen Seite probieren. Gehen Sie einmal zur AK, es wird ja welche geben, die solche Beschäftigungen aufgenommen haben. Das machen wahrscheinlich eh der Großteil, oder fast alle. Aber die sind ja dann in einem Beschäftigungsverhältnis. Also geht's einmal zur AK und sagen Sie, Sie wollen einen Rechtsschutz, weil da unter Kollektivvertrag bezahlt wird.

Zwischenruf - Das kann man ja gar nicht feststellen, weil sie haben ja gar keine Klassifizierung, sie sind ja nicht in irgendeiner Verwendungsgruppe.

RA: Nach der Art der Tätigkeit kann man das sehr wohl

Zwischenruf- Die Tätigkeit wird auch nicht beschrieben. Es läuft ja alles unter Maßnahme, oder Motivation, oder wie auch immer.

RA: Viele dieser so genannten sozialökonomischen Betriebe, die werden ja dann, wenn die Leute sich beschweren, vom Arbeitsamt so abgetan, als wären das quasi Schulungen. Nur da kann man sie dann wieder festnageln. Weil das ist keine Schulung. Schulung für untergeordnete oder mindere Tätigkeiten, die jedes Kind machen kann, das ist keine Schulung. Schulung ist etwas, was ich ergänzend zu bestehendem Wissen dazu mir aneigne bzw. Neuland im Sinn von Umschulung.

RA: Wenn diese Jobangebote oder diese Schulungen abgelehnt werden, dann wird das Arbeitslosengeld entzogen; dann kann man sich auf der Ebene wehren. Aber die Leute, die hineingehen, können das nur in der Weise geltend machen, dass sie das Entgelt einfordern oder einklagen.

Zwischenruf - Ja, aber denen wird ja der Bezug erst wieder gesperrt, weil man dann sagt, sie vereiteln das Ziel der Maßnahme.

RA: Wenn da keine Schulung da ist, speziell bei einem Betrieb, der sich sogar noch brüstet, Frauen oder WiedereinsteigerInnen wieder in die Beschäftigungen zu bringen, ich weiß nicht, wie der heißt, wo ich erfahren hab, dass die Frauen vor einem Schrott von Computern hingesetzt werden, um Alibi halber irgendetwas zu machen, dass ist keine Schulung. Und vor allem Frauen, die eine höhere Ausbildung schon haben am Computer und an Software, werden mit einer Uralt-Software auf diesen Geräten konfrontiert und geschult.

Zwischenruf - Ja, aber wie kommt man da raus, rein praktisch. Wie geh ich es an, wenn ich da drinnen bin, und mit so was konfrontiert. An wen wende ich mich. An den Schulungsleiter, und sag "was sind das da für Schrotthaufen; Sie schulen mich nicht". Ich meine, es werden die Sachen ja auch rückgemeldet an das AMS. Nicht-Wohlverhalten kann zu Sperren führen wegen Vereitelung der Maßnahme, etc. Man ist ja ständig mit einer Erpressung und Nötigung konfrontiert. Und zwar von verschiedenen Seiten.

RA: Na ja, Beweise sichern. Man muss halt immer ein paar Leute finden. Der Einzelne ist halt dann immer, und das ist wahrscheinlich ein Problem. Das ist immer das wickel-wackel, findet man jemanden, der da mitzieht. Da muss man sich halt vernetzen, zumindest ein oder zwei Leute finden in solchen Maßnahmen.

Zwischenruf - Ja, aber das ist die Praxis, und wir sind rechtlos.

RA: Nein, das sind Sie nicht.

Zwischenruf - Aber wenn ich eine Sperre in Kauf nehmen muss und kann es mir nicht leisten.

Wir kommen dann noch zu einem Thema, wie man die Sperrenproblematik ein bisschen entschärfen oder vielleicht verändern kann.

Zwischenfrage - Ich habe da eine dringende Frage. Und zwar soll ich von Trendwerk aus am kommenden Dienstag um 10h ein Dienstzeugnis holen, habe aber um 9h einen Arzttermin. Und die bestehen darauf, dass ich mir das am Dienstag abhole. Was kann ich dagegen tun? Und ich habe das beim AMS gesagt und beim Trendwerk.

RA: Die können ja das schicken auch. Schreiben Sie hin "schicken Sie mir das mit eingeschriebenen Brief, ansonsten es eingeklagt wird". Dienstzeugnisse können Sie einklagen.

Zwischenfrage - Praktisch ein Dienstvertrag; den soll ich mir am Dienstag holen.

Einen Dienstvertrag?

Antwort - Die bestehen darauf, dass ich um 10h hinkomme.

RA: Die sollen den schicken; die sollen einen Entwurf schicken.

Zwischenbemerkung - Das ist ja ein Termin, den er hat. Das wird ja vom AMS als Kontrolltermin praktisch gewertet.

RA: Mit einem Arzttermin sind Sie auf jeden Fall entschuldigt.

Zwischenfrage - Ich persönlich habe in der Angelegenheit bei der AK angerufen, die haben mich zum Ombudsmann vom AMS geschickt. Der hat mich wieder zu der Stelle im 6. Bezirk geschickt. Also, ich persönlich werde da im Kreis herumgeschickt.

RA: Soll der Dienstvertrag da unterschrieben werden?

Zwischenantwort - Ja

RA: Soll da das Dienstverhältnis aufgenommen werden? Das ist mir nicht gesagt worden. Lassen Sie sich auf jeden Fall den Dienstvertrag schicken. Irgend so eine Geschichte hab' ich da gehabt, da hat man gesagt "ja, Sie werden ja nichts dagegen haben, ich möchte den überprüfen lassen durch die AK" und so weiter.

Da hat es ein bisschen ein Hin und Her gegeben, aber sie haben ihn dann "herausgerückt". Ich weiß nicht, war es dieser Frauenförderungsverein, den man da mit Anführungszeichen versehen muss. Also ja, sie werden ja nichts dagegen haben. Schicken Sie mir einen Entwurf des Dienstvertrages. Das ganz generell: immer diese Verträge vorher schicken lassen - und sagen "ja, von euch kann man ja annehmen, dass Sie sich rechtskonform verhalten werden. Man hört soviel in der Öffentlichkeit" - so haben wir das nämlich begründet von wegen Konkurrenzklauseln, auf die die AK aufmerksam macht, die gehören eingeschränkt, und Entgeltbedingungen, und so weiter. "Ich nehm zwar an, dass bei Ihnen eh alles in Ordnung ist, aber vorsichtshalber, man ist halt so ein gebranntes Kind, aufgrund der schlechten Erfahrungen, was auch die AK empfiehlt, und Sie werden ja da nichts dagegen haben". Also, das ganz generell und immer machen. Und wenn sie dazu nicht bereit sind, da schau' ich mir an, ob da eine Sperre hält.

Zwischenfrage - Bezüglich einer Veränderung hätte ich gerne eine Frage anzubringen. Und zwar bei einer Strafe. Warum hat das Arbeitsamt eigentlich das Recht, eine Sperre auszusprechen bzw. noch bevor das ausdiskutiert, bzw. intern ausjudiziert ist, um diese Sperre überhaupt wirksam werden zu lassen. Die sperren wie sie wollen, und dann sagt man "ja, dann schauen wir uns das an".

RA: Die Sperren sind ja illegal. Dagegen müssen wir Maßnahmen finden.

Zwischenfrage - Frage zur Sperre. Kann ich zum Sozialhilfegesetz ausweichen, wenn ich heute praktisch eine AMS-Sperre habe. Kann ich da zum Sozialamt gehe und die nach dem Wiener Sozialhilfegesetz §6 verpflichtet wären, zu zahlen?

RA: Nein, da gibt es Regelungen im Sozialhilferecht.

Zwischenfrage - Noch die letzte Frage zum Instanzenzug. Wenn die ablehnen, wer ist die nächste Instanz? Die des Amtes der Wiener Landesregierung, im Sinne des Sozialhilfegesetzes?

RA: Ja, ich sag' es Ihnen, aber wir können jetzt nicht über Sozialhilferecht reden. Zweite Instanz ist in Wien der Unabhängige Verwaltungssenat.

Zwischenfrage - Wenn eine Eingabe an den Verwaltungsgerichtshof gegeben wird, und dem wird stattgegeben, gilt das dann auch für die nachfolgenden Fälle?

RA: Nein.

Zwischenfrage - Nur für den einzelnen Fall?

RA: Nein, ganz so ist es nicht.

Zwischenfrage - Das Problem ist wahrscheinlich, dass der Instanzenzug gleich dort anfängt, gleich nach dem AMS.

RA: Ja, natürlich, Problem in dem Sinn ist es nicht. Also, es ist einmal so: Grundsätzlich gelten die Judikate der Höchstgerichte, wie auch sonstiger Gerichte immer für den Einzelfall. In Österreich haben wir kein Popularklagerecht. Man kann nicht, der Verein ArbeitslosensprecherIn oder SoNed hergehen, und sagen "wir bringen eine Verwaltungsgerichtshofbeschwerde wegen dieser Trendwerk-Probleme ein". Das gibt's also in diesem Bereich nicht. Es gibt's im Arbeitsrecht und im Konsumentenschutzrecht, auch im Wettbewerbsrecht, das gewisse Interessensverbände neuralgische Rechtsprobleme ansprechen können und beispielsweise beim Obersten Gerichtshof eine Klage einbringen können, um eben bestimmte Rechtsfragen zu klären. Auch der Konsumentenschutz kann - haben Sie sicherlich gehört - unzulässige Bedingungen bei Handyverträgen, Reiseverträgen und allgemeinen Geschäftsbedingungen geltend machen, oder auch Bankbedingungen. Die Banken speziell sind da geklagt worden mit ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen. Das ist dort möglich, aber in unserem Bereich ist das nicht möglich.

Das wäre eine Forderung einer politischen Lobby, die ArbeitslosensprecherIn-Lobby oder die Arbeitslosen-Lobby, die verschiedenen Hilfsvereine die es da gibt, Forderungen aufstellt "wir wollen so ein Popularklagerecht, wie der Konsumentenschutz, der Verband für Urheberrechte, und andere Vereinigungen, die sogenannte Verbandsklagen einbringen können. Wir wollen ein Verbandsbeschwerderecht an den Verwaltungsgerichtshof". So etwas könnte man formulieren, dass man sagt "da gibt es so Aktivitäten, wie die Beschäftigung von/in sozialökonomischen Betrieben, die unterlaufen die Entgeltbedingungen.

So etwas sollte man überprüfen können. Da sollte ein Popularklagerecht zulässig sein, das bestimmte Vereine oder auch Verbände, oder Vereinigungen, Dachverbände von Arbeitslosen, solche Probleme dann eben für viele Arbeitslose geltend machen können. Das ist aber derzeit nicht möglich.

Zwischenfrage - Das heißt, die können also, wenn der Verwaltungsgerichtshof schon dreihundert mal zugunsten des Klägers, also in dem Fall von einem Arbeitslosen entschieden hat, beim dreihundertersten Mal das wieder machen; sich darüber hinweg setzen, ohne das sie befürchten müssen, dass sie als Wiederholungstäter irgendwie belangt werden können?

RA: Ganz so einfach ist das nicht. Da kommen wir schon zu den Erfolgen unserer Arbeit, der Arbeitslosenvereine und auch meiner Person und wahrscheinlich auch von Kollegen, die da in diesem Bereich tätig sind, dass wir da schon ein paar Sachen abstellen haben können. Trendwerk und Co. sind also nicht mehr das Problem; das ist ausjudiziert. Oder sind da noch Betroffene?

Zwischenfrage - Ja, Trendwerk. Die Leute wissen es ja nicht. Da ist Context und Die Berater sind auch im selben Haus. Und die tun so, als ob nie etwas gewesen wäre.

RA: Grundsätzlich ist es einmal so. Jeder muss sich um sein Recht selbst kümmern. Und jeder muss im Prinzip selber die Instanzen selber durchgehen, wenn die sich so verhalten.

Zwischenfrage - Man kann aber schon sagen, dass wir Erfolge gehabt haben.

RA: Das wollt' ich sagen. Zu den Erfolgen des Vereins Arbeitslosensprecherin, SoNed: wir haben Beschwerden unterwegs. Aber die Judikate was Trendwerk anlangt, sind sogar schon älter, dass das unzulässig ist; weil die eben so mehrdeutige Entgeltbestimmungen haben. Und dass diese Verträge unzumutbar sind. Daran ist das einmal aufgehängt worden und was wir gemacht haben, ist eben, die Arbeitslosenvereine und ich in gemeinsamer Zusammenarbeit. SoNed hat auch eine Korrespondenz mit Buchinger geführt, indem eben der Oberste der Arbeitsmarktverwaltung auf diese Judikate hingewiesen wurde. Und dann hat - wir sind hier in Österreich - der Hr. Buchinger, ich weiß nicht, ist der Doktor, ist er keiner - für mich ist einer Doktor, der was kann - und die anderen, die einen Titel haben - sind trotzdem keine - der hat dann noch die Stirn gehabt, da her zuschreiben so ungefähr "ja, die Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes ist nicht ganz lebensnah" und ein bisserl vereinfacht ausgedrückt "daneben".

In einer Folgebeschwerde sind wir hergegangen und haben gesagt "ja wir haben eine Verfassungsgerichtshofbeschwerde einmal gemacht, wegen willkürlicher Missachtung der Rechtslage, wie sie der Verwaltungsgerichtshof hergestellt hat. Wegen willkürlicher Missachtung der verwaltungsgerichtlichen Judikatur. Der Verfassungsgerichtshof hat das abgelehnt" das war allerdings zu erwarten oder auch zu befürchten "weil er sagt, ja, das macht eh der Verwaltungsgerichtshof. Der hebt den Bescheid dann eh auf. Und dann haben wir beim Verwaltungsgerichtshof diese Korrespondenz von SoNed mit Buchinger vorgelegt. Und ich habe auch ausgeführt, diese Situation entspricht ungefähr derjenigen, wie sie da der Kärntner Landeshauptmann gegenüber dem Verfassungsgerichtshof entwickelt hat, das macht jetzt schon beim AMS Schule. Also, das AMS, und da sogar die Spitze des AMS, in der Person des Hrn. Buchinger, verhält sich ungefähr so, wie der besagte Herr Landeshauptmann.

Was ich erfahren durfte in einer Beschwerdesache, die ich vertreten hab', ist während des Verfahrens das AMS hergegangen (die Wiener Landesgeschäftsstelle), und hat ihren eigenen älteren Berufungsbescheid aufgehoben, beim Verwaltungsgerichtshof klaglos gestellt. Und ja, ich hab gedacht, ja super, das kommt eher selten vor, also das ist eine Bankrott-Erklärung der Behörde, wenn sie den alten Bescheid gar nicht mehr versucht, zu verteidigen. Da hab ich dort einmal angerufen und gesagt "ich stelle erfreut fest, dass da Vernunft einkehrt, bei der Landesgeschäftsstelle", und da haben wir auch ein bisschen geplaudert. Es ist natürlich so, dass die von oben auch den Druck kriegen. Ich sag' "ich verteidig euch eh gegen die von oben, wenn die das euch raufdrucken", so ungefähr. Und es ist dann auch festgestellt worden, dass man "gemerkt" hat beim AMS, dass was passiert, und dass die Leute sich das nicht mehr gefallen lassen. Und mittlerweile hab ich schon das Feedback bekommen und gehört, wie die Frau Hintersteiner gesagt hat, dass Leute, die gesagt haben "ja, ich geh zum Rechtsanwalt oder zu dem Rechtsanwalt", da ist dann plötzlich die Geschichte applaniert worden oder "ich mach' da eine Berufung" oder "wir gehen dann zum Verwaltungsgerichtshof", plötzlich war das alles anders.

Zwischenmeldung - Aber das sind Einzelfälle.

RA: Ja, aber immerhin, es ist etwas in Bewegung geraten. Das ist gegenüber dem letzten Jahr, vor einem Jahr, wie ich dagesessen bin, haben wir auf solche Dinge noch nicht verweisen können. Ich sag Ihnen ganz offen: Ich hab in den 80iger Jahren im Asylwesen gearbeitet, angefangen zu arbeiten. Ich war einer der ersten Anwälte, die im Asylwesen in Wien überhaupt Rechtsvertretungen geleistet hat. Mittlerweile gibt's dort NGO's (Non Governmental Organisation = nicht staatliche Organisation) noch und nöcher, ein Lobbying, und bin dann irgendwann in den 90iger Jahren in die Antiarmutsarbeit hineingekommen, weil sie mir nachgefragt wurde. Ich muss Ihnen ganz offen sagen, also im Asylwesen haben wir jetzt 10-15 Jahre, jetzt 20 Jahre, dass wir gewisse Standards entwickelt haben und ich hab meine anwaltliche Tä;tigkeit. Ich hoff', dass es schneller geht, und es geht auch schneller.

Was dieses AMS anlangt, da geht';s auch schneller, muss ich sagen, meine Arbeit ist auf die Zehn angelegt, also 10, 20 Jahre, dass man was ändern kann. Aber, wer den ersten Schritt nicht macht, wird überhaupt nichts ändern. Das ist es halt. In jedem Einzelfall, ist es ein absolut großer Erfolg. Ich hab' das Privileg, kein Politiker zu sein und nicht jemand sein zu müssen, der sagt "ich will die ganze Welt verä;ndern", und es ist nur eine Veränderung da, die zählt, wenn ich so und soviel in Menschenmaßen gezählt, verändert hab'. Wenn ich was in einem Einzelfall ändern konnte, dann ist das absolut viel und so - nach der jüdischen Weisheit - mit jedem einzelnen Menschen geht die Welt unter, oder lebt sie. Und gerade im Arbeitslosenrecht - ich mein', mir ist das auch immer zu wenig und mir geht auch alles viel zu langsam, das ist keine Frage. Aber das sind einmal Zwischenerfolge, wobei: was ist Erfolg, ich verwende dieses Wort nicht gerne. Aber das sind einmal Fortschritte. Und ich habe das Feedback bekommen, man hat registriert, dass da was passiert und dass die Leute nicht mehr ausgeliefert sind. Und wir sind in der Lage, das Steuer rumzureissen. Und der Verwaltungsgerichtshof ist auch streng mit dem AMS, und da können's fluchen und stampfen, wie sie wollen. Der Hr. Buchinger, seine Leute und die Politiker.

Zwischenruf - Aber denen passiert ja nichts.

RA: Na, so ist das nicht! Also, die Verantwortlichkeit; es geht schon in die Richtung Amtsmissbrauch. Die Korrespondenz mit Buchinger ist kein Zufall, nicht so, weil man gerne ein bissl herumschreibt mit angeblich hochgestellten Persönlichkeiten. Wenn das weiter so betrieben wird, dann wird der Amtsmissbrauch früher oder später deutlich. Und immer deutlicher.

Zwischenruf - Da muss man ihm Vorsatz nachweisen können.

RA: Ja Vorsatz, eben, wenn man ihm die Dinge sagt "da ist die Judikatur". Und alle einzelnen, das ist eine mühsame Arbeit. Man kennt das auch beispielsweise aus dem fremdenpolizeilichen Bereich, wo sie einen Schubhäftling umgebracht haben. Das Ganze ist System - ich kenn' das aus anderen Bereichen. Die Politiker putzen sich immer ab und sagen "Vollzugsfehler" da unten der kleinste Wurschtl hat dann das Gesetz falsch ausgelegt, oder irgendwie falsch Hand angelegt.

Zwischenfrage - Wird der Amtsmissbrauch aufzeichnet, und wann ist er verjährt?

RA: Da sind lange Verjährungsfristen drauf. Je nach Strafe, 10 Jahre hat man da auf alle Fälle drauf.

Zwischenfrage - Wo zeigt man das an?

RA: Bei der Staatsanwaltschaft. Aber es ist halt ein Problem mit unseren Staatsanwälten, wenn sich kein Staatsanwalt findet. Es gibt halt dieses Privileg, so "Quasi-Immunitäten" in Österreich. Da sagt man beispielsweise was einen Politiker anlangt, der dabei war, zB., wie jemand in einem Lokal misshandelt wurde. Schaun's, Sie gehen mit einem Ladendieb in ein Kaufhaus, stehen dabei, aber stehen nicht einmal Schmiere, sondern sind dabei, da haben Sie einen psychischen Tatbeitrag. Wenn da ein Politiker einer Partei sagt "Jo, haut's eahm ausse" und der schaut da zu, wie da eine Körperverletzung stattfindet, oder wenn Polizeibeamte bei Misshandlung - ich hab' die einzige Verurteilung Österreichs vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof wegen einer Misshandlung eines Bürgers erwirkt, oder erwirken müssen - da ist Österreich wegen Folter verurteilt worden - das ist immer noch das erste und einzige Judikat des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofes, aber da sind Beamte dabei gewesen, da gibt es keinen psychischen Tatbeitrag, weil die Staatsanwaltschaft da keinen kennt. Sie kennt einen psychischen Tatbeitrag bei Ladendieben und sonstigen einfachen Delikten, auch in solchen Zusammenhängen nicht. Also, das ist leider ein Problem.

Ich würde da jetzt nicht auf Strafanzeigen gegen die Arbeitsmarktverwaltung setzen. Aber es kommen die Dinge in Bewegung, es werden Entscheidungen auch von den einzelnen Betreuern relativ schnell revidiert, und jeder von Ihnen weiß, was das heißt, wenn da einmal ein Druck weg ist.

Zwischenfrage - Ist es in anderen Rechtsordnungen auch so, dass die Staatsanwaltschaft nicht unabhängig ist?

RA: Das möchte ich nicht sagen. Die Weisungen gibt's ja nicht, es gibt den vorauseilenden Gehorsam. Deswegen brauchen wir keine Weisung. Es gibt den vorauseilenden und den nacheilenden Gehorsam, deswegen brauchen wir keine Weisung. Das sind halt diese Systeme von Tätern und Mittätern, wo man jetzt klagt, wie das damals war in den Nazizeiten, jetzt haben wir das halt in anderen Bereichen.

Zwischenfrage - Können Sie bitte unterscheiden: was ist eine Amtshaftungsklage, was ist der Tatbestand eines Amtsmissbrauches, es herrscht vielfach ziemliche Verwirrungen, wie soll man da vorgehen gegen das AMS, das einem zu Unrecht sperrt, wann kann man eine Schadensforderung stellen, wann ist das überhaupt sinnvoll?

Das zentrale Rechtsschutzinstrument, um zu seinen Rechten zu kommen bzw. um Missstände des AMS eindämmen zu können, ist der Bescheid. Der Bescheid ist das Ding, mit dem, über den man sich letztlich beim Verwaltungsgerichtshof beschweren kann. Über den man das Individualrecht geltend macht.

Weil wir eben keine Popularklage haben. Jeder muss schauen, im Verwaltungsverfahren, in dem wir uns da befinden, wo es um das Arbeitslosengeld geht, dass man irgendwie zu einem Bescheid kommt. Und ebenso bescheidlose Zustände vermeiden, die das AMS so gerne hat.

Zwischenfrage - Was gibt es denn für Bescheide? Wo kann ich denn überall einen Bescheid verlangen?

RA: Der zentrale Bescheid, oder die Bescheide, die man zu allererst verlangen sollte - und das unterbleibt - dass das Arbeitslosengeld bescheidmäßig festgesetzt wird. Das AMS schickt ziemlich gleich einmal eine Mitteilung über den Leistungsanspruch. Es ist fraglich - wir werden das jetzt auch in eine andere Richtung ausleuchten, also wie gesagt, auch ich bin laufend am Entwickeln, am Überlegen, wie können wir Dinge anders angehen, um diese Missstände zu beseitigen, ich versuche da, innovativ zu sein. Diese Mitteilung über den Leistungsanspruch wird herkömmlicher weise nicht als Bescheid angesehen. Wenn man nämlich einen Bescheid hätte über das Arbeitslosengeld und die zahlen das nicht aus, könnte man sofort mit einer Klage an den Verfassungsgerichtshof das Geld auf den Tisch bringen. Das haben wir im Sozialhilfebereich beispielsweise gemacht. Da hat sich die Wiener Sozialhilfebehörde, dass muss man sich vorstellen, erfrecht, bescheidmäßig zuerkannte Ansprüche nicht auszubezahlen. Da haben sie die Leute auch noch warten lassen. Zuerst lassen sie die Leute erst einmal drei Wochen auf einen Termin warten, und dann kriegen's keinen Bescheid eine zeitlang. Und wenn sie einen Bescheid bekommen haben, dann haben sie es auch noch nicht ausbezahlt. Und da sind wir mit Klagen an den Verfassungsgerichtshof vorgegangen. Das ist eine Ausnahmekompetenz des Verfassungsgerichtshofes, wenn öffentlich rechtliche Ansprüche - sprich' im Bescheid zuerkannte Geldansprüche festgelegt sind und die nicht ausbezahlt werden eine Klage nach Artikel 137 der Bundesverfassung eingebracht werden kann. Das ist ein ganz ein seltenes Instrument. Ich hab es, bis ich gegen die Sozialhilfebehörde in Wien vorgehen hab' müssen, auch nicht sehr viele solche Klagen gemacht, obwohl ich einen Schwerpunkt im öffentlichen Recht in meiner Kanzlei habe.

Zwischenfrage - Ist das ein Feststellungsbescheid?

RA: Was ich empfehle ist, sich nicht zu begnügen, dass man eine Mitteilung über Leistungsanspruch bekommt, auch wenn sie der Höhe nach in Ordnung erscheint.

Zwischenfrage - Das hat aber einen kleinen Nachteil, dass man nur innerhalb einer gewissen Zeit die Höhe beeinspruchen kann -14 Tage?

Zwischenfrage - Jetzt überhaupt, mit dieser Ab- und Anmeldung, wenn man aus dem Krankenstand kommt, da ändert sich ständig irgendwas. Da muss man dauernd einen Bescheid verlangen.

RA: Ja, immer einen Bescheid verlangen.

Zwischenfrage - Gilt das auch für Notstandshilfe, oder nur für Arbeitslosengld?

RA: Wenn ich von Arbeitslosengeld spreche, gilt das immer für Notstandshilfe. Notstandshilfe ist Arbeitslosengeld, das ist nur eine andere Bezeichnung für Arbeitslosengeld und besteht unter anderen Umständen. Also, immer Bescheid verlangen. Da gibt es die Muster, die können wir von der SoNed-Homepage herunterladen, auch in der Broschüre "Rechtshilfetipps für Arbeitslose von Arbeitslosen".

Das ist ein kurzes Schreiben an das AMS, dass man einen Bescheid will. Auch die AK hat auf ihrer Homepage solche Musterbriefe, bei mir in der Kanzlei gibt es auch Muster, die ungefähr inhaltlich so lauten, dass man die Höhe und Dauer des Arbeitslosengeldes laut Mitteilung über den Leistungsanspruch ist nicht richtig. Ich beantrage die bescheidmäßige Ausfertigung meiner Ansprüche auf Arbeitslosengeld. Dann muss die Behörde längstens binnen sechs Monaten einen Bescheid erlassen.

Da müssen wir schauen, wie sie sich dazu verhalten. Wenn sie den Bescheid nicht erlassen, dann kann man nach sechs Monaten einen Devolutionsantrag an die Oberbehörde machen. Und wenn dann auch noch nichts passiert, man müsste in dem Fall sogar zum Sozialministerium bzw. jetzt Arbeitsministerium, und letztlich zum Verwaltungsgerichtshof. Wenn allerdings die Behörde, wir machen in der Kanzlei solche Devolutionsanträge - die betreuen wir auch - säumig ist, das verursacht auch für unsere Mandanten keine Kosten, weil wir die Kosten unserer anwaltlichen Aktivitäten dann im Amtshaftungswege geltend machen. Wenn eine Behörde säumig ist, dann muss die Republik Österreich diese Kosten bezahlen. Und die bezahlen sie auch; es zahlt die Fremdenpolizei oder die Republik für die Fremdenpolizei und für andere Behörden relativ viele solche Devolutionsanträge. Also da brauchen Sie sich ja nicht einmal unbedingt selber das machen, da gibt es auch das Service von Anwälten dafür, das zu machen. Da steht man ihnen schon ab, sich Zeit zu lassen und die Leute hinzuhalten.

Zwischenfrage - Gilt das auch für einen Datenblattauszug? Den hab ich beantragt und da hat es geheißen, den bekomme ich innerhalb von zwei Wochen, aber das ist schon wieder zwei Wochen her...

RA: Prinzipiell gilt es für alles; ein Datenauszug ist an sich kein Bescheid, den man beantragt. Aber es gibt natürlich auch die Möglichkeit, jede Behörde hat rasch und unverzüglich zu entscheiden. Wenn sie das nicht tut, dann kann man auch eine Aufsichtsbeschwerde erheben. Aufsichtsbeschwerden gibt es auch gegen Untätigkeit von Behörden. Die Behörde kann nicht, wie sie immer vermittelt, wir haben Zeit und können tun und lassen, was wir wollen, so ist es nicht. Da muss man halt gegebenenfalls auch Aufsichtsbeschwerden machen, wenn sie den Anliegen der Antragsteller nicht nachkommen. Also: Immer einen Bescheid verlangen.

ZB.: Das AMS ist hergegangen und hat eine vorläufige Einstellung gemacht. Was natürlich illegal ist. Man kann da nicht einfach hergehen und sagen "also, wir stellen da vorläufig ein". Das sind illegale Aktionen, die nur deswegen sanktionslos sind, weil kein Bescheid da ist, den man bekämpfen kann. Gegen diese Einstellung, da gibt's eh den §24, dann auch gegen die Sperre des Arbeitslosengeldes, aber davor schon - bitte erzählen Sie das jedem Beschäftigungslosen weiter, auch wenn er meint, mit der Mitteilung über den Leistungsanspruch ist eh alles in Ordnung, dennoch einen Bescheid einfordern! Ich mein', Sie sitzen nicht von ungefähr da, eben weil beim AMS nicht so viel in Ordnung ist oder nicht alles in Ordnung ist, und man dann immer wieder dem Geld nachrennen muss. Der Sozialhilfebehörde haben wir mit letztlich zehn Klagen an den Verfassungsgerichtshof diese Praktiken eingestellt. Die Leute haben dann schnell dieses Geld bekommen.

Zwischenfrage - Wie lange ist die Frist nach Zustellung der Leistungszusage, wie lange hat man Zeit wieder Bescheid zu verlangen?

RA: Solange keiner da ist, Sie können, ich mein', wenn Sie immer im Arbeitslosengeldbezug immer so Mitteilungen bekommen, dann können Sie. Eben das ist ja der Punkt: wenn Sie warten bis zum Ultimo, dann warten Sie halt, dann haben Sie, wenn es um eine Sperre geht, zuerst einmal eine vorläufige Einstellung. Das stellen Sie einmal am Monatsende fest "hoppla, da kommt kein Geld" und dann "was ist da los?". Die sagen Ihnen ja vorher nichts, oder nur ausnahmsweise. Auf jeden Fall nicht immer.

Zwischenfrage - Wieso sind die nicht verpflichtet, das bescheidmäßig zuzustellen?

RA: Stellen Sie eine politische Forderung auf! Alle, tun Sie es lobbyieren, dass diese Mitteilungen über Leistungsanspruch immer bescheidmäßig ausgefertigt werden müssen.

Zwischenruf - Bei der Sperre. Die sperren ohne irgendwas.

RA: Die Sperre müssten sie dann letztlich mit Bescheid machen. Nein, wir müssen früher ansetzen, zur Sperre kommen wir dann eh. Wir müssen schon vermeiden, dass man nachher dem Geld nachrennt. Dann kriegen wir saubere Verhältnisse.

Zwischenfrage - Bis wann kann man den beantragen, immer zwischendurch?

RA: Das könnt's immer machen, wenn Sie im Bezug sind.

Zwischenfrage - Hab' ich das richtig verstanden, eine Sperre muss auf alle Fälle per Bescheid sein?

RA: Sie müssen da einen Bescheid verlangen. Freiwillig tun sie das nicht.

Zwischenbemerkung - Die haben aber dann wieder vier Wochen Zeit, damit sie den Bescheid ausstellen, solange nur eine Leistungsanspruchsmitteilung da ist.

Zwischenfrage - Aber eine Einstellung von einer Notstandshilfe ist aber praktisch eine indirekte Sperre, oder?

RA: Wenn die Ihnen nur das Geld nicht überweisen, und Sie beantragen keinen Bescheid, dann ist gar nichts. Sind Sie aber auch selber schuld, muss ich Ihnen sagen. Also, Sie müssen sich wirklich dagegen wehren, und Sie können sich wehren. Wenn man nichts tut und sagt "die Obrigkeit hat immer recht" so wie in Zeiten des Kaiser Franz Josef, dann dürfen Sie sich auch nicht aufregen. Brauchen Sie aber auch nicht irgendwo hingehen jammern. Das sag' ich auch ganz offen.

Zwischenbemerkung - Das AMS sagt einem das ja gar nicht.

RA: Ja, aber Sie stellen einmal fest, dass kein Geld da ist, am Monatsende.

Zwischenruf - Dann ist es eh schon zu spät.

RA: Haben Sie das Geld dann abgeschrieben; dann sind Sie aber selber schuld, das sag' ich Ihnen.

Zwischenfrage - Ich bin auch zum Rechtsanwalt gegangen, die haben sich nicht einmal ausgekannt bei uns.

RA: Gut, dann müssen Sie zu einem anderen Rechtsanwalt gehen, der sich auskennt.

Zwischenfrage - Aber wenn man das Geld noch nicht erwartet, weil man eine Fehlinfo vom AMS hat.

RA: Gehen wir das einmal systematisch an. Also, wir können viel abfangen, wenn Sie gleich am Anfang, auch wenn Sie glauben, es ist alles in Ordnung, und die Probleme kommen immer wahrscheinlicher, also, erzählen Sie das allen weiter.

Immer wieder bin ich in der Situation, das ist egal wo - ich bin jetzt zwanzig Jahre als Anwalt eingetragen - auch sonst bei Kündigungsverfahren, da kommen die Leute fünf nach zwölf, wenn eine Kündigung rechtskräftig ist, eine Wohnung betreffend. Ja, da sind mir dann die Hände gebunden. Wer sich nicht um sein Recht kümmert, ist, ich möchte nicht sagen selber schuld, es kann natürlich Umstände geben, aber ich sag dann auch, nichts anstehen lassen. Zuletzt hat mich jemand gefragt, kann ich das am Montag auch noch machen? Hab' ich gesagt: Es ist besser, Sie machen das heute, am Donnerstag; wegen einer Berufungsfrist. Weil es darum ging, dass ich selber Berufung mache. Machen Sie es heute. Was bis Montag ist, Zeit ist tendenziell gefährlich. Je mehr zu einem Ereignis dazwischen liegt, desto gefährlicher und desto wahrscheinlicher ist es, das was passiert. Wenn Sie es gleich machen, dann nicht. Wenn Sie morgen in ein Auto rennen, wie machen Sie am Montag die Berufung? Vom Krankenhaus aus, oder haben Sie da Infrastruktur, z.B.? Also, machen Sie es heute. Und lassen Sie Dinge nicht anstehen. Alles prinzipiell sofort machen. Erkundigen und dann sofort einen Antrag auf bescheidmäßige Ausfertigung.

Zwischenfrage - Zusätzlich verschärft wird ja das, dass das AMS diese Bescheide nicht eingeschrieben zuschickt. Die Berufungsfrist errechnet sich dann wie?

RA: Wann sie es in der Post haben.

Zwischenfrage - Was tut man dann?

RA: Wissen Sie was ich mache in der Kanzlei? Ich kriege immer wieder Bescheide, da kommen die Mandanten. Da hab' ich einen Bescheid datiert mit z.B. 11. Nov., der Mandant kommt am 13./14. daher; wissen Sie, wie ich die Berufungsfrist eintrage? Vom 11. Nov. Und so sollten Sie die Rechtsmitteln auch behandeln. Dann kommen Sie nicht in die Probleme hinein.

Zwischenmeldung - Wenn ihr so ein Schreiben bekommts, wo kein Poststempel ist, da habt ihr unten einen gelben Barcode. In einem Rechtsfall das Kuvert aufheben, dazuheften. Dieser Barcode ist identifizierbar mit einem Datum, das ersetzt einen Briefstempel.

RA: Also, bereits bei Zuerkennung des Arbeitslosengeldes mit dieser allseits bekannten Mitteilung über Leistungsanspruch gleich einen Bescheid beantragen.

Zwischenfrage - Welche Geschäftsstelle vom AMS, wo beantragt man das?

RA: Es gilt das Prinzip, da wo Sie was herkriegen, schicken Sie es wieder hin. Bei Rechtsmittel, auch beispielsweise die Berufung, ist bei der Behörde erster Instanz einzubringen. Z.B. Wenn Sie eine Mitteilung über Leistungsanspruch bekommen, dann kriegen Sie ja das irgendwo her. Da steht drauf "AMS Esteplatz", dann schicken Sie es dorthin, den Antrag auf Bescheidausfertigung. Das muss systematisch gemacht werden. Wenn Bescheide da sind, dann haben wir einmal die Möglichkeit, mit diesen informellen Sperraktionen, da geht sofort die Klage raus. Es ist ein Mahnschreiben an das AMS, das würde ich auch jetzt empfehlen. Wenn Sie feststellen, es ist ein Geld nicht am Konto, ein Mahnschreiben an das AMS "mir steht Arbeitslosengeld in der und der Höhe zu; hab' festgestellt, es ist noch nicht da; gebe Ihnen Gelegenheit, das auf das Konto sowieso binnen längstens 14 Tagen zu überweisen. Der Verfassungsgerichtshof möchte nämlich für diese Klagen, obwohl das meines Erachtens in keiner Weise erforderlich sein kann, eine Aufforderung, mit einer angemessenen Fristsetzung. Die hohen Herren vom Verfassungsgerichtshof fürchten nämlich, dass sie sonst gleich die Sachen auf den Tisch bekommen, ohne Aufforderung. Was meines Erachtens auch einfach ein Willkürakt des Verfassungsgerichtshofes ist, weil wenn ein Bescheid da ist, heißt das, dass zu bezahlen ist. Nach der österreichischen Rechtsordnung gilt überhaupt, wenn jetzt keine Frist gesetzt wird, jedenfalls das Unverzüglichkeitsprinzip. Das heißt, zahlen, so schnell es geht. Diese Fristen, die die Banken da halt benötigen für die Abläufe, muss man einkalkulieren. Also 14 Tage, da kann man praktisch nicht daneben liegen.

Zwischenmeldung - Was bedeutet der Ausdruck "innerhalb offener Frist?".

RA: Die Formulierung "innerhalb offener Frist" ist eine Leerformel, die kann man sich sparen. Weil, das wird auch den Anwälten immer wieder gelehrt, auch von den Richtern gesagt, das braucht's nicht reinschreiben; man schreibt's trotzdem rein. Z.B. bei einer Berufung: die Berufungsfrist ist 14 Tage. Wenn jemand hineinschreibt "ich erhebe innerhalb offener Frist Berufung", die Berufungsfrist ist aber abgelaufen, dann ist die Frist deswegen nicht offen. Die Berufungsfrist ist gesetzlich festgelegt und nicht erstreckbar. Also, das ist auch wichtig. In Deutschland ist es wieder ein bissl anders. Wenn (umgekehrt) die Frist offen ist, also man macht die Berufung innerhalb der 14 Tage, und Sie schreiben das nicht rein ";innerhalb offener Frist", dann ist die Berufungsfrist einfach offen und das Rechtsmittel damit rechtzeitig. Das ist eine Leerformel, die können Sie sparen.

Zwischenfrage - Als Kommunikationsmittel legal ist das E-Mail nicht, aber Fax schon?

RA: Fax auf jeden Fall, E-Mail- jetzt habe ich grad ein Verwaltungsgerichtshofs-Judikat in Zusammenhang mit einem Devolutionsantrag auf den Tisch bekommen - im Anwaltsblatt wird da heftig kritisiert, der VWGH sagt jetzt -E-Mail nicht- plötzlich.

Also, obwohl sonst das E-Mail im allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetz vorgesehen ist, als sonstige Möglichkeit zur Einbringung von Eingaben, auch von Rechtsmitteln.

Zwischenmeldung - Darf ich noch was dazu sagen zu der Berufungsg'schicht. Von der Vorgangsweise, wenn man z.B., es ist die Frist sehr knapp und man kann sich nicht mehr beraten, Beratungsstellen alle geschlossen, wir sind am Dienstag nimmer da, es ist grad blöderweise der Mittwoch, nächsten Dienstag ist zu weit weg, dass man die Berufung einfach ganz kurz fasst, ohne, weil man sich überhaupt nicht auskennt, dass man einfach schreibt "ich berufe" und die müssen das dann z.B., Frist ist erfüllt, aber die Formalitäten sind natürlich nicht begründet.

RA: Das ist schlecht, das genügt nicht. Also, es genügt nicht, zu schreiben "ich erhebe Berufung". Es muss nach dem Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetz AVG ein begründeter Berufungsantrag gestellt werden. Der Verwaltungsgerichtshof lässt es jedoch genügen, wenn man schreibt "ich ersuche um Überprüfung der Rechtsfragen; das Gesetz wurde unrichtig angewandt".

Zwischenfrage - Darf ich auch schreiben "ich erhebe Berufung, weil ich es nicht verstehe"?

Zwischenmeldung - Ich hab mir gedacht, dass die das zwar nicht abweisen können, aber zur Verbesserung

RA: Nein, da gibt's keine Verbesserung, das wird zurückgewiesen. Das Rechtsmittel wird so behandelt, wie wenn es gar nicht eingebracht worden wäre. Also ja, immer mit Begründung. Wo es um eine Berufung geht, muss immer begründet sein. Da schreiben Sie "ich erhebe Berufung, die Begründung reiche ich nach".

In Deutschland ist das zulässig. Unsere deutschen Freunde und Kollegen gehen davon aus, dass die deutsche Rechtslage überall auf der Welt oder zumindest in Österreich auch gilt. Und das ist ein großer Irrtum. Das ist knallhart als Kunstfehler zu bezeichnen, wenn man das so macht. Also, wenn man in einem anderen Land arbeitet als Anwalt - ich lehne es ab, ich arbeite nur mit Anwälten in Deutschland zusammen, weil ich das nicht studiert habe das deutsche Recht - dann sollte man sich vorher über die Rechtslage erkundigen.

In Österreich also immer begründeten Berufungsantrag. Der Verwaltungsgerichtshof ist nicht streng, also da wäre ich ein bissl vorsichtig, weil ich es nicht versteh', wenn wir schreiben "geht von unrichtigen Tatsachen, Annahmen und von einer unrichtigen Rechtslage aus". Das sollte genügen. Also, so ein paar Sätze reinschreiben, oder "ich ersuche um neuerliche Überprüfung" hat er auch schon genügen lassen, aber ich möchte jetzt nicht sagen, dass Sie nur das reinschreiben sollen.

Zwischenmeldung - Das ist eh Anwaltspflicht, dass muss sowieso ein Anwalt machen.

RA: Nein, im Verwaltungsverfahren müssen Sie begründen, schon dort müssen Sie begründen.

Zwischenfrage - Wie sieht es aus mit dem gleichzeitigen Antrag auf aufschiebende Wirkung; wird der abgesondert entschieden, oder nicht?

RA: Ist an sich gesondert zu entscheiden. Das ist dann bei den Aberkennungsbescheiden relevant. Da ist dann auch beim Verwaltungsgerichtshof eine aufschiebende Wirkung möglich.

Zwischenfrage - Auch bei der zweiten Instanz, wenn es an die Landesgeschäftsstelle geht?

RA: Wenn aberkannt wird, ja, sehr wohl, bzw. auch bei den Nachzahlungsbescheiden unbedingt. Und auch reinschreiben in die Berufung "ich bekämpfe auch die rechtswidrige, die gesetzwidrige Aberkennung der aufschiebenden Wirkung" ausdrücklich. Das sind genau genommen zwei Bescheide. Einer, z.B. wenn es um eine Rückzahlung von Arbeitslosengeld geht, heißt es "Sie haben so und so viel zurückzubezahlen; der Berufung wird die aufschiebende Wirkung aberkannt". Da müssen Sie gesondert anfechten und auch eben explizit hineinschreiben, dass Sie auch die Aberkennung der aufschiebenden Wirkung anfechten, wegen Gesetzwidrigkeit. Da muss man durchaus einen Druck erzeugen auf die Behörde, je nachdem, wenn Beweisanträge offen sind.

Aber das ist wahrscheinlich mit anwaltlicher Intervention, sonst werden sie es kaum machen, dass sie die Entscheidung dann vorher schon über die aufschiebende Wirkung getroffen haben. Da hab' ich denen gesagt "liebe Freunde, wir müssen da umschulden, also, wenn wir das Geld jetzt berappen müssen, heißt das, wir müssen Kredit aufnehmen, oder ich werde Mietzinse schuldig bleiben müssen, wenn ich das Geld jetzt gleich bezahlen müsste, was dazu führen würde, dass ich die Wohnung verlier', und solche Dinge. Da müssen Sie dann begründen, warum Sie das Geld jetzt brauchen. Und dann mit dem Finger zeigen "liebe Freunde sind Sie ein bissl vorsichtig", ich als Anwalt tue mir da natürlich ein bissl leichter und sag' "das könnte Amtshaftungsansprüche zur Folge haben, wenn ich die Wohnung verlöre und eine Ersatzwohnung, und Dies und Das". Ich kann nicht sagen, schreiben Sie solche Dinge hinein. Da muss man sehr vorsichtig sein, auch mit den Formulierungen; dass man Dinge ankündigt. Aber die aufschiebende Wirkung ist sehr, sehr wichtig, dass man das ordentlich begründet. Das man sagt "ja, ich weiß nicht mehr, wie ich meine Kinder durchfüttern soll" und dies und jenes, "Ausfälle an Geld habe ich". Das auch ordentlich aus Ihrem Leben heraus begrü;nden, warum Sie das Geld brauchen.

Es ist eine Interessensabwägung vorzunehmen. Wenn das Interesse des Betroffenen hoch ist, dann muss die aufschiebende Wirkung da sein oder da bleiben. Konkretes Beispiel: Verwaltungsgerichtshof-Judikatur können wir hier gleich einstreuen.

Wenn mündlich eine Sperre ausgesprochen wird, dann auf jeden Fall innerhalb von drei Tagen gleich eine Bescheidausfertigung beantragen. Auch wenn der Betreuer sagt "ja, wir sperren Sie", entweder gleich protokollieren lassen "ich beantrage Bescheidausfertigung, die Ausfertigung eines schriftlichen Bescheides", oder auch hinschreiben an das AMS, dass Sie einen Bescheid wollen. Also, Sie müssen immer schauen, dass Sie Bescheide zustande kriegen. Und das ist dann auch das Instrument. Wenn die Behörde dann mehr Bescheide ausfertigen muss, weil so, wenn die Sachen geschluckt werden, das funktioniert "ja, probieren wird man wohl dürfen". So nach dem Motto arbeitet das AMS.

Der Kollege, jetzt ist er grad weggegangen, sagt "ja, wenn ich das Geld am Konto nicht vorfinde, dann ist eh schon alles zu spät, dann tue ich nichts mehr" wenn das so zu verstehen war- dann ist das natürlich eine Super-Sache für das AMS. So können wir natürlich sparen.

Zwischenfrage - Kann ich dann eigentlich die Kosten - weil es werden ja viele Bescheide sein, die ich da einfordern muss, alle eingeschrieben - geltend machen beim AMS?

RA: Ja, wenn eine Fehlerhaftigkeit von Bescheiden vorliegt, ist es grundsätzlich möglich, die Nachteile, das heißt wirtschaftlich geldmäßige Einbußen, als Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Wie ich das anhand der Anwaltskosten für einen Devolutionsantrag gesagt habe, es gilt ganz prinzipiell. Also, wenn die Behörde da ein grobes Verschulden trifft, also grad diese Trendwerk-Geschichten und die die sonstiger ausjudizierter Sachen die haben wir natürlich nicht auch nicht von ungefähr den höheren Stellen mitgeteilt, um da einen Wissensstand herzustellen, zu sagen "tut's ihr das vermitteln, das Wissen nach unten", weil wenn die das dann ignorieren, dann haben sie auf jeden Fall ein grobes Verschulden an der Unkenntnis der Rechtslage, sodass sie sämtliche Kosten oder Nachteile, die aufgrund solcher falschen Trendwerk-Bescheide entstehen, natürlich schadenersatzrechtlich dafür zu haften haben die Republik Österreich - als Träger der Amtshaftungen.

Zwischenfrage - Aber nur bei grober Fahrlässigkeit?

RA: Ja, bei grober Fahrlässigkeit. Das ist ja auch im Amtshaftungsrecht, hab' ich auch schon versucht zu bekämpfen, normalerweise haften Menschen bei leichter Fahrlässigkeit schon. Körperverletzung z.B. oder sonstige Dinge; da haftet man schon bei leichter Fahrlässigkeit. Die Justiz sagt, also die Amtshaftungsgerichte, als Sondergerichte, sagen "ja, für Rechtsirrtümer haftet man erst bei grober Fahrlässigkeit". Das ist zwar willkürlich und an sich nicht richtig. Das ist auch nicht wirklich begründet, warum, aber es könnte ja die Justiz selber betreffen. Und, wir sind natürlich nicht unser eigener Feind, die Justiz; und in den Genuss kommen natürlich auch die Verwaltungsbehörden. Es ist immer leichter eine Verwaltungsamtshaftung, als eine Justizamtshaftung. Wenn ein Richter einen Fehler macht, der durchaus grob fahrlässig ist, entscheiden halt wieder Richterkollegen. Und das sind halt offenbar unüberwindbare innere Hemmnisse, dass da halt nichts sein kann.

Zwischenfrage - Können Sie bitte darauf eingehen - wir versuchen ja sehr viele Leute dazu zu bewegen, den Schaden, der ihnen verursacht wurde, durch Mobbing seitens des AMS, oder Vorenthaltung der Existenzmittel. Das Sie die Leute dazu bewegen, dass sie dann Amtshaftungsklagen einzureichen. Wie macht man das? Jetzt haben wir schon eine größere Anzahl von Leuten, die das tun möchten.

RA: Nach dem Amtshaftungsgesetz können nur Schadenersatzansprüche in Geld geltend gemacht werden. Also, man kann beispielsweise Organwalter oder Behörden nicht klagen, weil sie kreditschädigende Äußerungen machen über jemanden. Also, solche Schadenersatzklagen gibt es nicht. Das war Ausnahme in der österreichischen Rechsordnung. Also, wenn ein Beamter jemanden beschimpft, oder sagt "das ist ein Gauner", dann bleibt das soweit ohne Sanktion. Man kann keine Klage einbringen, man kann das nicht einmal bescheidmäßig bekämpfen. Das sind Dinge, das ist ein Rechtsschutzdefizit in der österreichischen Rechtsordnung

Zwischenfrage - Eine Zivilrechtsklage kann ich einbringen?

RA: Nein, können Sie nicht einbringen. Gegen jede Privatperson kann ich das machen.Wenn ein Beamter sagt "Sie sind ein Gauner, Sie haben einen Konkurs gebaut" das stimmt nicht. Das sagt er als Beamter, nicht als Privatperson, irgendwie im dienstlichen Zusammenhang, dann können Sie nicht den Beamten direkt klagen, sondern nur den Rechtsträger.

Zwischenfrage - Aber ich kann ihm sagen "wennst dienstfrei hast, hau' ich dir eine in die Goschn, freu dich, wennst das Amt verlasst?"

RA: Jetzt auf das AMS umgelegt: Den Beamten kann man nicht direkt klagen, weil der rechtswidrige Einstellung des Arbeitslosengeldes verfügt hat. Es kann ihn dann treffen über das Organhaftpflichtgesetz. Also wenn der Bürger, jetzt beispielsweise eine Amtshaftungsklage einbringt, und er kriegt recht, z.B. wegen so Trendwerk-Bescheid, das ist ausjudiziert, und die machen das trotzdem. Da kann dann die Republik Österreich, die Finanzprokuratur geht dann her - ein Fall der Beamten in Salzburg, die haben einseitige Erhebungen durchgeführt, sodass ein Unschuldiger als Mörder eingesperrt wurde und glaub ich, 15 Jahre gesessen ist, und da ist die Republik Österreich hergegangen und hat dann Ansprüche nach dem Organhaftpflichtgesetz geltend gemacht gegen die einzelnen Beamten. Also, die Republik Österreich kann sich beim einzelnen Beamten dann regressieren, wenn ihm ein grobes Verschulden trifft. Da hat sich die Polizei aufgeregt, wie unmenschlich das sei, dass man da gegen den armen einzelnen Beamten vorgeht, der da schlecht ermittelt hat.

Das kann dann Ihren Betreuer bzw. den oder die da Bescheid erlassen haben, treffen und deswegen leisten die Arbeitsloseninitiativen da auch Aufklärungsarbeit, wir informieren das Arbeitsamt, bzw. auch bis hinauf zum Buchinger, die Arbeitsmarktverwaltung über die Rechtslage und Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes.

Wir sind ja wirklich servicefreundlich. Aber ganz uneigennützig tun wir das nicht. Um eben da letztendlich eine Situation herzustellen, dass da auch jemand grad zustehen hat. Und wenn die das dann spüren, dann werden sie auch Ihnen dann anders gegenübertreten. Also, dass sind meine Vorstellungen, deswegen sag' ich, wir brauchen fünf oder zehn Jahre, bis wir da einmal eine Rechtslage haben. Im Fremdenrecht da gibt's Amtshaftungsklagen Sonderzahl. Und das ist mittlerweile auch schon gut eingefahren, also, ich sag', die Schiene. Meine Vorstellung ist, dass wir das auch im Arbeitslosenrechtsbereich auf Schiene kriegen; dass wir eine Situation schaffen, dass die anfangen müssen, zu überlegen. Weil es in ihrem eigenen Interesse ist, sich ein bissl den Kopf zu zerbrechen und richtige Bescheide zu machen.

Schaden in Geld - also es kann nur in Geld beziffert werden - beispielsweise: also, Extremfall ist: Arbeitslosengeld ausgefallen, Mietzinsrückstand. Der Vermieter geht her und bringt eine Klage ein, klagt den Mietzinsrückstand ein und bringt vielleicht sogar noch eine Räumungsklage. Da sind dann die ganzen Prozess- und Verfahrenskosten Schadenersatzansprüche, wenn da rechtswidrig Arbeitslosengeld entzogen wurde. Da muss man natürlich alles genau auflisten, was da an Nachteilen entstanden ist.

Also, was man da braucht, um Amtshaftungsklage einzubringen ist: Sie müssen da die ganze Korrespondenz, Portokosten, Briefpapier (ja des ist, je nachdem, kost auch etwas) und auch beispielsweise in Verkehrsunfallsachen ist es mittlerweile Gang und Gebe, dass man so pauschalierte - Generalunkosten nennt man das - Wege zum Anwalt, zu den Ärzten, und die ganzen Rennereien, die man hat, mit einem Betrag von € 30,-- bis € 50,--/60,-- geltend machen kann. Also, was man Telefonate und diese Dinge, Telefonkosten und all das auflisten. Die Telefonate, die man geführt hat, um den Menschen beim AMS doch dazu zu bringen, rechtskonform zu entscheiden, und dies und das. Das muss alles nachvollziehbar sein oder man hat zu einem, weil man die Miete nicht mehr finanzieren hat können, hat man zu einem sogenannten "Saugerl" gehen müssen, weil von der Bank kriegt man keinen Kredit mehr, nur die so genannten Saugerln geben einem einen Kredit. Die haben Zinsen drauf von 16 oder 18 %; da hat man dann einen Zinsendifferenzschaden. Man hat das Konto, man hat sonst vielleicht schon einen Kredit laufen oder Überziehung, da hat man noch mehr Zinsen zu bezahlen, also höhere Zinsen, als man sonst von der Bank bekommt.

Das sind alles Schäden, die man natürlich beziffern muss und dann am Amtshaftungsweg einklagen muss. Oder, wenn Sie diese Mobbing-Geschichte, gehen wir auf die Mobbing-Sachen ein. Schmerzengeld für psychische Beeinträchtigungen gibt es nur dann, wenn eine psychische Erkrankung ausgelöst wurde durch ein Mobbing.

Wir haben jetzt die ersten Sachen, wo wir das hoffentlich auch belegen werden können, von ärztlicher Seite, wo die Ärzte dann kooperieren. Also, dass ist natürlich nicht ganz einfach. Diese ganzen psychischen Nöte. Leute, die vielleicht schon aus anderen Gründen psychische Probleme haben und in ärztlicher Betreuung sind, denen dann das Arbeitslosengeld entzogen wird oder die in rechtswidrige Maßnahmen geschickt werden und dort immense Nöte haben, einfach ein Stress, wie man das so sagt, der einem auf den Geist geht, auch so plakativ gesagt, der dann beispielsweise zusätzliche Psychotherapiesitzungen erforderlich macht. Also, da muss der Psychotherapeut sagen "jetzt sind sie in einer schlechten Verfassung, statt eines 3-Wochen-Rhythmus brauchen Sie jetzt nächste Woche eine Sitzung, und noch eine, um das Auszubügeln, was die Ihnen da wieder angetan haben, wie sie Sie sekkiert haben". Das sind dann Mehrkosten, das muss man alles beziffern, also in Euro muss das alles beziffert werden, was da an Aufwand durch diese rechtswidrigen Maßnahmen entstanden ist. Aber man kann nicht hergehen und sagen, der hat mich sekkiert und hat mir einen Stress verursacht, der sich jetzt nicht als psychische Erkrankung niedergeschlagen hat, sondern halt lästig war und ich möchte jetzt Schadenersatz. Also, die österreichische Rechtsordnung ist sehr schmerzengeld-unfreundlich. Nur was im Gesetz vorgesehen ist, gibt es Schmerzengeld oder so genannten ideellen Schadenersatz. Ideeller Schadenersatz für entgangene Urlaubsfreude, weil das Hotel nicht den Vorstellungen entsprochen hat, der Swimmingpool war vergammelt, und dies und das.

Kraft des EU-Rechtes ist das Österreich aufgezwungen worden. Da kommen wir jetzt wieder zurück zum EU-Recht, weil Österreich das nicht akzeptieren wollte. Und jetzt hat es EU-rechtliche Vorgaben gegeben. Da hat's glaub' ich, eh Klagen gegeben gegen Österreich, bzw. Vorlageverfahren an den EUGH und hätt' es dann Verurteilungen gegeben. Also, da kommt das EU-Recht herein und das kann dann schon was bringen.

Zwischenfrage - Aber wenn jetzt die Psyche, also der Psychoterror wirkliche körperliche Beschwerden auslöst, was ja eigentlich nicht so selten ist, und ich das nachweisen kann, dann ist ja de facto wirklich eine Körperverletzung auch unter Umständen in den Raum zu stelle?

RA: Ja, das ist eine Körperverletzung im Sinne des Strafgesetzbuches, auch im Sinne des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches. Was ich da brauche für eine Klage, ist ein entsprechendes medizinisches Privatgutachten oder ein Test. Das muss nachvollziehbar sein, dass das durch ganz bestimmte Umstände, nämlich durch die Belastung durch das AMS, der Zusammenhang, die Kausalität, Ursächlichkeit sagen die Juristen, muss nachgewiesen werden und das braucht man natürlich. Also, da müssen Sie mit Ihren Ärzten reden, und das wird wahrscheinlich eh Gesprächsthema sein, je nachdem, was Hausarzt, oder beim Psychologen oder beim Psychiater, wenn man aus irgendwelchen Gründen ohnehin schon dort ist, oder wenn man wegen des AMS dort hin muss, dann ist das eine Körperverletzung. Wenn das die Ärzte bestätigen, dann ist das natürlich strafrechtlich relevant und dann zivilrechtlich auch. Da kann man dann ein Schmerzengeld verlangen. Aber das muss natürlich medizinisch einwandfrei belegt sein.

Zwischenfrage - Dieser Schaden muss auch beziffert werden, sagen Sie?

RA: Ja, Schmerzengeld. Da gibt's dann die sogenannten Schmerzengeldsätze. Da gibt es eine Rechtspflege, die so ausschaut, bei der klassischen Körperverletzung: Gebrochener Arm - da sagt dann der medizinische Sachverständige, der Armbruch hat 3 Tage starke Schmerzen komprimiert, 10 Tage mittelstarke und 15 Tage leichte Schmerzen zur Folge gehabt. Das ist ein Tagessatzsystem, dass zwar nicht offiziell ist, aber so herangezogen wird, um das zu beziffern. Und diese Beträge "starke Schmerzen" sind ganz unterschiedlich in den österreichischen Gerichtssprengeln.

In Wien haben wir, ich muss weil es echt verwirrend ist, selber immer wieder nachschauen, in welchem Sprengel man was geltend macht. In Wien ist es auch unterschiedlich; geht es zum Oberlandesgericht, oder geht es über Bezirksgericht zum. In dem Fall, Amtshaftungsansprüche sind immer Landesgericht, Oberlandesgericht, OGH. Das heißt, da haben wir für leichte Schmerzen € 100,--, für mittelschwere haben wir € 150,-- und für schwere, aber bitte nicht mitschreiben, ich sag es nur ungefähr, für schwere haben wir jetzt € 200,--. Es sind da noch Unschärfen drinnen, weil immer das Gesamtbild, der Unbill wie es heißt, maßgeblich ist für die Höhe des Schmerzengeldes, das dann vielleicht auf € 4.000,-- oder € 5.000,--, als Hausnummer, lautet, enthalten ist. Bei psychischen Beeinträchtigungen ist die Rechtspflege noch recht zuückhaltend - Sie haben das sicherlich bei der Kaprun-Problematik mitbekommen. Die Verwandten, die da sehr gelitten haben, dass die billig abgespeist werden sollten und letztlich auch dann wurden. Da hat man halt schneller das Geld zählt, dass man Prozesse vermeidet. Also, so schaut das aus. Also, das brauchen Sie jetzt nicht, das wird dann so umgerechnet beim Schmerzengeld. Also, da brauchen wir Auflistungen von allen Ausgaben, die man gehabt hat oder die der Entzug des Arbeitslosengeldes zur Folge hatte. Oder es kommt der Vermieter daher mit einem Mahnschreiben. Er mahnt ein "bezahlen Sie den Mietzins binnen 14 Tagen und die Kosten dieses Schreibens", wenn's vom Rechtsanwalt ist, oder auch von einem Inkassobüro. Die Inkassobüros sind nämlich teurer als die Rechtsanwälte, wenn's eingeschalten werden, was diese Mahnschreiben anlangt und diese gerichtsvorbereitenden Aktivitäten. Dem Vermieter muss man das zahlen, sogar inklusive Inkassospesen, weil ja Verzug vorliegt. Dem kommen Sie nicht aus, da kommt's nicht auf Verschulden an, weil der Vermieter hat den Anspruch darauf, dass er den Mietzins am Ende des Monats auf dem Tisch hat und dass Sie kein Arbeitslosengeld bekommen, dass geht dem Vermieter im Prinzip gar nichts an, oder hat ihn auch gar nicht zu interessieren, bzw. kann im wurscht sein, und Sie müssen dann Inkassobürokosten bezahlen. Inkassobürokosten sind dann schon Schaden, das alles auflisten und immer alle Papiere, alles das nicht im Ärger wegschmeißen oder sagen "ja, ich hab's eh bezahlt, jetzt schmeiß ich es weg". Vielleicht kann man dann doch was draus machen. Im Zweifel solche Papiere und Dokumente aufbewahren. Das zum Schadenersatz und das wird - die Dinge laufen an.

Grad in jenen Fällen, Trendwerk- und diese Phönix-Geschichten, die ausjudiziert sind, wenn Ihnen dort Arbeitslosengeld entzogen wird, ist das tendenziell amtshaftungsträchtig, sagen wir einmal so. Natürlich muss man das im Einzelfall überprüfen; also, verstehen Sie mich auch nicht miss, dass ich jetzt Ihnen sag, da kriegen Sie auf jeden Fall was im Amtshaftungswege. Im Einzelfall muss das immer ganz penibel überprüft werden. Aber die Gundvoraussetzungen sind einmal da.

Zwischenfrage - Wie ist das, wenn man sich einen Anwalt nimmt, um so eine Frage auszufechten. Müssen die dann die Anwaltskosten zahlen, also, wenn das AMS dann den Prozess verliert? Zahlen dann die meine Kosten, meine Anwaltskosten? Im Amtshaftungsprozess? Wenn die im Unrecht sind und der Prozess gewonnen wird vom Anwalt des Arbeitslosen, zahlen dann die die Anwaltskosten, oder nicht?

RA: Wenn ich Verwaltungsgerichtshoferkenntnisse für meinen Mandanten bekomme. Jetzt hab' ich grad so eine Gschicht, da hat das AMS noch brav eingelenkt, haben sie einer Mandantin eine Kursmaßnahme entgegen einen Kurs den die Mandantin wollte, so halb zugesagt den aber nicht bezahlt. Der haben sie noch Arbeitslosengeld entzogen und da bin ich dann mit Amtshaftung nachgegangen, und hab gesagt, die Mandantin ist über den Kurs dann der Eigeninitiative hineingekommen, und da haben die dann gesagt "ja, an sich wird es nicht bezahlt, und vorgesehen ist das nicht, aber weil Ihre Mandantin, wie sie bewiesen hat, über Eigninitiative da wieder ins Berufsleben gefunden hat, bezahlen wir das doch". Da ist nämlich das WIFI hergegangen und hat den Kurs dann schon eingeklagt, es wäre ein WIFI-Kurs gewesen; WIFI hat die Kurskosten eingeklagt. Da haben wir dem WIFI geschrieben, da liegt eine Aktion des AMS Mödling vor und sie mögen ein bissl warten, sollen nicht die Exekution führen, ich bemühe mich anwaltlicherseits und die Kosten meiner anwaltlichen Aktivitäten werden gleich mitverzeichnet. Und da haben sie eingelenkt, da haben sie die Kurve gekratzt. Weil wir da natürlich Amtshaftung angekündigt haben. Also Kurs zuerst zusagen und dann bei Betreuerwechsel sich nicht mehr erinnern. Also, dass sind natü;rlich auch Dinge, die spielt es nicht so, wie man da meint "für uns ist alles unverbindlich".

Auch Zusagen des AMS, man muss die Dinge auch gut belegen, ich empfehle immer, mit einer Vertrauensperson hinzugehen, und die Dinge gleich zu protokollieren. Also, dort einmal Protokolle beantragen und für sich selber Aktenvermerke. Und vielleicht, wenn Sie das eine zeitlang machen, vielleicht steht Ihnen dann auch eine Berufslaufbahn als Beamtin, oder Beamter, der es besser macht, ins Haus. Solche Angebote hat es auch schon gegeben.

Zwischenfrage - Frage zu Kursen, das ist allgemein. Ich bin schon seit einigen Monaten arbeitslos und hab' Schwierigkeiten einen Arbeitsplatz zu finden, wegen dem Alter und weil ich ...für den allgemeinen Arbeitsmarkt. Jetzt hab' ich einen Termin gehabt bei meiner Betreuerin, und die hat mir gesagt "na ja, jetzt sind schon einige Monate vergangen, und ich muss Sie jetzt auf einen Kurs schicken". Ich hab gefragt "was wird bei diesem Kurs geschehen?" "ja, das werden Sie schon sehen". "Ich hab mein ganzes Leben praktisch mit Computern gearbeitet, englisch, französisch, spanisch und italienisch kann ich auch, ich wüsste nicht, was ich da noch tun soll". "Na, na, das müssen Sie machen", und musste noch einige Formulare unterschreiben. Ich hab das in gewisser Weise als Mobbing empfunden, und als schnell über den Tisch-Zieherei. Ich bin noch auch eben in psychiatrischer Behandlung wegen Depressionen, das praktisch durch die Arbeitslosigkeit schon vor einigen Monaten ausgelöst wurde. Wie könnte ich mich da wehren?

RA: Schauen Sie, eben durch diese Mobbing-Aktionen, wenn Sie da wieder zusätzliche medizinische Betreuung brauchen.

Zwischenfrage - Ich hab auch meinen Terminkalender schon voll gehabt mit irgendwelchen Termine, wo es auch um so inoffizielle Bewerbungen geht, Seminare wo man grad die Leute, Berufskollegen trifft, weil Bewerbungen schreiben ist sinnlos in meinem Beruf.

RA: Eben, klassisch diese Bewerbungsschreiben, das ist überhaupt nichts. Ist auch ausjudiziert.

Zwischenfrage - Muss man es machen oder nicht?

RA: Erstens einmal ist es Voraussetzung, dass ein Defizit festgestellt wird. Es muss festgestellt werden, dass ganz konkrete Defizite, weil Schulung, es liegt in der Natur der Sache, dass man da was lernt, oder lernen muss. Und nicht, Dinge die man selber besser weiß, da noch einmal irgendwo unter seinem eigentlichen Niveau, irgendwo vorgetragen bekommt, aufedruckt kriegt, um es so zu sagen.

Zwischenfrage - Also, kann ich es ablehnen?

RA: Ja, das kann abgelehnt werden, natürlich.

Zwischenfrage - Das lauft ja dann unter Vermittlung, man bewirbt sich, man muss wieder rückmelden, wo man sich beworben hat, weil, wenn man das nicht macht, ist das ...

Zwischenmeldung - Ja, aber das kann man dann beeinspruchen.

Zwischenfrage - Ja, aber in diesen sogenannten Kursen wird ja vermittelt?

RA: Der Gipfel des Ganzen ist, dass mir berichtet wurde, dass man im Rahmen einer solchen Schulungsmaßnahme einen Betrieb gründen musste und das Umfeld schaffen und zwar für einen Geschäftsführer eines Sohnes eines Wirtschaftskämmerers, oder der Industriellenvereinigung, der hätte letztlich von dieser Firma profitiert. Und da werden Arbeitslose eingespannt, solche Dinge da zu entwickeln, und das ist natürlich nicht im Sinne des Erfinders. Also das gehört natürlich auch auf der politischen Ebene entsprechend aufgezeigt. Ich weiß jetzt nicht auswendig, was aus dieser Geschichte dann geworden ist. Ich hab' als Anwalt natürlich immer auch das Problem, ich kann nur dort wirken, wo ich einen Mandanten habe. Und ich kann jetzt nicht anfangen, Missstände zu sammeln und dann einfach für die Schublade. Wo dann beim Mandanten das Problem behoben ist, verliere ich das dann aus den Augen, zwangsläufig, was dann daraus geworden ist, aus der Geschichte. Ich glaub, für ihn ist das dann nicht zu Tragen gekommen; aber es würde mich sehr interessieren, wenn Menschen davon betroffen sind, und da eingespannt werden für Firmengründungen des, ich weiß nicht, auch noch über das AMS im Rahmen des Arbeitslosengeldes finanziert und als Schulungsmaßnahme verkleidet. Juristisch ist das nicht ganz einfach. Vom juristischen her wäre es einmal grundsätzlich erforderlich, dass ein Defizit festgestellt wird, das, wenn es behoben wird, die leichtere Vermittelbarkeit oder die leichtere Arbeitsaufnahme ermöglicht. Das ist einmal Grundvoraussetzung. Das ist ja, wenn Sie etwas können, und wenn was aufgefrischt werden muss, wie Computer-Software

Zwischenmeldung - Das können sie immer behaupten

RA: Nein, das können sie nicht immer behaupten. Wenn Sie auf einer alten Computer-Software Dinge machen muss und man selber auf einem neueren gearbeitet hat, dann funktioniert das sicherlich nicht. Wenn man da nicht technisch auf letztem Stand ausgebildet wird. Also, das ist einmal die Grundvoraussetzung. Das muss auch festgestellt werden vom AMS vorher

Zwischenfrage - Wer verifiziert das jetzt, das ist das Problem?

RA: Also, ich hab' jetzt ein Verfahren unterwegs. Da geht es darum, da ist ein Kursangebot und die Meinung des AMS ist so ungefähr: Also, wir haben ein Kursangebot, da müssen wir Leute reinschicken, wir schicken da Leute hinein und die Defizitfeststellung wird dem angepasst, was das Kursangebot ist. Also so kann das Ganze einmal nicht laufen, dass man sagt - also, das ist natürlich Bauernschläue. Wir haben da ein Verfahren unterwegs. Ich kann Ihnen jetzt auch nicht sagen lehnen Sie das ab. Sie können das ablehnen, wie ich immer sagen muss, ich bin kein Richter, im Zweifel muss ich sagen, advokatorische Vorsicht, nicht ablehnen, und gute Miene zu bösem Spiel machen.

Zwischenmeldung - Ich wurde vom AMS mit dem Hinweis, dass es sonst Probleme gibt mit Weiterzahlung von Notstandshilfe an Die Berater zu einem Einzelcoaching verwiesen. Ich hab immer geglaubt, Coaching ist irgendwie eine Motivationsangelegenheit. Ich bin beim dritten Mal dort gesessen, hab nur geheult, der hat mich psychisch fertig gemacht, wirklich total fertig. Ich muss dazu sagen, ich hab eine Erwerbsminderung von 70 %, und er hat gemeint, Sie brauchen ja nur Kräutertee trinken, dann ist eh alles in Ordnung.

RA: Ja, also diese Dinge gehören natürlich auch dokumentiert.

Zwischenmeldung - Gibt es ja

RA: Also auch Dokumentation über diese Stellen. Also ein paar sind jetzt eh schon, zumindest am absteigenden Ast beim AMS. Das dürfte das AMS auch erkannt haben, dass es mit denen nicht mehr so geht. Die Phönixe sind, glaub' ich ziemlich weg vom Fenster. Jobexpress haben auch so dubiose Arbeitsverträge, aber die muss man sich immer anschauen.

Zwischenfrage - Kann man Ihnen so Niederschriften zukommen lassen, von so seltsamen Machenschaften?

Zwischenfrage - Wie kommt man zu Ihnen, wenn man was braucht?>

Ja, ich bin allgemein zugänglich, Telefonnummer, Kanzleiadresse, anrufen, wenn's mich googlen, finden Sie mich, auch irgendwo. Meine Kanzlei ist sehr offen.

Zwischenfrage - Bei Fachkursen, wenn man im gleichen Kurs sitzt, wie der Nachbarkurs z.B. beim WIFI, das eine ist privat bezahlt, das andere ist vom AMS bezahlt, steht dann unten irgendwo "durch Förderung vom AMS"; das ist meiner Meinung nach diskriminierend, das könnte man ja auch irgendwie .. In dem Moment, wo man sich vorstellen geht, und darunter steht das Logo vom AMS...

RA: Aha, sehr guter Hinweis; das verstößt gegen das Datenschutzgesetz.

Zwischenfrage - Am Zeugnis, auf der Kursbestätigung steht unten "gefördert vom AMS"

RA: Sehen Sie, das ist Datenschutz, kleiner Ausflug ins Datenschutzgesetz

Zwischenmeldung - Das ist übrigens der SPÖ bekannt, das habe ich nämlich von einem SPÖ-Mitglied. Das ist auch den politischen Parteien bekannt. Diese Information habe ich von einem aktiven SPÖ-Mitglied...

RA: Also wegen Datenschutz, oder wie?

Zwischenmeldung - Das mit dem Zeugnis

RA: Dass das datenschutzrechtlich bedenklich ist oder unzulässig ist.

Zwischenfrage - Bezüglich dem Datenschutz hätte ich noch eine Frage. Weil das die Dame vorhin auch gesagt hat, wegen dem BBRZ. Ich habe mir jetzt die Homepage angeschaut, wo es also darum geht, von Medizinern, Psychologen, wie auch immer, untersucht zu werden, wo ich der Ansicht bin, dass das nur dazu dient, um zu Informationen zu gelangen seitens des AMS, die man so auf normalem Wege durch Datenschutzgründe oder Sonstiges gar nicht erhalten würde. Weil medizinische Befunde kann man ja auch von Ärzten beibringen, zu denen man selber ein Vertrauensverhältnis hat und nicht dort einfach von dubiosen, weil ich da auch gesehen habe, Sie haben da eine Eintragung auf dem Bildschirm da, von dubiosen Ärzten dann, welche Qualifikation die dann auch immer haben, dort untersucht zu werden?

Zwischenfrage - Muss man das auch sagen, was die dort fragen?

RA: Ja, das BBRZ. Das hat so eine Mehrfachfunktion; teilweise, was ich festgestellt habe, ist das BBRZ so eine Institution, die letztlich die Unfähigkeit am Erwerbsleben teilzunehmen feststellen soll, auch mit diesen medizinischen Screenings.

Zwischenfrage - Ja, aber das Gesetz der Arbeitslosen, das Arbeits- und Sozialversicherungsgesetz spricht bei einer Berufsunfähigkeit von weniger als 50 % der geistigen und/oder körperlichen Fähigkeiten eines anderen Menschen im gesunden Zustand und gleichen Alters. Mich will man jetzt eben auf dieses BBRZ schicken.

RA: Grundsätzlich ist es einmal so: §9 und 10 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes bzw. das Arbeitslosenversicherungsgesetz lässt schon zu, dass, wenn Indizien dafür da sind, dass jemand überhaupt nicht mehr arbeiten kann, das festgestellt wird. Da muss man an solchen Feststellungen auch teilnehmen. Auf der anderen Seite gibt es mittlerweile recht ausgeklügelte Vorgangsweisen. Also, dass man Leute, die eben aus irgendwelchen Kursen kommen, wo sie sich nicht - wie heißt das? - "einordnen", "unangepasstes Verhalten zeigen". In Salzburg ist mir das untergekommen - dass die dann zur Leiter-Stellvertretung des AMS geladen wurden, zu einem Gespräch. Und zu diesem Gespräch ist ein Psychiater beigezogen worden.

Zwischenfrage - Ohne Kenntnis des Klienten?

RA: Das sieht man sonst nur in ganz schlimmen Fernsehfilmen; über die bin ich dann ganz besonders empört, dass Leute da so hinterrücks psychiatriert werden oder werden sollten, um sie da eben rauszumanövrieren. Es ist ganz unberechtigt, also diese Methode ist natürlich verwerflich. Da brauchen wir gar nicht drüber diskutieren. Aber wenn jemand gesundheitlich nicht in der Lage ist, eine Beschäftigung aufzunehmen und dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen, dann ist es durchaus zweckmäßig, dass das AMS das macht in der Prozedur, weil ich hab' früher immer kritisiert und kritisier' es nach wie vor, dass das AMS die Leute in ein Invaliditätspensionsverfahren hineingeschickt hat. Dann haben sie einen Pensionsantrag gestellt, die Prozedur beim Sozialgericht durchgemacht. Man hat gesagt, irgendwie haben die Leute sich dann doch auf eine Pensionierung eingestellt, weil das AMS sie hingeschickt hat und im Verfahren vor dem Sozialgericht ist nichts herausgekommen. Eben durch die Gutachter, wie wir sie einleitend da schon besprochen haben. Und dann sind sie wieder zurück geschupft worden. Und das Ganze war natürlich auch oder ist auch sehr frustrierend und führt nur zu Verfahren. Es wäre an sich im Arbeitslosenversicherungsgesetz vorgesehen, dass von Seiten des AMS eben über diese medizinische Abklärung bindend für die Sozialversicherung festgestellt wird, dass jemand berufsunfähig ist. Dann braucht man nicht diese Pensionierungsprozedur durchgehen vom AMS, mit einem Verfahren, dass unter Umständen jahrelang dauert und wo dann Sachverständige sagen "ja, also Sie können".

Zuletzt hab ich so einen Genossen beim Sozialgericht - die Mandantin war in der Feinmotorik aufgrund einer Verletzung des Armes beeinträchtigt und konnte schwer kochen, Knöpfe zumachen, usw. beim Ankleiden hat sie die Probleme damit, wo sie die eine Hand braucht, ich weiß nicht, die rechte oder die linke - dann ist der Sachverständige dahergekommen und hat gesagt: "Ja, also erstens einmal, die Hundebetreuung" - also, das hat der Richter auch gesagt - "da muss man für den Hund auch Futter schneiden, aber auch für sich selbst muss man Gemüse schneiden", und da sagt er "ja, da brauchen's, da können Sie sich irgendwelcher Schneidegeräte bedienen, Zwiebel schneiden mit Zyliss", hat dann verschiedene Tipps gegeben und auch, was die Stiefel anzukleiden anlangt, dass hat er überhaupt abgestritten, dass das schwer ist, dass man den Schaft raufziehen muss. Letztlich hat sie Medikamente teilen müssen in kleinere Portionen, und mit dem Messer ist das nicht gegangen. Da hat er gesagt "ja, dass können wir mit einem Nagelzwicker machen". Und wie überhaupt der Sachverständige, der Experte für Nagelzwicker-Einsatz war, hat er gesagt "na ja, maniküren und pediküren mit Nagelzwicker". Für irgendeine dritte Geschichte hat er auch noch den Nagelzwicker als Patentlösung parat gehabt, und das ist natürlich geradezu eine Verhöhnung von Menschen. Ich kenn' diese Verfahren und es ist wirklich so erniedrigend, diese Verfahren vor dem ASG. Da kommen's vom AMS- ins ASG-Verfahren vom Regen in die Traufe.

Zwischenfrage - Wie kann man sich dagegen wehren?

RA: Gar nicht, letztlich nämlich noch schwerer als vor dem AMS aufgrund der Probleme, die ich eingangs mit dem Sachverständigen geschildert habe, weil deren Meinung wird einfach abgesegnet und vom Gericht übernommen - unkritisch. Und dann können's letztlich, wenn der Sachverständige irgendetwas falsch gemacht hat, dann können Sie den Sachverständigen klagen. Also, wie gesagt, der eine, den ich geschildert hab, ich weiß nicht, ob sie da war, der psychiatrisches Falschgutachten gemacht hat und Arbeitsfähigkeit festgestellt hat, die aber nicht mehr gegeben war, nach zwei Gutachten namhaftester Persönlichkeiten, Universitätsprofessoren, und der eine war ok, war irgendein, also außer seiner Tätigkeit beim ASG hat der, glaub' ich, nichts Maßgebliches gemacht in seiner beruflichen Karriere. Aber maßgeblich leider im negativen Sinne.

Zwischenfrage - Was ich weiß, das AMS unterhält ja eigene Amtsärzte, stimmt das?

RA: Weiß ich jetzt nicht, ob das eigene Amtsärzte sind.

Zwischenfrage - Wenn das so wäre, und die schicken mich zu einem eigenen Amtsarzt und der Amtsarzt empfiehlt aufgrund der Vorsprache einen Antrag zu stellen auf Berufsunfähigkeitspension oder die Berater. Dann schicken sie ihm zur Pensionsversicherungsanstalt, und man macht das ganze Prozedere durch, und man wird dann beim ASG abgewiesen, mit diesem Ansuchen, dann gilt man ja quasi als arbeitsfähig. Aber zuvor der Amtsarzt hat Arbeitsunfähigkeit, oder anempfohlen, einen Antrag zu stellen auf Feststellung der Arbeitsunfähigkeit. Wie ist das dann?

RA: Das muss er feststellen! Wenn das seitens des AMS festgestellt wird, dann ist das bindend für die Sozialversicherung.

Zwischenfrage - Ja, aber was ist, wenn der bestellte Sachverständige dann sagt vor dem Prozess beim ASG "er ist arbeitsfähig" und der Amtsarzt stellt sofort fest, der ist arbeitsunfähig, dann wird er ja wieder zurückverwiesen als Arbeitsloser und Arbeitsfähiger ans AMS?

RA: Ja, richtig.

Zwischenfrage - Da gibt's auch noch die dritte Möglichkeit, dass man zur Sozialhilfe geschickt wird, und das ist nämlich die Selektion.

Zwischenmeldung - Dass man, sagen wir, nicht mehr arbeitsfähig ist für's AMS, weil da fällt das weg die Arbeitsfähigkeit und man wird in die Sozialhilfe abgedrängt.

RA: Eben, deswegen sollte man durchaus schauen, dass man vom AMS die Feststellung bekommt, dass man arbeitsunfähig ist. Dann muss die Pensionsversicherung das schlucken. Dann gibt's das ASG-Verfahren nicht. Also, die könnten das, warum die das nicht machen, ist mir eigentlich nicht

Zwischenmeldung - Man müsste, wenn man mit dem BBRZ in Kontakt tritt, quasi auch gleichzeitig einen Antrag auf Invaliditätspension stellen, logischerweise. Weil die sollen feststellen die Arbeitsfähigkeit und dass das Pensionsverfahren schon rennt, weil sonst ist man in der Zwischenzeit zwischen erwarteter Pensionsgewährung und nicht mehr Arbeitsfä;higkeit beim AMS quasi in der Preduje, dass man für die Zeit kein Geld kriegt. Also, quasi, diese Aussteuerungsgschicht, bis die Pension zuerkannt wird.

Zwischenfrage - Eine andere Frage noch zur Organhaftungsklage: gilt das auch für Vertragsbedienstete?

RA: Ja, natürlich.

Zwischenfrage - Das mit dem BBRZ, mit dem Datenschutz, mit den datenschutzrechtlichen Fragen, das haben wir jetzt überhaupt nicht.

RA: Nein, Sie brauchen keine Zustimmung geben.

Zwischenfrage - Und dann können die nichts machen?

RA: Dann dürfen sie es nicht weitergeben.

Zwischenfrage - Und wenn man dann getestet wird, hat man dann das Recht, die Daten zu kriegen, oder kriegt die nur das AMS?

RA: Ja, selbstverständlich. Das kriegen Sie nicht raus?

Zwischenmeldung - Die sagen, dass bekommt nur das AMS!

RA: Nein, da müsste man schauen. BBRZ ist ja privatrechtlich; müsste man die privatrechtlichen Schritte nach dem Datenschutzgesetz machen. Auskunftsantrag unter Umständen herausklagen. Da müssen wir - bei Privatpersonen und Firmen - seine datenschutzrechtlichen Ansprüche eben im Klageweg geltend machen. Ansonsten Datenschutzkommission einschalten. Also, dass müsste man vielleicht speziell einmal besprechen, als Problemstellung.

Zwischenfrage - Ich hätte noch, ich arbeite in einem Spital, in einem Primariat und erlebe es also, dass das BBRZ Anfragen stellt ans Spital, und Befunde, und Krankengeschichten und OP-Berichte verlangt. Wie schaut's da aus?

RA: Darf's nur mit dem Einverständnis des Betroffenen. Achtung: Also Krankenhäuser dürfen nicht einfach irgend jemand Auskünfte erteilen.

Zwischenmeldung - Also, unser Arzt hat eh keine Auskunft gegeben, aber viele machen es halt.

RA: Na, dann hat's es mit dem Datenschutz. Fragen die auch bei Hausärzten an?

Zwischenmeldung - Die fragen bei der Krankenkasse an. Man unterschreibt, dass sie die Krankengeschichten ausheben dürfen.

RA: Das können Sie aber jederzeit widerrufen. Also, Sie können eine Ermächtigung, die Sie jemanden geben, datenschutzrechtlich geschützte Daten abzufragen, jederzeit widerrufen, oder auch weiterzugeben. Also, das können Sie jederzeit widerrufen.

Zwischenfrage - Die Arbeitslosen werden jetzt immer älter, das heißt, es gibt immer mehr solcher Verfahren, hat man da statistische Daten aufgehoben, wie viele Anträge da gestellt und abgelehnt werden, oder gibt es eine Möglichkeit, das herauszufinden? Statistik vom ASG, oder so.

RA: Nein, es gibt Statistiken im Internet. Ich hab jetzt grad für eine Beschwerde das Problem der Altersarbeitslosigkeit aufgearbeitet und da gibt's sehr viel im Internet, sehr gute Quellen. Vom AMS selber, also, da brauchen Sie nur das Internet durchforsten, da gibt's recht gute Informationen, die auch leicht zugänglich sind. Stichwort: Altersarbeitslosigkeit, oder so.

Zwischenfrage - Aber jetzt beim AMS: kann man das selber initiieren wegen der Berufsunfähigkeit, oder muss das von einem Betreuer ausgehen?

RA: Also gut, wenn Sie ein ärztliches Attest von einem Hausarzt bringen oder von einem Arzt, der Sie betreut, dann ist das immer schon so eine Geschichte für's AMS, hoppla, da müssen wir aufpassen, für den Betreuer "den können wir nicht überall hin vermitteln". Je nachdem, wie stark da diese medizinischen Grundlagen sind, dass der Mensch schon berufsunfähig ist, je nachdem, wird dann eine Prozedur beim AMS in Gang gesetzt.

Zwischenfrage - Aber selbst, kann man?

RA: Ja natürlich, können Sie schon

Zwischenmeldung - Nein, ich mein' die G'schicht mit dem AMS jetzt.

RA: Man könnte einen Feststellungsbescheid beantragen.

Zwischenfrage - Über die Arbeitsfähigkeit vom AMS?

RA: Ich mein, Sie können von sich aus die ärztliche Untersuchung beantragen.

Zwischenfrage - Das meine ich, ob es das gibt?

RA: Aber damit manövrieren Sie sich natürlich selber aus dem Arbeitslosenversicherungsrecht hinaus, letztlich. Sie können einen Beweisantrag stellen, sagen "ich bin berufsunfähig, ich kann nimmer, ich hab dies und das, der Hausarzt bestätigt das, der Psychiater, der Orthopäde - und Sie beantragen selber noch ein Gutachten innerhalb des Verfahrens.

Zwischenfrage - Ich hab so ein Verfahren gehabt bei 50 % Behinderung und das ist praktisch im Gerichtssaal, haben mir die erklärt, dass ich eh vollkommen intakt bin.

RA: beim ASG

Zwischenfrage - Bei meinem normalen Beruf, ich bin EDV-Administrator gewesen an der Universitätsklinik und ich hab natürlich schon sehr viel besonderes Spezialwissen. Nur dieser Beruf ist dermaßen anstrengend. Das ist wie ein Schwerarbeiterberuf in einer Künette. Das glaubt natürlich keiner. Und die Richter waren vollkommen uneinsichtig. Ich hab gesagt, ich kann diesen Job einfach nicht durchführen. Ich meine, meine Arbeit war für 20 Stunden

RA: Das ist ein Gutachterproblem.

Zwischenmeldung - Diese Sperre, wo der Bescheid, erst zwei Monate später kommt, haben Sie das vorher behandelt? Das ist rechtswidrig haben Sie gesagt. Bemühen Sie sich jetzt darum, dass diese Verfahren jetzt anders laufen. Bei mir war es auch so; ich bin auch erst nach einigen Wochen draufgekommen, und ich habe dann Berufung eingelegt, und Geld kriegt hab' ich erst drei Monate später. Aber Sie haben ja festgestellt, dass ist rechtswidrig, weil, man bekommt überhaupt keine Verständigung.

RA: Ja, Sie müssen gleich, wenn Ihnen das Geld abgeht, einen Bescheid beantragen.

Zwischenmeldung - Es geht jetzt darum, ob Sie jetzt versuchen, dass das prinzipiell geändert wird.

RA: Als Anwalt bin ich nur im Einzelfall tätig. Und über meine Einzelfallvertretungen ändern sich auch Miss- oder Umstände. Aber ich kann jetzt nicht hergehen und sagen "ich bin ja nicht der Bundespräsident oder wer, und selbst der könnte es nicht" wenn er beim AMS anruft und sagt "tut nicht mehr Trendwerk beschäftigen oder tut einen Bescheid erlassen".

Zwischenfrage - Ja, aber es kommt jetzt der Herr Gusenbauer, der wird dann alles verstehen, oder?

RA: Um einem Missverständnis vorzubeugen. Ich ändere nur etwas über die Vertretung von Menschen. Und je erfolgreicher wir, je mehr wir da eben über Einzelfälle, die wir in unserem Sinne entschieden bekommen, zustande bringen, desto mehr können wir dann global verändern. Deswegen sag' ich, beantragen Sie Bescheide, gleich am Anfang. Immer gleich am Anfang, das können Sie machen.

Dass die Leute fünf nach zwölf daherkommen und eben Dinge nicht beherzigen, die man ihnen sagt: Weil es wird - ich mein', "mir wird ja das nicht passieren, dass ein Arbeitslosengeld entzogen wird" - man hört's zwar rundherum.

Es gibt eine indische Weisheit - es ist nicht nur eine indische Weisheit: "Der Mensch sieht laufend alle möglichen Menschen um sich sterben, aber dass er sterben könnte, dass glaubt er nicht". Er glaubt an seine eigene Unsterblichkeit. Obwohl er alle rundherum sterben sieht, nur wenn er selber betroffen ist, dann glaubt er es. Also, das ist leider auch da in diesem Bereich ein Phänomen.

Zwischenfrage - Kurze Frage zum Outsourcing, man versucht vom AMS - Vermittlung von Tätigkeit, damit mein' ich z.B. Manpower. Wie verhält es sich da? Ist das legitim?

RA: Das ist nicht legitim. Zu vermitteln hat das AMS, und das hat nicht zu Vermittlern zu vermitteln. Das ist gar nichts.

Zwischenmeldung - Ich soll mich vorstellen, bei Manpower soll ich anrufen, steht nicht was für ein Job, sondern nur Manpower kontaktieren. Das ist ja kein Jobangebot.

Zwischenruf - Noch dazu, die schon etliche Verfahren rennen haben wegen Nichtbezahlung von Bezügen und solchen Sachen.

RA: Ja, also, wenn Sie solche Dinge sammeln: das ist ein schlechter Arbeitgeber, eben aus diesen Gründen, gibt's zahlreiche Verfahren. Das ist alles für die Zumutbarkeit von Bedeutung.

Sagen's Sie's den Leuten, sagen Sie ihnen, sie sollen sofort einen Bescheid beantragen.

DANKE UND ENDE