Beim Verfassungsgerichtshof werden Beschwerden abgelehnt, weil Anti-Armutsarbeit kein Sensorium findet - restriktive Richter.
Beim Europäischen Menschengerichtshof in Strassburg mittels Lobbying Popularbeschwerderecht > Gesetzesprüfungsrecht.
Die aufschiebenden Wirkung wird deshalb nicht gewährt, weil dem VWGH die Armutsgrenze nicht bekannt ist. Empfehlung: Immer Feststellungsbescheid verlangen! Wenn nach 6 Monaten noch nichts daherkommt, dann einen Devolutionsantrag stellen! Bei einer Sperre: Innerhalb von 3 Tagen!
Ein Erlass hat Verordnungscharakter (Forderung der Unterhaltsklage, - Wo ist die Verordnung?) Verordnungen sind öffentlich zugänglich, Bundesgesetzblatt Teil 2.
§ 49 Kontrollmeldungen müssen auf der Amtstafel kundgemacht werden/sein! Kontrolltermin nach § 49 heißt Eintrag in die Kontrollmeldekarte.
Artikel 6 EMRK: Kein Kontrollmeldetermin für PensionsvorschußbezieherInnen.
Art. 13: Recht auf wirksame Verfahren, Recht auf aufschiebende Wirkung (AVG Art. 11 Abweichende Regelung)- Landesgeschäftsstelle muß entscheiden. Eigenständiges Recht auf aufschiebende Wirkung, das Recht auf rechtsrichtige Entscheidungen! Der VfGH kann sich da nicht seiner Kompetenz entziehen, die Verfassung zu kontrollieren.
Dauer der Berufung ist 3-4 Wochen, am Besten nach 14 Tagen nachfragen: "Ist der Akt schon vorgelegt?" In der Berufung angeben, was Amtshaftrungsansprüche beinhalten: Wohnung verlieren, usw. und Schadenersatzansprüche.
AVG
§ 7 Befangenheit von Organen
§ 9 Rechts- und Handlungsfähigkeit
§ 10 Vertreter: schriftlich oder zu Protokoll geben, Rechtsmittel und Fristgebundenes immer schriftlich!
§ 13 Anbringen (mündlich nur für die Zeit des Parteienverkehrs) Wann? Schriftlich während der Amtsstunden "Ich behalte mir eine schriftliche Stellungnahme vor".
§ 13a Rechtsbelehrung - Amtshaftung OHG
§ 14 Niederschriften - Das Recht auf Durchsicht und Verlesung, sowie das Recht auf Ausfolgerung oder Zustellung!
§ 15 Beweiskraft von Niederschriften - sofern nicht Einwendungen erhoben werden, sind sie als Beweis gültig!
§ 17 Aktenseinsicht - selbst anfertigen, Kopien machen lassen. Bei Verweigerung (ist gut für's Verfahren) am besten per protokollarischer Niederschrift!
§ 19 Parteiengehör - Rechtliches Gehör und Stellungnahme, Zeugen beantragen, etc., gilt bei Vorstellungsgesprächen bei PersonalüberlasserInnen/SÖBs (Verletzung der Anleitungspflicht, AVG § 45)
§ 45 AVG, Abs. 3: Recht auf Gehör und Stellungnahme: Kündigung des Dienstnehmers nicht freiwillig, z.B. bei Mobbing, Bossing, Dienstverhältnis wurde nicht freiwillig, sondern aufgrund von … gelöst. Beweismittel, ich beantrage die mündliche und niederschriftliche Beweismittelaufnahme Zeugen anführen. Verfahrens-Grundrecht für Partei: rechtl. Gehör und Parteienstellung. Zeugen beantragen. Dienstgeber als Zeugen unter Wahrheitspflicht einvernehmen, nicht als Wischiwaschi. Falls AMS Instanz nicht entsprechend handelt, beim VwGH nochmals Zeugen vorladen lassen, z.B., Dienstgeber als Denunziant.
§ 46 AVG - Keine Beschränkung als Beweismittel.
§ 10 Vermutung der Sinnhaftigkeit der Kurse, fälschlicherweise offenkundige Tatsachen annehmen, Themenverbot als Beweis (Sinnhaftigkleit der Kurse), Zeugen beantragen, Sachverständige: ..."beantrage ich die Hinzuziehung eines Sachverständigen" Der Nachweis der Defizite der Kurse, Qualitätsdefizite der Kurse an sich aufzeigen, gehört alles dokumentiert!
AlVG § 17 - Bei Anspruch auf Arbeitslosengeld - zuständige Geschäftsstelle beachten, nicht Bundesländer übergreifend!
Sozialarbeit ist nicht verordnebar - Beauftragung eines privaten Arbeitsvermittlers ist unzulässig, Delegierung staatlicher Aufgaben unsachlich, siehe VWGH-Entscheide. Den Einzelfall darlegen, warum Transitarbeitsplatz unzumutbar ist.
Artikel 1., 1. Zusatzprotokoll, Art 6 EMRK: Eigentumsrecht ist wichtig
EMRK hat positiv entschieden, VfGH nicht (ausländischer NH-Bezieher).
NH ist eine Versicherungsleistung und fällt daher unter Eigentumsrecht wie auch private Versicherungsleistungen.
Zu: Keine Indexanpassung, zur Ausgleichszulage, aber auch NH, z.B. (in Bezug auf Eigentum): Diverse Verfahren laufen in Strassburg.
EMRK Art. 4 regelt u.a. „civil right“, darunter fällt Arbeitslose und NH, AMS ist kein Gericht, Notlösung: VwGH, verhandelt öffentlich, mündlich (Bescheid notwendig)
Daten: Beschwerde an Datenschutzkommission (6 Monate).
VfGH > EMRK wegen Verletzung der Privatsphäre
ad aufsuchende Vermittlung: VwGH Urteil, dass dies nicht zulässig ist (Arbeitslose sind keine Leibeigenen) > Verletzung des Privat- und Familienlebens und bleiben es auch: Menschenrechts- und Verfassungswidrig!!!
Laut Art. 3 EMRK darf niemand der Folter, unmenschlicher Behandlung oder erniedrigender Behandlung unterworfen werden. Art. 4 EMRK – Verbot der Sklaverei, Leibeigenschaft, Verbot der Zwangsarbeit.
Arbeitsplatz/Maßnahme: Mischkonstrukte sind unzulässig, siehe auch VWGH-Erkenntnis vom 19.9.2007/2006/08/252.
Bewerbungen: Zugewiesene Person muß dem Anforderungsprofil entsprechen - Wenn bei einer Zuweisung zu einer Arbeitsstelle das Profil nicht stimmt, ist die Zumutbarkeit nicht gegeben.
Den Ablauf eines Vorstellungsgespräches unbedingt protokollarisch festhalten und im Verwaltungsverfahren unbedingt äußern!
Zur Datenweitergabe: Beschwerde an die Datenschutzkommission (Dauer - 6 Monate), Bescheid für VfGH.
Zu Getrennt Lebenden: Seit neuestem wird von getrennt Lebenden NotstandshilfebezieherInnen vom AMS eine Unterhaltsklage verlangt – dies ist GESETZESWIDRIG!
Zum gemeinsamen Haushalt/Wohngemeinschaft kontra Lebensgemeinschaft: "Zum Beweise dafür, daß X und Y getrennt leben, ersuche ich um Durchführung eines Lokalaugenscheins...". Planskizze der Wohnung zeichnen, getrennte Bettstatt und getrennte Gebrauchsgegenstände angeben.
Zur Novelle: Vom VfGH wurden auch schon 2 Verfassungsgesetze aufgehoben. Ob dies im Bereich AlVG-Novelle und –gesetz auch zu erwarten ist, ist nach Einschätzung von Dr. P. fraglich. Die anstehende Novelle zum AlV-Recht ist eine große Problematik mit dem Rechtsstaatprinzip. Es bleibt bei der Vorgehensweise wie bisher. Arbeitswilligkeit "neu" für private Dienstbieter: Unzulässige Delegierung staatlicher Aufgaben, laut Judikatur, wie bisher der VwGH.
Anmerkung: AVG = Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz
Applaus und Ende. |