Wehret den Anfängen
Das Arbeitsmarktservice als Schirmherrschaft der hoheitlichen Verwaltung, Handlanger der Diktatur von „Flexicurity“ und der Sozialminister als Täterschaft für ein geplantes Aushungern von Erwerbsarbeitslosen

„Zur Grundlage für die Feststellung, ob eine Person ‚asozial’ zu bezeichnen ist, wurde die im Erlaß Rmd I. vom 18.7.1940–Ivb-1446/40-1072c (abgedruckt im RMBliV. Nr.30 aus 1940, Abschnitt III, [NSDAP-Rassenpolitisches Amt - Wer ist gesellschaftsunfähig (asozial)?]) enthaltene Definition dieses Begriffs genommen.“ Aus: E-615/42 Bekämpfung der Asozialen, Wien, den 18. Juli 1942. Gemeindeverwaltung des Reichsgaues Wien, Hauptabteilung E-Gesundheitswesen und Volkspflege, An den Oberbürgermeister der Hauptstadt der Bewegung Wohlfahrtsamt, exp 23.7.1942

Solange sich eine Gesellschaft über die kapitalistische Form der Arbeit definiert, wird zu den Mitteln der Definitionsmacht und in der Folge zum gesetzlich festgelegten Arbeitszwang und der Zwangsarbeit gegriffen. Seit Beendigung des 2. Weltkrieges sind Erwerbsarbeitslose und Sozialhilfeempfängerinnen nicht einem derartigen Flexibilisierungszwang in Sachen Arbeitskonditionierung ausgeliefert gewesen.
Nun hat sich über die Novellierung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes und des Arbeitsmarktservicegesetzes die dahinter stehende Absicht herausgeformt, Zwangsarbeit per Dekret einzuführen. Im Regierungsprogramm für die 13. Gesetzgebungsperiode ist vorgesehen, dass die Zumutbarkeitsbestimmung nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz (AlVG) in Sachen AMS–Zuweisungen zugunsten der Privatwirtschaft unter massiver Existenzbedrohung der Erwerbsarbeitslosen ausgetragen werden soll.
Die Tatsache, dass der Erwerbsarbeitsmarkt im Verhältnis zum Arbeitskräftepotential in einem eklatanten Widerspruch zueinander steht, wird durch diese Anlassgesetzgebung weitgehend ignoriert und darüber hinaus wird die Definitionsmacht ausgebaut, die es Behörden und bald auch DienstleisterInnen und Sozialökonomischen Betrieben erleichtern soll, Erwerbsarbeitslose existenziell zu bedrohen, ja diese gar ermächtigt, Existenzen zu zerstören.
In der Arbeitsmarktverwaltung und der ohnehin verschärften Kontrollmechanismen, denen Erwerbsarbeitslose und Sozialhilfebeziehrinnen ausgeliefert sind, wird im vorgegebenen Rahmen des Vermittlungsnotstands weder auf Qualifikation, Ausbildung, Wohnort und Bedürfnisse, auf familiäre Umstände noch auf gesundheitliche Zustände der Arbeit suchenden Menschen Rücksicht genommen. Dies obliegt damit auch weiterhin der Willkür deR einen oder anderN SachbearbeiterIn.
Die weiterhin forcierte Forderung, sich eine Existenzberechtigung im Arbeitsprozess zu den miesesten Arbeits- und Lohnbedingungen zu holen, kann durch Zahl und Verhältnis der Arbeitslosen zu den offenen Stellen leicht widerlegt werden. Anstatt das „Problem mit der Arbeitslosigkeit“ als Interessenskonflikt im Ausbeutungsverhältnis von Kapital und Arbeit wahrzunehmen, wird in der AMS - Praxis den Erwerbsarbeitslosen unterstellt, dass sie schlecht motiviert, minder qualifiziert oder nicht arbeitswillig für den Arbeitsmarkt sind und bedroht diese mit Bezugssperren, beziehungsweise verhängt präventiv Bezugssperren in immer rascherer Abfolge.

Frauen, geht mit Euren FreunInnen aufs AMS - nehmt Eure Kinder mit, lasst Euch nichts gefallen!

Die Zumutbarkeitsbestimmung

Die Arbeitsbedingungen in der Vermittlung durch das AMS, wurden bis 31.12.2007 durch die alte Zumutbarkeitsbestimmung nach §9 im Arbeitslosenversicherungsgesetz (AlVG) reguliert und besagt,
- dass die zugewiesene Arbeitsstelle eine bestimmte Wegzeit
- in Relation zur Arbeitszeit gesetzt
- nicht (2 Std. täglich, bei einem Ganztagsjob) überschreiten darf,
- die vermittelte Arbeit nach Kollektivlohn entgolten werden muss, und
- dass aus dieser Zuweisung kein gesundheitlicher oder sittlicher Schaden für die vermittelte Person an dem zugewiesenen Arbeitsplatz entstehen darf.
Jetzt sieht die Sache anders aus: In Abs. 2 wird der zumutbare Weg von bisher 2 Stunden bei Vollerwerbstätigkeit auf unendlich ausgedehnt, auch bei Teilzeit und für den Fall, „dass besonders günstige Arbeitsbedingungen angeboten werden“, was immer das bedeuten mag. Die Möglichkeit auf eine (Zwangs-)Vermittlung zu Arbeit nach einem allgemeinen geregelten Kollektivvertrag ist bei befristeten Transitarbeitsplätzen und bei Personalleasingfirmen nicht gegeben.
Abs. 7: Der befristete Transitarbeitsplatz gilt in den so genannten „sozialökonomischen Betrieben“ und „gemeinnützigen Beschäftigungsprojekten“ als zumutbar. Diese Einrichtungen sind dem Kreis der „Geschützten Werkstätten“ zuzurechnen - die erforderliche Behinderung wird sich vermutlich im Zuge der Arbeitstherapie zuversichtlich einstellen. Zu diesem Zweck wird eine Behindertenbetreuung angeboten, das sind sachwalterschaftliche Vorkehrungen, oder eine „Bewährungshilfe für Langzeitarbeitslose“ vorgesehen, wie sie in Form der „Aufsuchenden Betreuung“ mit Hausbesuchen und Begleitung beim Bewerbungsgespräch schon praktiziert wurden. Damit dem Erklärungsnotstand, in den das AMS bei solchen Zuweisungen bisher häufig kam, Abhilfe geschaffen wird, braucht die Behörde jetzt nichts mehr anzugeben - der Willkür stehen also Tür und Tor offen!

Der Zwang zur „Verfügbarkeit“ von Frauen mit Kindern für den Arbeitsmarkt und die Betreuungspflicht

„Frauen und mindereinsatzfähige Männer werden nach Entscheid der Asozialenkommission durch das Hauptwohlfahrtsamt zur Einweisung in eine gemeindliche Arbeitsanstalt beantragt. Die Einweisung wird durch das Rechtsamt der Stadt Wien durchgeführt. Sie erfolgt mittels Bescheides auf unbestimmte Dauer.“ (ebenda)

Frauen, fordert Gratis-Kinderbetreuungsplätze!

Als Auftakt zur weiteren Verschärfung der strukturellen Armut soll laut der neuen Zumutbarkeitsbestimmung (§9 Abs. 2) die Kinderbetreuungspflicht von bisher bis zum 12. Lebensjahr des Kindes willkürlich auf bis zum 10. Lebensjahr herabgesetzt werden! Ab diesem Alter werden nochmals 4 Stunden der Betreuung abgezogen. Die „Verfügbarkeit“ einer Mutter für den Arbeitsmarkt ist mit 16 Stunden die Woche festgesetzt und für Mütter mit älteren Kindern bis zum 12. Lebensjahr mit 20 Stunden pro Woche. Dies alles lässt sich nun mal nicht mit den tatsächlichen Betreuungspflichten vereinbaren, zumal flächendeckend auch kein Angebot an leistbaren Kinderbetreuungsplätzen existiert! Für Kinder mit erhöhtem Betreuungsbedarf gilt übrigens auch weiterhin keine Rücksicht. Steht nun eine Kriminalisierungswelle den erwerbslosen Müttern und insbesondere den Alleinerzieherinnen ins Haus???
Für Frauen im ländlichen Raum, wo ein steter Mangel an adäquaten Kinderbetreuungsangeboten, bzw., die schlechte Infrastruktur evident ist, bedeutet diese Novelle einen ständiges Spießrutenlaufen um die Existenz und eventuell landen sie auf der Anklagebank: Männer bezichtigen die Mütter der Unterlassung der Aufsichtspflicht, wenn diese die Auflagen des AMS erfüllen!
Selbst das Bedürfnis nach einer selbst gewählten beruflichen Besserstellung durch höhere Qualifikation wird Frauen von Seiten des AMS durch Nichtanerkennen der Aus- oder Weiterbildung verunmöglicht. Denn während eines Studiums oder einer anderen Ausbildung sollen Frauen nur mehr erschwert mit dem Anspruch aus der Arbeitslosenversicherung rechnen können. Es genügt anscheinend nicht mehr, dass frau in unserem kapitalistischen System ohnehin generell weniger verdient als mann. Das Recht auf Bildung und/oder Qualifikation wird jedenfalls im §26 Abs. 1 durch die Verfügbarkeitsanordnung von 20 Wochenstunden verunmöglicht.
Der Anspruch auf Familienzuschlag in §20, Abs. 2 und 3 (von monatlich Euro 30,-) für Ehe - oder Lebenspartnerinnen, deren Verdienst um keinen Euro über der Geringfügigkeitsgrenze liegen dürfen, ist an das Vorhandensein eines Kindes geknüpft, aber selbst dann kriegen nicht alle den Familienzuschlag. Die Koppelung an den Bezug der Familienbeihilfe bedeutet den Ausschluss bestimmter Gruppen von MigrantInnen. Darüber hinaus wird das Recht auf ein eigenständiges Einkommen der Partnerin/des Partners auf eine Weise untergraben, die wir aus der Geschichte kennen; die Änderung des § 20 erinnert an den so genannten Frauenparagraphen der dramatischen AlV - Reform des Jahres 1931, das Frauen auf den Verdienst des Mannes zurückwarf.

Die Arbeitshäuser: Legalisierung der Auslagerung an SÖB’s und ewiggestrige Gepflogenheiten im AMS

„Soweit es sich um volleinsatzfähige Männer handelt, verfügt die Asozialenkommission deren Einweisung in das Arbeitserziehungslager der SS in Oberlanzendorf, vonwo die Angehaltenen in 8wöchiger harter Arbeitserziehung an das Arbeitsamt zum freien Arbeitseinsatz überstellt werden. Die Nachkontrolle obliegt der Gestapo, Rückfällige werden in Konzentrationslager gebracht.“ (ebenda)

Das AMS setzte in den letzten Jahren massiv auf Auslagerung zu Personalüberlassern (in der Novellierung werden sie unter SÖBs subsumiert) und andere Gemeinnützige Beschäftigungprojekte (GBPs) „Gemeinnützige Beschäftigungsprojekte – GBP“ genannt) und Sozialökonomische Betriebe (SÖBs). Es handelt sich vorwiegend um Einrichtungen wie
- Job-Transfair Gemeinnütziges Integrationsleasing GmbH - eine Tochtergesellschaft des BFI
- Trendwerk - Verein zur Förderung der Integration am Arbeitsmarkt,
- It-Works - ein SpinOut der Österreichischen Studien- und Beratungsgesellschaft – ÖSB, sowie
- Flex-Work - ein Unternehmen des Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds – WAFF (und andere mehr)
im Zusammenspiel von AMS, Arbeiterkammer und des ÖGB.
Hat doch die GPA mit Jahresbeginn 2007 einen Kollektivvertrag für Transitarbeiterinnen rasch aus dem Boden gestampft, in welchem wiederum auf den jeweiligen Branchenkollektivvertrag zurückverwiesen wird und in Summe Euro 1000.- Mindestbruttolohn für 40 Std. Wochenarbeitszeit vorsieht. Auch das weist auf eine gezielte Entwertung der Ware Arbeitskraft hin. Flankierend dazu haben ÖGB und Arbeiterkammer mit Anfang Jänner 2007 ein passendes rechtliches Kleid dafür geschneidert und verkündet, dass das AMS berechtigt sei, Arbeit suchende Menschen zu Personalüberlassen zu schicken. Da wird die „Maßnahme“, bzw., “Einstiegsphase“ als „Workshops“ bezeichnet und seit Jahresbeginn 2007 Alibi halber vorangesetzt, anschließend war eine Vertragsübernahme durch den Überlasser vorgesehen.
Mit der Novellierung des AlVG (Arbeitslosenversicherungsgesetz) soll das mangelnde Angebot an offenen Stellen einerseits, mittels Zwangsvermittlung unter Androhung von Sanktionen andererseits auf dem Rücken der Erwerbslosen kompensiert werden: Denn wer mit deR „DienstleisterIn“ zu keiner einvernehmlichen Vertragslösung kommt, kann von ihm/ihr jederzeit in das Sperrverfahren geschickt werden (was im Erstfall eine 6- wöchige Sperre des Arbeitslosengeldes bedeutet, danach wird für 8 Wochen das Arbeitslosengeld gestrichen). Bei der Ausstattung solcher Arbeitshäuser sind Datenübermittlungen in größerem Stil zu erwarten. Darüber hinaus werden nun alle „anderen vom AMS beauftragten DienstleisterInnen“ laut Sanktionsparagraph 10, Abs. 1, Z 1 für zukünftige Sanktionen legitimiert werden.
Für Jene, die in die PersonalüberlasserInnen, bzw. jetzt DienstleisterInnen-Falle hinein geraten, heißt das unterm Strich, dass sie während der Stehzeit und Praktika einen Bruttolohn von Euro 843,16 (Job-Transfair, Juli 2007) erhalten und bei Neuantragstellung auf Arbeitslosengeld entsprechend heruntergesetzt werden, weil die Bemessungsgrundlage zu niedrig ist; damit sind diese Menschen zusätzlich auf Sozialhilfe angewiesen, um überhaupt eine Existenzgrundlage zu haben. Aber im Verhältnis dazu ist eine längst überfällig gewordene Erhöhung der Versicherungsleistung trotz aller Teuerungen noch immer nicht in Aussicht. Die permanente Aushöhlung der ArbeitnehmerInnenschutzgesetze hat verheerende Folgen, denn eine derartige Lohnpolitik wirkt sich natürlich nachhaltig auf die Höhe der Pensionen der heutigen Erwerbsarbeitslosen aus.
Das AMS vermittelt Arbeitsuchende per Sanktionsandrohung an geringfügige Jobs oder zu Saisonjobs oder in andere prekäre Arbeitsverhältnisse: Die „offiziell beschäftigten“ Erwerbsarbeitslosen fallen für diesen Zeitraum aus der Arbeitslosenstatistik. Laut „Kurier“-Artikel vom 5.3.2008 („Kein Einkommen zum Auskommen“, ) ist die Frauenerwerbsquote in Wien die höchste in Österreich, dafür dürfen mehr als 20% der Frauen unter dem Existenzminimum in Teilzeitjobs arbeiten. Das AMS trägt wesentlich dazu bei, dass sich die Lohnspirale weiter nach unten bewegt.
Als ob das alles noch nicht ausreichen würde, verschärft sich der Zwang zur Sklaverei per Sanktionsandrohung von Seiten der SchulungsanbieterInnen: Zusätzlich verrichten Praktikantinnen Gratisarbeit in Betrieben, die im Zuge von Schulungs-, oder Qualifizierungsmaßnahmen aufgenötigt wird! Das AMS als größte ArbeitgeberIn Österreichs ist als eine willige Vollstreckerin vom Arbeitszwang zur Zwangsarbeit per laufender Existenzbedrohnung anzusehen, daher gleichermaßen für das Entstehen von Lohndumping und dem Aushebeln von Arbeitsrechten zuständig und daher auch mitverantwortlich.
Die so genannte „Wiedereingliederungsbeihilfe“ ist eine Form davon - das AMS bezahlt den ArbeitgeberInnen ca. ein halbes Jahr lang die halben Lohnnebenkosten dafür, damit Menschen zu schlechten Arbeits- und Lohnbedingungen eingestellt werden, (Personalüberlassern wird wesentlich mehr Geld zugeschossen). Maßnahmen werden vom AMS für den „vorgeschriebenen“ Zeitraum mit einer Beihilfe zu den Kursnebenkosten von Euro 1,02 täglich bezuschusst, selbst nach der Tariferhöhung der Wiener Linien seit Anfang Juni 2007 hat sich daran nichts geändert.
Das AMS ist dem Wirtschaftsministerium unterstellt, daher setzt Herr Bartenstein verstärkt auf Finanzierung und Stärkung der Privatwirtschaft – gerne auch über legale Schranken hinaus: Völlig konzentriert auf die guten Geschäfte mit der Auslagerung von Arbeitskräften, ignorierte das AMS kontinuierlich zahlreiche Verwaltungsgerichtshof-Urteile welche aussagen, dass es weder sanktionieren noch auslagern, noch zu Job-Coachings verweisen durfte und zur Aufklärung/Beratung in Sachen Zuweisungen verpflichtet, etc.
Ähnlich mittelalterlich verhält es sich auch bei vom AMS vermittelten Jobs mit Aus- oder Weiterbildungsmöglichkeiten, die über Implacement-Stiftungen ohne arbeitsrechtliche Grundlage angeboten werden, und sich in der Praxis meist als relativ gut oder eben weniger gut getarnte Ausbeutungsfallen erweisen.
Ohnehin wird mit Sanktionen gedroht was das Zeug hält: Nahezu jede Zuschrift des AMS an eineN ErwerbsarbeitsloseN enthält eine Sanktionsdrohung nach §49 AlVG – egal, ob es sich dabei um eine „Zuweisung“ zu einer Arbeitsstelle, zu einem Personalüberlasser, eine „Zuweisung“ zu einer Kursmaßnahme oder bloß um ein Job-Coaching inklusive entbehrlicher Gehirnwäsche handelt. Schließlich gab es im Jahr 2006 Österreichweit 336.100 Sperren, 29.625 waren Frauen (davon angeblich 86.500 Sanktionsfälle).
Auch offen rassistische Übergriffe am AMS durch BeamtInnen sind unter den gegebenen Voraussetzungen keine Seltenheit: Hat erst kürzlich eine "Betreuerin" in einem AMS in Wien einem Afrikaner der mit einem Kleinkind im Warteraum saß, gedroht, dass sie ihn rausschmeißen lässt (jedes AMS hat eigene Sicherheitswachen angestellt) und er dann kein Geld mehr bekommt, wenn er das Kind nicht daheim lässt, weil er ja dem Arbeitsmarkt nicht ausreichend zur Verfügung steht(!). Der Mann teilte ihr mit, dass seine Frau gerade im Spital sei, weil sie ein Baby bekommt und er in der Zwischenzeit sein Kind betreut. Erst durch hartnäckiges Intervenieren einer anderen wartenden Frau hat sich die Beamtin später beruhigt.

Das neue Arbeitsmarktservicegesetz §25 hält was es verspricht: Das Untergraben des Datenschutzes

„Die Erfassung der Asozialen im Reichsgau Wien erfolgt in engster Zusammenarbeit von Parteidienststellen, (Ortsgruppe, Kreisleitung, Gauleitung) der Polizei, (Gestapo und Kripo) dem Arbeitsamte und den gemeindlichen Dienststellen (Gesundheits-, Wohlfahrtsund Jugendamt).“ (ebenda)

Der Flexicuity-Schmäh dient der Abnötigung von privaten Daten über Erwerbsarbeitslose und SozialhilfeempfängerInnen - insbesondere bei BBRZ REHA GesmbH - und hat bereits unüberschaubare Ausmaße angenommen.
Nun soll eine Datenübertragungserweiterung durch die Zusammenarbeit des AMS mit den PersonalüberlasserInnen / SÖBs, sowie privaten Betrieben weit über den Rahmen der legalen oder vermittlungsrelevanten Datenansammlung und Datenweitergabe hinausgehen. Einem kollektiven Datenmissbrauch steht nun nichts mehr im Wege.
Nun steigen „DienstleisterInnen“ (PersonalüberlasserInnen) und Sozialökonomische Betriebe zur Rechtshoheit auf: Das Gesetz ernennt die vom AMS beauftragten, die Vermittlung im Einklang mit den Vorschriften der §§ 2-7 des Arbeitsmarktförderungsgesetzes (AMFG) durchführenden „DienstleisterInnen“ zu Herren der Erwerbsarbeitslosen (Im Abs. 2 heißt es da: „Überdies dürfen diese Daten an Einrichtungen, denen Aufgaben des Arbeitsmarktservice übertragen sind, soweit sie für die Erfüllung der übertragenen Aufgabe eine unabdingbare Voraussetzung bilden, im Wege der automationsunterstützten Datenverarbeitung überlassen werden.“).

Das BBRZ, Berufliches Bildungs- und Rehabilitationszentrum: Ein gefundenes Fressen für die Datenschutzkommission

„Soweit die Bekämpfung Asozialer nicht auf Grund spezieller gesetzlicher Vorschriften durchgeführt werden kann, (Asylierung offen Tuberkuloser, zwangsweise Unterbringung Geschlechtskranker in Heilanstalten, Einweisung in Trinkerheilstätten usw.) wurde das Augenmerk besonders auf die Arbeitserziehung gerichtet, da das allen Asozialen gemeinsame Merkmal die Arbeitsscheu ist.“ (ebenda)

Das mit dem AMS verbundene BBRZ hat fast in jeder Bundeshauptstadt in Österreich seine entsprechenden Filialen. Dorthin werden vom AMS jene Arbeitslosen geschickt, die aus gesundheitlichen Gründen nicht auf der gewünschten Leistungshöhe sind. Sie werden medizinisch durchgecheckt und psychologisch durchleuchtet, um sie nach Bedarf sogar für arbeitsunfähig zu erklären. Damit sind diese PatientInnen natürlich aus der Arbeitslosenversicherungsleistung herausgenommen und auf Sozialhilfe angewiesen (SozialhilfeempfängerInnen z.B. haben keine e-Card, sie bekommen einen Krankenschein, damit die Öffentlichkeit bei einem Arztbesuch auch gleich sehen kann, dass sie beim Sozialamt sind).
Die mit solchen Screenings und Untersuchungen verbundenen Befunde werden grundsätzlich nicht den betroffenen PatientInnen ausgehändigt, sondern von BBRZ und AMS unter Verschluss gehalten. Warum wohl?! Selbst auf wiederholte Datenanfragen der beim BBRZ Untersuchten wurden die Untersuchungsergebnisse nicht herausgegeben, niemand von den Betroffenen kann also nachvollziehen, was über wen, wie lange personenbezogene Daten gespeichert, aufgehoben, oder an wen sie zu welchem Zwecke weitergeleitet werden. Umgekehrt werden jedoch externe ärztliche Befunde von den dem BBRZ zugewiesenen Menschen abverlangt.
Im Zuge von Reha-Maßnahmen werden TeilnehmerInnen zB., genötigt, sich mit ihrer Unterschrift einverstanden zu erklären, ohne Vorankündigung einem Alkohol- oder Drogentest zu unterziehen.

Fazit: Erzählt beim AMS besser nichts über Euren Gesundheitszustand!

Zur bedarfsorientierten Mindestsicherung als Existenzvernichtungswaffe

„Die Anzeigen der Polizeidienststellen und des Arbeitsamtes werden an die Gauleitung, jene der Polizei und der gemeindlichen Dienststellen an das Hauptwohlfahrtsamt geleitet. Nach Überprüfung und Ergänzung des Erhebungsmaterials legt das Hauptwohlfahrtsamt dieses Material zur Entscheidung an die am Sitze der Gauleitung bestellte Asozialenkommission vor.“ (ebenda)

Für jene Menschen, die die bedarfsorientierte Mindestsicherung (BOMS, voraussichtliches Inkrafttreten Jänner 2009) erhalten werden, ist die Grundvoraussetzung bei einer Inanspruchnahme unbedingte Arbeitswilligkeit. Ähnlich wie beim Arbeitslosengeld II in Deutschland seit 2005, bedeutet das, jeden billigen (hier auch 1 Euro-Jobs) Job anzunehmen, auch wenn dieser den Interessen und den Fähigkeiten, bzw., dem Wohnort oder den Lebensinteressen der Erwerbsarbeitslosen nicht entspricht – im Billiglohnsektor, im Pflegebereich, im Katastropheneinsatz, wo und wie halt gerade Bedarf ist.
In so genannten "One Stop Shops" des AMS soll die „Betreuung“ der arbeitsfähigen LeistungsbezieherInnen zur „Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess“ erfolgen. (Es wurde über die Bereitschaft des AMS, bestimmten Lebensmittelketten für kürzere Zeit kostenlos Arbeitskräfte zu Verfügung zu stellen, schon 2006 breit in der Öffentlichkeit diskutiert.)
Regressforderungen die ab einer 3500 Euro-Grenze liegen, sollen nur bei Arbeitsaufnahme entfallen! Was hat das nun aber mit der Bedeutung einer Grundsicherung zu tun?
Wieder wird es Sanktionen geben, aber diesmal geht’s ans Eingemachte: Bei Ablehnung eines zugeteilten Jobs soll der Betrag von 690 Euro dann auf die Hälfte gekürzt werden (!), was besonders Alleinerziehende im ländlichen Raum treffen wird, da diese durch den strukturellen Mangel an qualitativ hoch stehenden Kinderbetreuungsstellen der abverlangten Flexibilisierung gar nicht Folge leisten können! Sollen sie dann die halbe Miete zahlen, die Hälfte Essen einkaufen, halbe Kinderbetreuungsplatze bezahlen, die halbe Stromrechnung leisten, nur halbtags heizen, usw.?
„Kriterien in Hinblick auf die Zumutbarkeit werden dahin entwickelt, den Gesundheitszustand, das Lebensalter, familiäre Aufgaben wie die Kindererziehung oder die Pflege eines Angehörigen von LeistungsbezieherInnen zu berücksichtigen. Voraussetzung für den Einsatz der Arbeitskraft ist in jedem Fall die Arbeitsfähigkeit, die im Zweifelsfall von AMS und dem zuständigen Sozialamt gemeinsam festgestellt werden soll.“ heißt es da in der Presseunterlage Buchingers. Wozu gibt es noch Ärzte, wenn jetzt schon jedeR dahergelaufene ArbeitsmarktberaterIn feststellen darf, ob wir arbeitsfähig sind oder nicht? Oder, wie es dort unter dem salbungsvollen Titel „Der Armut begegnen“ weiter heißt: „Personen, welche mit ihrem (Ehe)Partner in einer Bedarfsgemeinschaft leben, erhalten je € 517,50 netto.“
Die e-Card soll ab nächstes Jahr allen zugänglich sein: Ja, dass aber die e-Card bei einer Sperre nichts nützt da diese dann wochen- und monatelang deaktiviert ist, weil die Krankenkasse dann die Versicherungsleistung einstellt, bleibt nach wie vor unangesprochen im Raum stehen, und so kann Herr Buchinger nur noch hoffen, dass er nicht in Wirklichkeit der Armut begegnet...
Auch Bartensteins ehrgeiziges wie dummdreistes Ziel, für 2008/2009 eine Vollbeschäftigung einzuführen, wird für alle Erwerbsarbeitslosen oder/und SozialhilfebezieherInnen zum Albtraum: „Bedarfsorientiert“ heißt für Regierung und AMS in erster Linie, dass Kapital und Wirtschaft auf Kosten der Erwerbsarbeitslosen zufrieden gestellt werden sollen. Dass auch Sozialminister Buchinger damit eine bedarfsorientierte Existenzvernichtung vorantreibt, liegt auf der Hand - hat er sich seinerzeit beim Salzburger AMS seine Lorbeeren für Streichungen von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe verdient.
In einer kürzlich ausgestrahlten TV-Reportage wird veranschaulicht, wie das Nachbarland Deutschland präventive Aufstandsbekämpfung betreibt: Dort existiert nämlich neuerdings eine Hartz IV-Schule, wo Kids von langzeitarbeitslosen Eltern zum Freiwild des Sklaventums im 21. Jahrhundert erzogen werden, so etwa werden Schuleschwänzen oder Beschimpfungen mit drastischen Maßnahmen wie wochenlangen Gefängnisstrafen sanktioniert! Es werden ganz offen rechte Methoden als politische Disziplinierungsmittel an sozial Schwachen angewendet. Ghettoisierung ist wesentlicher Teil des Unterrichts, wo arme Jugendliche auf ein stigmatisiertes Erwachsenenleben als Erwerbsarbeitslose regelrecht hingedrillt werden. Vieles deutet auch darauf hin, dass erwerbslose Eltern aufgrund ihrer eigenen perspektivlosen Situation nicht mehr in der Lage sind, ihre Kinder ausreichend zu versorgen, daher delegieren sie unfreiwillig ihre Verantwortung dafür an den Staat („Die Hartz IV-Schule“, 14.4.2008, 3sat).

Auf österreichisch sieht es zurzeit nicht viel besser aus: Im 4. Abschnitt, Artikel 17 (2) im Ministerialentwurfs (Gesetzestext) „Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B-VG über eine bundesweite Bedarfsorientierte Mindestsicherung“ ist gar eine Sozialanamnese vorgesehen, was gleichermaßen bedeutet, dass Arbeitsfähigkeit mittels sozialer Datensammlungen bestimmbar „gemacht“ werden soll!
Aus all den aufgezählten Missständen heraus ergeben sich unweigerlich Forderungen, die nach Belieben ergänzt werden sollten

- Für eine sofortige Einführung des bedingungslosen Grundeinkommens!
-- Schützt Eure Daten!
-- Schafft die Sanktionsmächte AMS und des BBRZ ab!
-- Für die Herausgabe aller gesammelten personenbezogenen Daten des AMS, insbesondere die Gesundheitsdaten des BBRZ bei Antrag auf Auskunft gemäß § 26 Datenschutzgesetz!
-- Geht nie alleine aufs AMS!

August 2008
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Quellenhinweise:

- Regierungsprogramm für die 13. Gesetzgebungsperiode (Quelle: http://www.austria.gv.at/DocView.axd?CobId=19542)
- Novellierung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes und des Arbeitsmarktservicegesetzes (Quelle: AlVG)
- Sperren Österreichweit (Quelle: http://www.ams.at/geschaeftsbericht.html)
- Mehr zur bedarfsorientierten Mindestsicherung (Quelle: http://www.ots.at/presseaussendung.php?schluessel=OTS_20080208_OTS0082)
- Arbeitslosengeld II: http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitslosengeld_II#Ziele
- Kurier vom 5.3.2008, Seite 11, Printausgabe
- Jobtransfair (Quelle: http://www.jobtransfair.at/admin/upload/1174560345_TAK-FAQ.pdf)
- Ö1 am 3.4.2008, Nachrichten über die bedarfsorientierte Mindestsicherung
- TV-Sendung vom 14.4.2008 „Die Hartz IV Schule“ im 3sat
- Bedarfsorientierte Mindestsicherung, Presseunterlage Buchinger, BMSK Soziales und Konsumentenschutz vom 2.8.2007
- Zitatesammlung (Quelle: http://www.gedenkstaettesteinhof.at/index.shtml?lang=de;)
- Ministerialentwurf: 188/ME XXIII. GP - Ministerialentwurf – Gesetzestext (wurdeam 15.5.2008 im Nationalrat beschlossen)